Änderung des Bebauungs- Grünordnungsplans „Westlich der Ziegelei“ durch Deckblatt Nr. 1, Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 06.07.2021 die Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Westlich der Ziegelei“ durch Deckblatt Nr. 1 beschlossen. Der Entwurf wurde in der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung am 03.08.2021 zur Auslegung gebilligt. Die Aufstellung des Deckblattes erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB, deshalb wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.
Der Entwurf zur Änderung des Grünordnungs- und Bebauungsplans „Westlich der Ziegelei“ durch Deckblatt Nr. 1 mit der Begründung liegt beim Markt Essenbach, Rathausplatz 3, 84051 Essenbach, 1. Stock, Zimmer 16,
vom 03. September 2021 bis einschließlich 05. Oktober 2021,
während folgender Zeiten Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr und zusätzlich Dienstag von 13:00 bis 15:00 Uhr sowie Donnerstag von 13:00 bis 17:30 Uhr, öffentlich aus.
Stellungnahmen können während der genannten Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Unterlagen:
Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Sondergebiet Savigneux-Platz, Essenbach“
Der Marktgemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27.04.2021 den Bebauungs- und Grünordnungsplan als Satzung beschlossen. Der Bebauungs- und Grünordnungsplans „Sondergebiet Savigneux-Platz, Essenbach“ wurde im Parallelverfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans aufgestellt.
Geotechnischer Bericht Landkreis Landshut
Geotechnischer Bericht Markt Essenbach
Änderung des Flächennutzungsplans durch Deckblatt Nr. 20 (SO Savigneux-Platz, Essenbach)
Der Marktgemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27.04.2021 den Feststellungsbeschluss zur 20. Änderung des Flächennutzungsplanes (SO Savigneux-Platz, Essenbach) beschlossen. Der Flächennutzungsplan wurde im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Sondergebiet Savigneux-Platz, Essenbach“ geändert.
Geotechnischer Bericht Landkreis Landshut
Geotechnischer Bericht Markt Essenbach
Bebauungs- und Grünordnungsplan „Sondergebiet Photovoltaik, südwestlich Mirskofen“
Der Marktgemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 01.12.2020 den Bebauungs- und Grünordnungsplan „Sondergebiet Photovoltaik, südwestlich Mirskofen“ als Satzung beschlossen.
Dieser tritt mit seiner Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft. Der Bebauungs- und Grünordnungsplan wurde am 03.05.2021 ortsüblich bekannt gemacht.
Änderung des Flächennutzungsplans „Sondergebiet Photovoltaik, südwestlich Mirskofen“ d. Deckblatt Nr. 21
Der Marktgemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 01.12.2020 den Feststellungsbeschluss zur 21. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Der Flächennutzungsplan wurde im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Sondergebiet Photovoltaik, südwestlich Mirskofen“ geändert.
Bebauungs- und Grünordnungsplan „Mirskofen Süd – Teil III“
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses
Der Marktgemeinderat Essenbach hat mit Beschluss vom 22.09.2020 den Bebauungs- und Grünordnungsplan „Mirskofen Süd – Teil III“ im Bereich der Fl. Nrn. 477, 477/10, 479/4, 479/5, 479/7 und 478/5 Tfl., Gemarkung Mirskofen (südlich der Kreuzbaumstraße sowie des Ziegelstadels und östlich der Von-Fürstenberg-Straße in Mirskofen) als Satzung beschlossen.
Der Beschluss wurde mit Bekanntmachung vom 14.01.2021 ortüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Unterlagen:
Zusätzliche Unterlagen:
Bodengutachten
Bebauungs- und Grünordnungsplan „Obere Moosteile III“
Erneute Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB vom 30. April 2021 bis 18. Mai 2021
Der Marktgemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 10.10.2017 beschlossen den Bebauungs- und Grünordnungsplan „Obere Moosteile III“ aufzustellen. Der Flächennutzungsplan wird hierzu im Parallelverfahren geändert.
Der Marktgemeinderat des Marktes Essenbach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 01.12.2020 die eingegangenen Stellungnahmen abgewogen und beschlossen, dass Ergänzungen und Änderungen im Entwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Obere Moosteile III“ vorzunehmen sind. Der Entwurf wurde in der Sitzung des Marktgemeinderatsam am 01.12.2020 zur Auslegung gebilligt.
Auf den Grundstücken mit den Fl. Nrn. 1945, 1947, 1948, 1949, 1950, 1952, 1952/1, 1952/3, 1952/7, 1954, und 1959, Gemarkung Essenbach (südöstlich der bestehenden Firma MIPA SE und nördlich der A92) ist ein Gewerbegebiet geplant.
Die Ausweisung des Bebauungsplangebietes wird aus Sicht der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung für diesen Bereich als erforderlich angesehen.
Der Entwurf des Grünordnungs- und Bebauungsplans „Obere Moosteile III“ mit der Begründung und Umweltbericht vom 01.12.2020, dem Ausgleichskonzept, dem Baugrundgutachten für den Neubau der Logistikzentrum-Werkhalle, der Antrag Versickerungsfläche (Gutachten mit den geologischen und hydrologischen Daten), dem Antrag auf Ausnahme zur Ausweisung neuer Baugebiete innerhalb eines vorläufig gesicherten Hochwasserschutzgebiets nach § 78 Abs. 2 WHG, die Stellungnahmen vom Wasserwirtschaftsamt vom 01.07.2020 und vom Landratsamt Landshut-Wasserrecht vom 05.06.2020, sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen:
liegen beim Markt Essenbach, Rathausplatz 3, 84051 Essenbach, Bauamt, 1. Stock, Zimmer 16 vom 30. April 2021 bis 18. Mai 2021, Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr und zusätzlich Dienstag von 13:00 bis 15:00 Uhr sowie Donnerstag von 13:00 bis 17:30 Uhr, öffentlich aus. (Bitte beachten Sie den unten aufgeführten Hinweis)
Es erfolgt zudem eine Einstellung in das zentrale Landesportal für Bauleitplanung Bayern (https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/)
Gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 2 BauGB können Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden. In den ausgelegten Planunterlagen sind die geänderten oder ergänzten Teile blau eingefärbt.
Es liegen umweltbezogene Stellungnahmen zu den Schutzgütern Mensch (Erholung/Lärm), Boden, Wasser, Klima/Luft, Pflanzen/Tiere, Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter und Fläche vor.
Unterlagen Wasserrechtsverfahren:
Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Sondergebiet Savigneux-Platz, Essenbach“
Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 26.02.2021 bis 29.03.2021
Der Marktgemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 04.09.2018 beschlossen den Bebauungs- und Grünordnungsplan „Sondergebiet Savigneux-Platz, Essenbach“ aufzustellen.
In der öffentlichen Sitzung am 15.12.2020 hat der Markgemeinderat, die eingegangen Stellungnahmen abgewogen und beschlossen, dass Ergänzungen und Änderungen im Vorentwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Sondergebiet Savigneux-Platz, Essenbach“ vorzunehmen sind und das Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB fortgeführt wird. Der Entwurf zur des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Sondergebiet Savigneux-Platz, Essenbach“ wurde in der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung am 15.12.2020 zur Auslegung gebilligt.
Auf den Grundstücken mit den Fl. Nrn. 1043Tfl., 1045 Tfl., 1046, 1047, 1049 Tfl., 1050 Tfl., 1051 Tfl., 1053 Tfl., 1054 Tfl., 1055 Tfl., 1055/4 Tfl., 1060 Tfl., 1061 Tfl., 163/1 Tfl., Gemarkung Essenbach (östlich und westlich der Altheimer Straße, südwestlich der Friedhofstraße in Essenbach, südöstlich der Eskara) ist ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Verwaltung und Kinderbetreuung“ sowie der Anschluss dieses Sondergebiets an die B 15 alt geplant.
Das Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Verwaltung und Kinderbetreuung“ dient der Unterbringung des Landratsamt Landshut, der Integrierten Leitstelle sowie einer Einrichtung zur Kinderbetreuung incl. aller erforderlichen Einrichtungen. Die Aufstellung des Bauleitplanes wird aus Sicht der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung für diesen Bereich als erforderlich angesehen.
Der Entwurf des und Bebauungs- und Grünordnungsplans „Sondergebiet Savigneux-Platz, Essenbach“ mit der Begründung, dem Umweltbericht, der Relevanzprüfung zum speziellen Artenschutz den Geotechnischen Berichten, dem Immissionsschutztechnischen Gutachten Luftreinhaltung, dem Immissionsschutztechnischen Gutachten Schallimmissionsschutz und dem Verkehrsgutachten sowie den umweltbezogenen Stellungnahmen
liegt beim Markt Essenbach, Rathausplatz 3, 84051 Essenbach, Bauleitplanung, 1. Stock, Zimmer 15, vom 26.02.2021 bis 29.03.2021, Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr und zusätzlich Dienstag von 13:00 bis 15:00 Uhr sowie Donnerstag von 13:00 bis 17:30 Uhr, öffentlich aus. (Bitte beachten Sie den unten angeführten Hinweis)
Es liegen umweltbezogene Stellungnahmen zu den Schutzgütern Mensch (Erholung/Lärm), Boden, Wasser, Klima/Luft, Pflanzen/Tiere, Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter und Fläche vor.
Unterlagen:
Unterlagen geotechnischer Bericht Marktgemeinde Essenbach:
Unterlagen geotechnischer Bericht Landkreis Landshut:
Änderung des Flächennutzungsplans durch Deckblatt Nr. 20 (SO Savigneux-Platz, Essenbach)
Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 26.02.2021 bis 29.03.2021
Der Marktgemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 04.09.2018 beschlossen den Bebauungs- und Grünordnungsplan „Sondergebiet Savigneux-Platz, Essenbach“ aufzustellen. Hierzu ist der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zu ändern.
In der öffentlichen Sitzung am 15.12.2020 hat der Markgemeinderat, die eingegangen Stellungnahmen abgewogen und beschlossen, dass Ergänzungen und Änderungen im Vorentwurf der 20. Änderung des Flächennutzungsplans („SO Savigneux-Platz, Essenbach“) vorzunehmen sind und das Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB fortgeführt wird. Der Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans durch Deckblatt Nr. 20 („SO Savigneux-Platz, Essenbach“) wurde in der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung am 15.12.2020 zur Auslegung gebilligt.
Auf den Grundstücken mit den Fl. Nrn. 1045 Tfl., 1046, 1047, 1050, 1051, 1053 Tfl., 1054 Tfl., 1055 Tfl., 1055/4 Tfl., 1060 Tfl., 1061 Tfl., 163/1 Tfl., Gem. Essenbach (östlich und westlich der Altheimer Straße, südwestlich der Friedhofstraße in Essenbach, südöstlich der Eskara) ist ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Verwaltung und Kinderbetreuung“ sowie der Anschluss dieses Sondergebiets an die B 15 alt geplant.
Auf der Fl. Nr. 1054 Tfl. Gem. Essenbach ist ein Allgemeines Wohngebiet und auf Fl. Nr. 37 Tfl., 38, 1034/1 Tfl. Gem. Essenbach ist ein Dorfgebiet geplant. Fl. Nr. 1054/7 Gem. Essenbach wird als Fläche für Gemeinbedarf aufgenommen. Die Änderung des Flächennutzungsplans wird aus Sicht der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung für diesen Bereich als erforderlich angesehen.
Der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans durch Deckblatt Nr. 20 („SO Savigneux-Platz, Essenbach“) mit der Begründung, dem Umweltbericht, den Geotechnischen Berichten, dem Immissionsschutztechnischen Gutachten Luftreinhaltung, dem Immissionsschutztechnischen Gutachten Schallimmissionsschutz und dem Verkehrsgutachten sowie den umweltbezogenen Stellungnahmen
liegt beim Markt Essenbach, Rathausplatz 3, 84051 Essenbach, Bauleitplanung, 1. Stock, Zimmer 15 vom 26.02.2021 bis 29.03.2021, Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr und zusätzlich Dienstag von 13:00 bis 15:00 Uhr sowie Donnerstag von 13:00 bis 17:30 Uhr, öffentlich aus. (Bitte beachten Sie den unten angeführten Hinweis)
Es liegen umweltbezogene Stellungnahmen zu den Schutzgütern Mensch (Erholung/Lärm), Boden, Wasser, Klima/Luft, Pflanzen/Tiere, Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter und Fläche vor.
Unterlagen:
Unterlagen geotechnischer Bericht Marktgemeinde Essenbach:
Unterlagen geotechnischer Bericht Landkreis Landshut:
Änderung des Flächennutzungsplans durch Deckblatt Nr. 21 „Sondergebiet Photovoltaik, südwestlich Mirskofen“- Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 12. Oktober 2020 bis 16. November 2020
Auf der Teilfläche der Fl. Nrn. 645; Gemarkung Altheim (An der Bahnlinie Landshut – Regensburg, südwestlich von Mirskofen) ist ein Sondergebiet Photovoltaik geplant. Die Änderung des Flächennutzungsplans wird aus Sicht der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung für diesen Bereich als erforderlich angesehen.
Der Marktgemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.11.2019 beschlossen, für das oben dargestellte Gebiet einen Bebauungs- und Grünordnungsplan aufzustellen. Hierzu ist der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zu ändern. Der Vorentwurf wurde in der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung am 14.04.2020 zur Auslegung gebilligt.
In der öffentlichen Sitzung am 14.07.2020 hat der Markgemeinderat, die eingegangen Stellungnahmen abgewogen und beschlossen, dass Ergänzungen und Änderungen im Entwurf der 21. Änderung des Flächennutzungsplans („Sondergebiet Photovoltaik, südwestlich Mirskofen“) vorzunehmen sind und das Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB fortgeführt wird.
Der Entwurf der 21. Änderung des Flächennutzungsplans („Sondergebiet Photovoltaik, südwestlich Mirskofen“) mit der Begründung, dem Umweltbericht, der Analyse der Blendwirkung, der Hochwasserbeurteilung, sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen:
gen beim Markt Essenbach, Rathausplatz 3, 84051 Essenbach, Bauleitplanung, 1. Stock, Zimmer 15, von 12. Oktober bis 16. November 2020, Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und zusätzlich Dienstag von 13 bis 15 Uhr sowie Donnerstag von 13 bis 17 Uhr, öffentlich aus. (Bitte beachten Sie den unten aufgeführten Hinweis)
Es liegen umweltbezogene Stellungnahmen zu den Schutzgütern Mensch (Erholung/Lärm), Boden, Wasser, Klima/Luft, Pflanzen/Tiere, Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter und Fläche vor.
Stellungnahmen können während der genannten Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist.
Hinweis nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung
Verantwortlich für die Verarbeitung dieser Daten ist der Markt Essenbach, Rathausplatz 3, 84051 Essenbach, E-Mail: rathaus@essenbach.de, Telefon: 08703 808-0. Die Daten werden im Rahmen des obengenannten Zwecks erhoben. Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten können Sie im Internet unter https://www.essenbach.de/datenschutz/verzeichnis-ueber-die-datenschutzhinweisblaetter/ abrufen. Alternativ erhalten Sie diese Informationen auch von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter.
Dokumente:
Bebauungs- und Grünordnungsplan „Sondergebiet Photovoltaik, südwestlich Mirskofen“ – Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 12. Oktober bis 16. November 2020
Auf der Teilfläche der Fl. Nrn. 645; Gemarkung Altheim (An der Bahnlinie Landshut – Regensburg, südwestlich von Mirskofen) ist ein Sondergebiet Photovoltaik geplant. Die Ausweisung des Bebauungsplangebietes wird aus Sicht der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung für diesen Bereich als erforderlich angesehen.
Der Marktgemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.11.2019 beschlossen, für das oben dargestellte Gebiet einen Bebauungs- und Grünordnungsplan aufzustellen. Der Flächennutzungsplan wird hierzu im Parallelverfahren geändert. Der Vorentwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Sondergebiet Photovoltaik, südwestlich Mirskofen“ wurde in der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung am 14.04.2020 zur Auslegung gebilligt.
Der Marktgemeinderat des Marktes Essenbach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.07.2020, die eingegangen Stellungnahmen abgewogen und beschlossen, dass Ergänzungen und Änderungen im Entwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Sondergebiet Photovoltaik, südwestlich Mirskofen“ vorzunehmen sind und das Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB fortgeführt wird.
Der Entwurf des Grünordnungs- und Bebauungsplans „Sondergebiet Photovoltaik, südwestlich Mirskofen“ mit der Begründung, dem Umweltbericht, der Relevanzprüfung zum speziellen Artenschutz, der Analyse der Blendwirkung, der Hochwasserbeurteilung, sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen:
liegen beim Markt Essenbach, Rathausplatz 3, 84051 Essenbach, Bauleitplanung, 1. Stock, Zimmer 15, von 12. Oktober bis 16. November 2020, Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und zusätzlich Dienstag von 13 bis 15 Uhr sowie Donnerstag von 13 bis 17 Uhr, öffentlich aus. (Bitte beachten Sie den unten aufgeführten Hinweis)
Es liegen umweltbezogene Stellungnahmen zu den Schutzgütern Mensch (Erholung/Lärm), Boden, Wasser, Klima/Luft, Pflanzen/Tiere, Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter und Fläche vor.
Stellungnahmen können während der genannten Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Hinweis nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung
Verantwortlich für die Verarbeitung dieser Daten ist der Markt Essenbach, Rathausplatz 3, 84051 Essenbach, E-Mail: rathaus@essenbach.de, Telefon: 08703 808-0. Die Daten werden im Rahmen des obengenannten Zwecks erhoben. Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten können Sie im Internet unter https://www.essenbach.de/datenschutz/verzeichnis-ueber-die-datenschutzhinweisblaetter/ abrufen. Alternativ erhalten Sie diese Informationen auch von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter.
Dokumente:
Bebauungs- und Grünordnungsplan „Obere Moosteile III“ – Förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
vom 14. September bis 16. Oktober 2020
Der Marktgemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 10.10.2017 beschlossen für das Gebiet Fl. Nrn. 1945, 1947, 1948, 1949, 1950, 1952, 1952/1, 1952/3, 1952/7, 1954, und 1959, Gemarkung Essenbach (südöstlich der bestehenden Firma MIPA SE und nördlich der A92) einen Bebauungs- und Grünordnungsplan aufzustellen. Der Flächennutzungsplan wird hierzu im Parallelverfahren geändert.
Der Vorentwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Obere Moosteile III“ wurde in der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung am 11.12.2018 zur Auslegung gebilligt.
Der Marktgemeinderat des Marktes Essenbach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 30.10.2019, die eingegangen Stellungnahmen abgewogen und beschlossen, dass Ergänzungen und Änderungen im Entwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Obere Moosteile III“ vorzunehmen sind. Der Entwurf wurde in der Sitzung des Marktgemeinderatsam am 28.07.2020 zur Auslegung gebilligt
Der Entwurf des Grünordnungs- und Bebauungsplans „Obere Moosteile III“ mit der Begründung und Umweltbericht vom 28.07.2020, dem Ausgleichskonzept, dem Baugrundgutachten für den Neubau der Logistikzentrum-Werkhalle, der Antrag Versickerungsfläche (Gutachten mit den geologischen und hydrologischen Daten), dem Antrag auf Ausnahme zur Ausweisung neuer Baugebiete innerhalb eines vorläufig gesicherten Hochwasserschutzgebiets nach § 78 Abs. 2 WHG, die Stellungnahmen vom Wasserwirtschaftsamt vom 01.07.2020 und vom Landratsamt Landshut-Wasserrecht vom 05.06.2020, sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen:
Es liegen umweltbezogene Stellungnahmen zu den Schutzgütern Mensch (Erholung/Lärm), Boden, Wasser, Klima/Luft, Pflanzen/Tiere, Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter und Fläche vor. Dokumente:
Änderung des Flächennutzungsplans durch Deckblatt Nr. 16 – Förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
vom 14. September bis 16. Oktober 2020
Der Marktgemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 10.10.2017 beschlossen für das oben dargestellte Gebiet einen Bebauungs- und Grünordnungsplan aufzustellen. Der Flächennutzungsplan wird hierzu im Parallelverfahren geändert.
Der Vorentwurf der Änderung des Flächennutzungsplans durch Deckblatt Nr. 16 wurde in der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung am 11.12.2018 zur Auslegung gebilligt.
Der Marktgemeinderat des Marktes Essenbach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 30.10.2019, die eingegangenen Stellungnahmen abgewogen und beschlossen, dass Ergänzungen und Änderungen in der Änderung des Flächennutzungsplans durch Deckblatt Nr. 16 vorzunehmen sind. Der Entwurf wurde in der Sitzung des Marktgemeinderatsam am 30.10.2019 zur Auslegung gebilligt.
Der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans durch Deckblatt Nr. 16 mit der Begründung und Umweltbericht vom 28.07.2020, dem Baugrundgutachten für den Neubau der Logistikzentrum-Werkhalle, der Antrag Versickerungsfläche (Gutachten mit den geologischen und hydrologischen Daten), dem Antrag auf Ausnahme zur Ausweisung neuer Baugebiete innerhalb eines vorläufig gesicherten Hochwasserschutzgebiets nach § 78 Abs. 2 WHG, die Stellungnahmen vom Wasserwirtschaftsamt vom 01.07.2020 und vom Landratsamt Landshut-Wasserrecht vom 05.06.2020, sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen:
Die Planunterlagen können zudem auf der Internetseite des Marktes Essenbach (www.essenbach.de) in der Rubrik Leben & Wohnen unter dem Bereich Bauleitplanung eingesehen werden.
Es liegen umweltbezogene Stellungnahmen zu den Schutzgütern Mensch (Erholung/Lärm), Boden, Wasser, Klima/Luft, Pflanzen/Tiere, Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter vor. Dokumente:
Bebauungs- und Grünordnungsplan „Mirskofen Süd – Teil III“ – Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
vom 01. Juli 2020 bis 12. August 2020
Der Marktgemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.02.2019 beschlossen den Bebauungs- und Grünordnungsplan „Mirskofen Süd – Teil III“ aufzustellen. Die Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB, der für die Einbeziehung von Außenbereichsflächen das Verfahren nach § 13 a BauGB ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB vorsieht. Der Vorentwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Mirskofen Süd – Teil III“ wurde in der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung am 02.07.2019 zur Auslegung gebilligt.
Der Marktgemeinderat des Marktes Essenbach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.01.2020, die eingegangen Stellungnahmen abgewogen und beschlossen, dass Ergänzungen und Änderungen im Entwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Mirskofen Süd – Teil III“ vorzunehmen sind. Der Entwurf wurde in der Sitzung des Marktgemeinderat sam am 28.01.2020 zur Auslegung gebilligt
Auf den Grundstücken mit den Fl. Nrn. 477, 477/10, 479/4, 479/5, 479/7 und 478/5 Tfl., Gemarkung Mirskofen (südlich der Kreuzbaumstraße sowie des Ziegelstadels und östlich der Von-Fürstenberg-Straße in Mirskofen) ist ein Allgemeines Wohngebiet geplant. Die Ausweisung des Bebauungsplangebietes wird aus Sicht der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung für diesen Bereich als erforderlich angesehen.
Der Entwurf des Grünordnungs- und Bebauungsplans „Mirskofen Süd – Teil III“ mit der Begründung, dem Geotechnische Bericht sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen:
Es liegen umweltbezogene Stellungnahmen zu den Schutzgütern Wasser (Niederschlagswasser, Vorranggebiet der WV Ohu, Wasserversorgung), Mensch (Lärm-, Geruchs-, Staubemissionen aus Landwirtschaft), Kulturgüter (Bodendenkmäler), Boden (Oberboden) vor.
Stellungnahmen können während der genannten Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Fragen zur Planung können auch jederzeit telefonisch unter 08703/808-27 (während den Geschäftszeiten) oder per E-Mail (schumann@essenbach.de) geklärt werden. Dokumente:
Bebauungs- und Grünordnungsplan „Sondergebiet Savigneux-Platz, Essenbach“ – Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Der Marktgemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 04.09.2018 beschlossen den Bebauungs- und Grünordnungsplan „Sondergebiet Savigneux-Platz, Essenbach“ aufzustellen. Der Vorentwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Sondergebiet Savigneux-Platz, Essenbach“ wurde in der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung am 14.04.2020 zur Auslegung gebilligt.
Auf den Grundstücken mit den Fl. Nrn. 1043Tfl., 1045 Tfl., 1046, 1047, ,1049, 1050 Tfl., 1051, 1053 Tfl., 1054 Tfl., 1055 Tfl., 1055/4 Tfl., 1060 Tfl., 1061 Tfl., 163/1 Tfl., 1085 Tfl., Gemarkung Essenbach (östlich und westlich der Altheimer Straße, südwestlich der Friedhofstraße in Essenbach, südöstlich der Eskara) ist ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Verwaltung und Kinderbetreuung“ sowie der Anschluss dieses Sondergebiets an die B 15 alt geplant.
Das Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Verwaltung und Kinderbetreuung“ dient der Unterbringung des Landratsamt Landshut, der Integrierten Leitstelle sowie einer Einrichtung zur Kinderbetreuung incl. aller erforderlichen Einrichtungen. Die Aufstellung des Bauleitplanes wird aus Sicht der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung für diesen Bereich als erforderlich angesehen.
Der Vorentwurf des und Bebauungs- und Grünordnungsplans „Sondergebiet Savigneux-Platz, Essenbach“ mit der Begründung, dem Umweltbericht, der Relevanzprüfung zum speziellen Artenschutz und dem Geotechnischen Bericht liegt beim Markt Essenbach, Rathausplatz 3, 84051 Essenbach, Bauleitplanung, 1. Stock, Zimmer 15,
vom 28. Mai bis 3. Juli 2020
Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und zusätzlich Dienstag von 13 bis 15 Uhr sowie Donnerstag von 13 bis 17.30 Uhr, öffentlich aus. (Bitte beachten Sie den unten angeführten Hinweis)
Fragen zur Planung können auch jederzeit telefonisch unter 08703 808-27 (während den Geschäftszeiten) oder per E-Mail (schumann@essenbach.de) geklärt werden. Dokumente:
Änderung des Flächennutzungsplans durch Deckblatt Nr. 20 („SO Savigneux-Platz, Essenbach“) –Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Der Marktgemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 04.09.2018 beschlossen den Bebauungs- und Grünordnungsplan „Sondergebiet Savigneux-Platz, Essenbach“ aufzustellen. Hierzu ist der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zu ändern. Der Vorentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans durch Deckblatt Nr. 20 wurde in der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung am 14.04.2020 zur Auslegung gebilligt.
Auf den Grundstücken mit den Fl. Nrn. 1043Tfl., 1045 Tfl., 1046, 1047, ,1049, 1050, 1051, 1053 Tfl., 1054 Tfl., 1055 Tfl., 1055/4 Tfl., 1060 Tfl., 1061 Tfl., 163/1 Tfl., 1085 Tfl., Gem. Essenbach (östlich und westlich der Altheimer Straße, südwestlich der Friedhofstraße in Essenbach, südöstlich der Eskara) ist ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Verwaltung und Kinderbetreuung“ sowie der Anschluss dieses Sondergebiets an die B 15 alt geplant. Auf der Fl. Nr. 1054 Tfl. Gem. Essenbach ist ein Allgemeines Wohngebiet und auf Fl. Nr. 37 Tfl., 38, Gem. Essenbach ist ein Dorfgebiet geplant. Fl. Nr. 1054/7 Gem. Essenbach wird als Fläche für Gemeinbedarf aufgenommen. Die Änderung des Flächennutzungsplans wird aus Sicht der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung für diesen Bereich als erforderlich angesehen.
Der Vorentwurf der Änderung des Flächennutzungsplans durch Deckblatt Nr. 20 („SO Savigneux-Platz, Essenbach“) mit der Begründung, dem Umweltbericht und dem Geotechnischen Bericht liegt beim Markt Essenbach, Rathausplatz 3, 84051 Essenbach, Bauleitplanung, 1. Stock, Zimmer 15,
vom 28. Mai bis 3. Juli 2020.
Fragen zur Planung können auch jederzeit telefonisch unter 08703 808-27 (während den Geschäftszeiten) oder per E-Mail (schumann@essenbach.de) geklärt werden. Dokumente:
Bebauungs- und Grünordnungsplan „Sondergebiet Photovoltaik, südwestlich Mirskofen“ – Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Der Marktgemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.11.2019 beschlossen, für das oben dargestellte Gebiet einen Bebauungs- und Grünordnungsplan aufzustellen. Die Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplans erfolgt im Parallelverfahren. Der Vorentwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Sondergebiet Photovoltaik, südwestlich Mirskofen“ wurde in der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung am 14.04.2020 zur Auslegung gebilligt.
Auf der Teilfläche des Grundstücks mit den Fl. Nrn. 645, Gemarkung Altheim (An der Bahnlinie Landshut – Regensburg, südwestlich von Mirskofen) ist ein Sondergebiet für Photovoltaik geplant. Die Aufstellung des Bauleitplanes wird aus Sicht der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung für diesen Bereich als erforderlich angesehen.
Der Vorentwurf des Grünordnungs- und Bebauungsplans „Sondergebiet Photovoltaik, südwestlich Mirskofen“ mit der Begründung, dem Umweltbericht und der Relevanzprüfung zum speziellen Artenschutz, liegt beim Markt Essenbach, Rathausplatz 3, 84051 Essenbach, Bauleitplanung, 1. Stock, Zimmer 15, vom 12. Mai 2020 bis 15. Juni 2020 Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr und zusätzlich Dienstag von 13:00 bis 15:00 Uhr sowie Donnerstag von 13:00 bis 17:30 Uhr, öffentlich aus.
Fragen zur Planung können auch jederzeit telefonisch unter 08703 808-27 (während den Geschäftszeiten) oder per E-Mail (schumann@essenbach.de) geklärt werden. Bedenken und Anregungen gegen die Planung können zudem zu Protokoll gegeben werden.
Dokumente:
Änderung des Flächennutzungsplans durch Deckblatt Nr. 21 („Sondergebiet Photovoltaik, südwestlich Mirskofen“)
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Der Marktgemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.11.2019 beschlossen, für das oben dargestellte Gebiet einen Bebauungs- und Grünordnungsplan aufzustellen. Hierzu ist der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zu ändern. Der Vorentwurf wurde in der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung am 14.04.2020 zur Auslegung gebilligt.
Auf der Teilfläche des Grundstücks mit den Fl. Nrn. 645, Gemarkung Altheim (An der Bahnlinie Landshut – Regensburg, südwestlich von Mirskofen) ist ein Sondergebiet für Photovoltaik geplant. Die Änderung des Flächennutzungsplans wird aus Sicht der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung für diesen Bereich als erforderlich angesehen.
Der Vorentwurf der Änderung des Flächennutzungsplans durch Deckblatt Nr. 21 („Sondergebiet Photovoltaik, südwestlich Mirskofen“) mit der Begründung und dem Umweltbericht liegt beim Markt Essenbach, Rathausplatz 3, 84051 Essenbach, Bauleitplanung, 1. Stock, Zimmer 15, vom 12. Mai 2020 bis 15. Juni 2020, Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr und zusätzlich Dienstag von 13:00 bis 15:00 Uhr sowie Donnerstag von 13:00 bis 17:30 Uhr, öffentlich aus.
Fragen zur Planung können auch jederzeit telefonisch unter 08703 808-27 (während den Geschäftszeiten) oder per E-Mail (schumann@essenbach.de) geklärt werden. Bedenken und Anregungen gegen die Planung können zudem zu Protokoll gegeben werden. Dokumente:
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses – Aufstellungsbeschluss für den Bebauungs- und Grünordnungsplan „Sondergebiet Savigneux-Platz, Essenbach“
Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 04.09.2018 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen für das oben genannte Gebiet den Bebauungs- und Grünordnungsplan „Sondergebiet Savigneux-Platz, Essenbach“ aufzustellen. Hier soll das Landratsamt Landshut sowie die Integrierte Leitstelle Landshut entstehen. Zusätzlich werden noch andere Nutzungen in den Geltungsbereich integriert.
Bezeichnung des Geltungsbereiches:
Flurstück Nrn. 1046, 1047, 1050 Tfl., 1051, 1053 Tfl., 1054, 1055 Tfl. 1055/4 Tfl., Gemarkung Essenbach; Östlich der Altheimer Straße und südwestlich der Friedhofstraße in Essenbach, südöstlich der Eskara;
Der Zeitraum für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird gesondert bekannt gegeben.
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses – Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplans durch Deckblatt Nr. 20
Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 04.09.2018 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen den Flächennutzungsplan für das oben genannte Gebiet durch Deckblatt Nr. 20 zu ändern. Im Zuge der Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Sondergebiet Savigneux-Platz, Essenbach“ ist der Flächennutzungsplan zu ändern. Hier soll das Landratsamt Landshut sowie die Integrierte Leitstelle Landshut entstehen. Zusätzlich werden noch andere Nutzungen in den Geltungsbereich des Bebauungs- und Grünordnungsplans integriert.
Bezeichnung des Geltungsbereiches:
Flurstück Nrn. 37 Tfl., 38, 1034/1 Tfl., 1046, 1047, 1050 Tfl., 1051, 1053 Tfl., 1054, 1055 Tfl., 1055/4 Tfl., Gemarkung Essenbach; Östlich der Altheimer Straße, südwestlich und nordöstlich der Friedhofstraße in Essenbach, südöstlich der Eskara;
Die genannten Flächen sind im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche dargestellt.
Der Zeitraum für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird gesondert bekannt gegeben.
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses – Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplan „Sondergebiet Photovoltaik, südwestlich Mirskofen“, Mirskofen
Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 26.11.2019 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen für die Teilfläche aus dem Flurstück Nr. 645, Gemarkung Altheim (An der Bahnlinie Landshut – Regensburg, südwestlich von Mirskofen) einen Bebauungs- und Grünordnungsplan aufzustellen. Auf der bezeichneten Fläche soll ein „Sondergebiet Photovoltaik“ entstehen.
Der Zeitraum für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird gesondert bekannt gegeben.
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses – Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 21
Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 26.11.2019 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen für die Teilfläche aus dem Flurstück Nr. 645, Gemarkung Altheim (An der Bahnlinie Landshut – Regensburg, südwestlich von Mirskofen) den Flächennutzungsplan, im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplan, zu ändern. Auf der bezeichneten Fläche soll ein „Sondergebiet Photovoltaik“ entstehen.
Der Zeitraum für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird gesondert bekannt gegeben.
Bebauungs- und Grünordnungsplans „Mirskofen Süd – Teil III“, Mirskofen
Der Marktgemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.02.2019 beschlossen den Bebauungs- und Grünordnungsplan „Mirskofen Süd – Teil III“, Mirskofen aufzustellen. Die Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB, der für die Einbeziehung von Außenbereichsflächen das Verfahren nach § 13 a BauGB ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB vorsieht.
Auf den Grundstücken mit den Fl. Nrn. 477, 477/10, 479/4, 479/5 und 478/5 Tfl., Gemarkung Mirskofen (südlich der Kreuzbaumstraße sowie des Ziegelstadels und östlich der Von-Fürstenberg-Straße in Mirskofen) ist ein Allgemeines Wohngebiet geplant. Die Ausweisung des Bebauungsplangebietes wird aus Sicht der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung für diesen Bereich als erforderlich angesehen.
Der Vorentwurf des Grünordnungs- und Bebauungsplans „Mirskofen Süd – Teil III“, Mirskofen mit der Begründung liegt beim Markt Essenbach, Rathausplatz 3, 84051 Essenbach, Bauleitplanung, 1. Stock, Zimmer 15, vom 07. Oktober 2019 bis 06. November 2019, Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr und zusätzlich Dienstag von 13:00 bis 15:00 Uhr sowie Donnerstag von 13:00 bis 17:30 Uhr, öffentlich aus.
Stellungnahmen können während der genannten Frist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans unberücksichtigt bleiben. Die eingegangenen Stellungnahmen werden unter Nennung der Vor- und Nachnamen in der öffentlichen Marktgemeinderatsitzung behandelt. Wird dies aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht gewünscht, muss schriftlich widersprochen werden.
Bebauungs- und Grünordnungsplan „Westlich der Ziegelei“, Essenbach
Der Marktgemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 03.07.2019 den Bebauungs- und Grünordnungsplan „Westlich der Ziegelei“, Essenbach als Satzung beschlossen.
Dieser tritt mit seiner Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft. Der Bebauungs- und Grünordnungsplan wurde am 04.09.2019 ortsüblich bekannt gemacht.
14. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan
Der Marktgemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 30.07.2019 den Feststellungsbeschluss zur 14. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Der Flächennutzungsplan wurde im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Westlich der Ziegelei“, Essenbach geändert.
Bebauungs- und Grünordnungsplan
Der Marktgemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 10.10.2017 beschlossen den Bebauungs- und Grünordnungsplan „Sondergebiet Baustoffaufbereitung“, Unterahrain aufzustellen. Hierzu ist der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zu ändern. Der Vorentwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplans wurde in der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung am 12.03.2019 zur Auslegung gebilligt.
Auf den Grundstücken Fl. Nrn. 1022 Tfl., 1024 Tfl., 1025 Tfl. 1026 Tfl., Gemarkung Oberwattenbach (nördlich der Bahnlinie Landshut – Bay. Eisenstein, südlich der A 92 und östlich der Straße Moosäcker) ist ein sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Baustoffaufbereitung“ geplant. Die Ausweisung des Bebauungsplangebietes wird aus Sicht der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung für diesen Bereich als erforderlich angesehen.
Der Vorentwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplans mit Begründung, Umweltbericht, Beschreibung des Schichtaufbaus und Schalltechnischem Gutachten liegen beim Markt Essenbach, Rathausplatz 3, 84051 Essenbach, Bauleitplanung, 1. Stock, Zimmer 15 vom 05. August 2019 bis 04. September 2019, Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr und zusätzlich Dienstag von 13:00 bis 15:00 Uhr sowie Donnerstag von 13:00 bis 17:30 Uhr, öffentlich aus.
Stellungnahmen können während der genannten Frist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungs- und Grünordnungsplan unberücksichtigt bleiben. Die eingegangenen Stellungnahmen werden unter Nennung der Vor- und Nachnamen in der öffentlichen Marktgemeinderatsitzung behandelt. Wird dies aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht gewünscht, muss schriftlich widersprochen werden.
Änderung des Flächennutzungsplans durch Deckblatt Nr. 15
Der Marktgemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 10.10.2017 beschlossen den Bebauungs- und Grünordnungsplan „Sondergebiet Baustoffaufbereitung“, Unterahrain aufzustellen.
Hierzu ist der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zu ändern. Der Vorentwurf der Änderung des Flächennutzungsplans durch Deckblatt Nr. 15 wurde in der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung am 12.03.2019 zur Auslegung gebilligt.
Auf den Grundstücken Fl. Nrn. 1022 Tfl., 1024 Tfl., 1025 Tfl. 1026 Tfl., Gemarkung Oberwattenbach (nördlich der Bahnlinie Landshut – Bay. Eisenstein, südlich der A 92 und östlich der Straße Moosäcker) ist ein sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Baustoffaufbereitung“ geplant. Die Ausweisung des Bebauungsplangebietes wird aus Sicht der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung für diesen Bereich als erforderlich angesehen.
Der Vorentwurf der Änderung des Flächennutzungsplans durch Deckblatt Nr. 15 mit Begründung, Umweltbericht, Beschreibung des Schichtaufbaus und dem Schalltechnischen Gutachten liegen beim Markt Essenbach, Rathausplatz 3, 84051 Essenbach, Bauleitplanung, 1. Stock, Zimmer 15 vom 05. August 2019 bis 04. September 2019, Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr und zusätzlich Dienstag von 13:00 bis 15:00 Uhr sowie Donnerstag von 13:00 bis 17:30 Uhr, öffentlich aus.
Stellungnahmen können während der genannten Frist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben. Die eingegangenen Stellungnahmen werden unter Nennung der Vor- und Nachnamen in der öffentlichen Marktgemeinderatsitzung behandelt. Wird dies aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht gewünscht, muss schriftlich widersprochen werden.
Bekanntgabe des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungs- und Grünordnungsplan „Mirskofen Süd – Teil III“
Bezeichnung des Geltungsbereiches:
Flurstück Nrn.477, 477/10, 479/4, 479/5,
478/5 Tfl. Gemarkung Mirskofen
Nördlich der Oberbrunnstraße und südlich
der Kreuzbaumstraße sowie des Ziegelstadels in Mirskofen
Bezeichnung des Geltungsbereiches:
Flurstück Nrn.477, 477/10, 479/4, 479/5,
478/5 Tfl. Gemarkung Mirskofen
Nördlich der Oberbrunnstraße und südlich der Kreuzbaumstraße sowie des Ziegelstadels in Mirskofen
Die Flächen mit den Flurstück Nrn. 477, 479/5 und 477/10 Tfl. werden derzeit als landwirtschaftliche Fläche genutzt.
Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 26.02.2019 beschlossen für das oben genannte Gebiet einen Bebauungs- und Grünordnungsplan aufzustellen.
Der Zeitraum für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird gesondert bekannt gegeben.
Bebauungs- und Grünordnungsplan „Obere Moosteile III“, Essenbach
Der Marktgemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 10.10.2017 beschlossen für das oben genannte Gebiet einen Bebauungs- und Grünordnungsplan aufzustellen. Hierzu ist der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zu ändern. Der Vorentwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Obere Moosteile III“, Essenbach wurde in der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 09.04.2019 zur Auslegung gebilligt.
Auf den Grundstücken mit den Fl. Nrn. 1945, 1947, 1948, 1949, 1950, 1952, 1952/1, 1952/3, 1952/7, 1954, und 1959, Gemarkung Essenbach (südöstlich der bestehenden Firma MIPA SE und nördlich der A92) ist ein Gewerbegebiet geplant. Die Ausweisung des Bebauungsplangebietes wird aus Sicht der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung für diesen Bereich als erforderlich angesehen.
Der Vorentwurf des Grünordnungs- und Bebauungsplans „Obere Moosteile III“, Essenbach mit Begründung und Umweltbericht, das Baugrundgutachten für den Neubau der Logistikzentrum-Werkhalle, der Antrag Versickerungsfläche (Gutachten mit den geologischen und hydrologischen Daten) und das Ausgleichskonzept liegen beim Markt Essenbach, Rathausplatz 3, 84051 Essenbach, Bauleitplanung, 1. Stock, Zimmer 15 (in der Zeit vom 15. Mai 2019 bis 31. Mai 2019 Zimmer 17) vom 13. Mai 2019 bis 14. Juni 2019, Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr und zusätzlich Dienstag von 13:00 bis 15:00 Uhr sowie Donnerstag von 13:00 bis 17:30 Uhr, öffentlich aus.
Stellungnahmen können während der genannten Frist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben. Die eingegangenen Stellungnahmen werden unter Nennung der Vor- und Nachnamen in der öffentlichen Marktgemeinderatsitzung behandelt. Wird dies aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht gewünscht, muss schriftlich widersprochen werden.
Änderung des Flächennutzungsplans durch Deckblatt Nr. 16
Der Marktgemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 10.10.2017 beschlossen für das oben genannte Gebiet einen Bebauungs- und Grünordnungsplan aufzustellen. Hierzu ist der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zu ändern. Der Vorentwurf der Änderung des Flächennutzungsplans durch Deckblatt Nr. 16 wurde in der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 11.12.2018 zur Auslegung gebilligt.
Auf den Grundstücken mit den Fl. Nrn. 1945, 1947, 1948, 1949, 1950, 1952, 1952/1, 1952/3, 1952/7, 1954, und 1959, Gemarkung Essenbach (südöstlich der bestehenden Firma MIPA SE und nördlich der A92) ist ein Gewerbegebiet geplant. Die Ausweisung des Bebauungsplangebietes wird aus Sicht der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung für diesen Bereich als erforderlich angesehen.
Der Vorentwurf der Änderung des Flächennutzungsplans durch Deckblatt Nr. 16 mit Begründung und Umweltbericht liegt beim Markt Essenbach, Rathausplatz 3, 84051 Essenbach, Bauleitplanung, 1. Stock, Zimmer 15 (in der Zeit vom 15. Mai 2019 bis 31. Mai 2019 Zimmer 17) vom 13. Mai 2019 bis 14. Juni 2019, Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr und zusätzlich Dienstag von 13:00 bis 15:00 Uhr sowie Donnerstag von 13:00 bis 17:30 Uhr, öffentlich aus.
Stellungnahmen können während der genannten Frist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben. Die eingegangenen Stellungnahmen werden unter Nennung der Vor- und Nachnamen in der öffentlichen Marktgemeinderatsitzung behandelt. Wird dies aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht gewünscht, muss schriftlich widersprochen werden.
Bebauungs- und Grünordnungsplan „Sondergebiet Straubinger Straße“, Essenbach
Der Marktgemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20.11.2018 den Bebauungs- und Grünordnungsplan „Sondergebiet Straubinger Straße“, Essenbach als Satzung beschlossen.
Dieser tritt mit seiner Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft. Der Bebauungs- und Grünordnungsplan wurde am 26.03.2019 ortsüblich bekannt gemacht.
Änderung des Flächennutzungsplans durch Deckblatt Nr. 13
Der Marktgemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20.11.2018 den Feststellungsbeschluss zur 13. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Der Flächennutzungsplan wurde im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Sondergebiet Straubinger Straße, Essenbach“ geändert.
Bebauungs- und Grünordnungsplan „Westlich der Ziegelei“, Essenbach
Der Marktgemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 12.09.2017 beschlossen für das oben genannte Gebiet (nördlich der Flurstraße und westlich der Ziegelei) einen Bebauungs- und Grünordnungsplan aufzustellen. Hierzu ist der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zu ändern. Der Vorentwurf wurde in der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 20.03.2018 zur Auslegung gebilligt.
Der Marktgemeinderat des Marktes Essenbach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.07.2018 die eingegangenen Stellungnahmen abgewogen und beschlossen, dass Ergänzungen und Änderungen im Entwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Westlich der Ziegelei“, Essenbach vorzunehmen sind.
Der Entwurf der Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Westlich der Ziegelei“, Essenbach mit Begründung und Umweltbericht, Baugrunduntersuchung liegt beim Markt Essenbach, Rathausplatz 3, 84051 Essenbach, Bauleitplanung, 1. Stock, Zimmer 15 vom 28. März 2019 bis 29. April 2019 von Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr und zusätzlich Dienstag von 13:00 bis 15:00 Uhr sowie Donnerstag von 13:00 bis 17:30 Uhr, öffentlich aus.
Stellungnahmen können während der genannten Frist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) zur Einleitung einer Normenkontrolle unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Die eingegangenen Stellungnahmen werden unter Nennung der Vor- und Nachnamen in der öffentlichen Marktgemeinderatsitzung behandelt. Wird dies aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht gewünscht, muss schriftlich widersprochen werden.
Änderung des Flächennutzungsplans durch Deckblatt Nr. 14
Der Marktgemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 12.09.2017 beschlossen für das oben genannte Gebiet (nördlich der Flurstraße und westlich der Ziegelei) einen Bebauungs- und Grünordnungsplan aufzustellen. Hierzu ist der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zu ändern. Der Vorentwurf wurde in der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 20.03.2018 zur Auslegung gebilligt.
Der Marktgemeinderat des Marktes Essenbach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.07.2018 die eingegangenen Stellungnahmen abgewogen und beschlossen, dass Ergänzungen und Änderungen im Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans durch Deckblatt Nr. 14 vorzunehmen sind.
Der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans durch Deckblatt Nr. 14 mit Begründung und Umweltbericht liegt beim Markt Essenbach, Rathausplatz 3, 84051 Essenbach, Bauleitplanung, 1. Stock, Zimmer 15, 28. März 2019 bis 29. April 2019 von Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr und zusätzlich Dienstag von 13:00 bis 15:00 Uhr sowie Donnerstag von 13:00 bis 17:30 Uhr, öffentlich aus.
Stellungnahmen können während der genannten Frist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben. Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Die eingegangenen Stellungnahmen werden unter Nennung der Vor- und Nachnamen in der öffentlichen Marktgemeinderatsitzung behandelt. Wird dies aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht gewünscht, muss schriftlich widersprochen werden.
Bebauungs- und Grünordnungsplans „Sondergebiet Photovoltaik, nördlich Artlkofen“
Der Marktgemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 09.10.2018 den den Bebauungs- und Grünordnungsplan „Sondergebiet Photovoltaik, nördlich Artlkofen“ als Satzung beschlossen.
Dieser tritt mit seiner Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft. Der Bebauungs- und Grünordnungsplan wurde am 09.01.2019 ortsüblich bekannt gemacht.
Änderung des Flächennutzungsplans durch Deckblatt Nr. 18
Der Marktgemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 09.10.2018 den Feststellungsbeschluss zur 18. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Der Flächennutzungsplan wurde im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Sondergebiet Photovoltaik, nördlich Artlkofen“ geändert.
Bebauungs- und Grünordnungsplans „Sondergebiet Straubinger Straße“, Essenbach
Der Marktgemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 18.07.2017 beschlossen für das oben genannte Gebiet einen Bebauungs- und Grünordnungsplan aufzustellen. Hierzu ist der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zu ändern. Der Vorentwurf wurde in der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 10.04.2018 zur Auslegung gebilligt. Der Marktgemeinderat des Marktes Essenbach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.08.2018 die eingegangenen Stellungnahmen abgewogen und beschlossen, dass Ergänzungen und Änderungen im Entwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Sondergebiet
Straubinger Straße“, Essenbach vorzunehmen sind.
Änderung des Flächennutzungsplans durch Deckblatt Nr. 13
Der Marktgemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 18.07.2017 beschlossen für das oben genannte Gebiet einen Bebauungs- und Grünordnungsplan aufzustellen. Hierzu ist der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zu ändern. Der Vorentwurf wurde in der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 10.04.2018 zur Auslegung gebilligt.
Der Marktgemeinderat des Marktes Essenbach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.08.2018 die eingegangenen Stellungnahmen abgewogen und beschlossen, dass Ergänzungen und Änderungen im Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans durch Deckblatt Nr. 13 vorzunehmen sind.
Bebauungs- und Grünordnungsplans „Sondergebiet Photovoltaik südlich Altheim“ und Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 19 im Parallelverfahren
Bezeichnung des Geltungsbereiches:
Fl. Nr. 219, Gemarkung Altheim südlich der Autobahn A92 und nördlich der Bahnlinie Landshut – Bayerisch Eisenstein.
Die Fläche wird derzeit landwirt-schaftlich genutzt und ist als solche im Flächennutzungsplan dargestellt.
Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 24.07.2018 beschlossen für das oben genannte Gebiet einen Bebauungs- und Grünordnungsplan aufzustellen und den Flächennutzungsplan durch ein Parallelverfahren zum Bebauungs- und Grünordnungsplan zu ändern.
Zur Sicherung dieser Planungsziele sind die Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.
Der Zeitraum für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wird gesondert bekannt gegeben.
Bebauungs- und Grünordnungsplan „Sondergebiet Photovoltaik, nördlich Artlkofen“
Der Marktgemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 05.12.2017 beschlossen für das oben genannte Gebiet einen Bebauungs- und Grünordnungsplan aufzustellen. Der Vorentwurf wurde in der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 24.04.2018 zur Auslegung gebilligt.
Der Marktgemeinderat des Marktes Essenbach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.07.2018 die eingegangenen Stellungnahmen abgewogen und beschlossen, dass Ergänzungen und Änderungen im Entwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Sondergebiet Photovoltaik, nördlich Artlkofen“ vorzunehmen sind.
Diese sind insbesondere:
Der Entwurf der Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Sondergebiet Photovoltaik, nördlich Artlkofen“ mit Begründung und Umweltbericht, Blendgutachten und Relevanzprüfung zum speziellen Artenschutz liegen beim Markt Essenbach, Rathausplatz 3, 84051 Essenbach, Bauleitplanung, 1. Stock, Zimmer 15 vom 06. August 2018 bis 07. September 2018 von Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr und zusätzlich Dienstag von 13:00 bis 15:00 Uhr sowie Donnerstag von 13:00 bis 17:30 Uhr, öffentlich aus.
Stellungnahmen können während der genannten Frist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Die eingegangenen Stellungnahmen werden unter Nennung der Vor- und Nachnamen in der öffentlichen Marktgemeinderatsitzung behandelt. Wird dies aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht gewünscht, muss schriftlich widersprochen werden.
Änderung des Flächennutzungsplans durch Deckblatt Nr. 18
Der Marktgemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 16.01.2018 beschlossen für das oben genannte Gebiet einen Bebauungs- und Grünordnungsplan aufzustellen. Hierzu ist der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zu ändern. Der Vorentwurf wurde in der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 24.04.2018 zur Auslegung gebilligt.
Auf dem Grundstück mit der Fl. Nr. 1659 der Gemarkung Mirskofen ist ein Sondergebiet für Photovoltaik geplant. Die Änderung des Flächennutzungsplans wird aus Sicht der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung für diesen Bereich als erforderlich angesehen.
Der Marktgemeinderat des Marktes Essenbach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.07.2018 die eingegangenen Stellungnahmen abgewogen und beschlossen, dass Ergänzungen und Änderungen im Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans durch Deckblatt Nr. 18 vorzunehmen sind.
Der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans durch Deckblatt Nr. 18 mit Begründung und Umweltbericht liegt beim Markt Essenbach, Rathausplatz 3, 84051 Essenbach, Bauleitplanung, 1. Stock, Zimmer 15 vom 06. August 2018 bis 07. September 2018 von Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr und zusätzlich Dienstag von 13:00 bis 15:00 Uhr sowie Donnerstag von 13:00 bis 17:30 Uhr, öffentlich aus.
Stellungnahmen können während der genannten Frist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben. Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Bebauungs- und Grünordnungsplan „Sondergebiet Photovoltaik östlich Unterahrain“
Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 30.05.2017 beschlossen den Bebauungs- und Grünordnungsplan „Sondergebiet Photovoltaik östlich Unterahrain“ aufzustellen.
Der Marktgemeinderat des Marktes Essenbach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 08.05.2018 die eingegangenen Stellungnahmen abgewogen und beschlossen, dass Ergänzungen und Änderungen im Entwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Sondergebiet Photovoltaik, östlich Unterahrain“ vorzunehmen sind. Diese sind insbesondere:
Gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 2 BauGB können Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden.
Die folgenden wesentlichen umweltbezogenen Informationen sind hierzu verfügbar und einsehbar:
Weitere umweltbezogenen Informationen stehen dem Markt Essenbach nicht zur Verfügung.
Altlasten:
Im rechtsgültigen Flächennutzungsplan sind innerhalb des Geltungsbereiches keine Altlasten dargestellt und dem Markt Essenbach auch nicht bekannt.
Der Entwurf der Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Sondergebiet Photovoltaik östlich Unterahrain“ mit Begründung und Umweltbericht liegt verkürzt beim Markt Essenbach, Rathausplatz 3, 84051 Essenbach, Bauamt, 1. Stock, Zimmer 15 vom 18. Mai 2018 bis 04. Juni 2018 von Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr und zusätzlich Dienstag von 13:00 bis 15:00 Uhr sowie Donnerstag von 13:00 bis 17:30 Uhr, öffentlich aus.
Stellungnahmen können während der genannten Frist abgegeben werden. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme wird angemessen auf 14 Tage verkürzt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Die eingegangenen Stellungnahmen werden unter Nennung der Vor- und Nachnamen in der öffentlichen Marktgemeinderatsitzung behandelt. Wird dies aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht gewünscht, muss schriftlich widersprochen werden.
Bebauungs- und Grünordnungsplan „Sondergebiet Photovoltaik nördlich Artlkofen“
Der Marktgemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 05.12.2017 beschlossen für das oben genannte Gebiet einen Bebauungs- und Grünordnungsplan aufzustellen. Der Vorentwurf wurde in der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 16.04.2018 zur Auslegung gebilligt.
Auf dem Grundstück mit der Fl. Nr. 1659 der Gemarkung Mirskofen ist ein Sondergebiet für Photovoltaik geplant. Die Aufstellung des Bauleitplanes wird aus Sicht der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung für diesen Bereich als erforderlich angesehen.
Der Vorentwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Sondergebiet Photovoltaik nördlich Artlkofen“ mit Begründung und Umweltbericht liegt beim Markt Essenbach, Rathausplatz 3, 84051 Essenbach, Bauleitplanung, 1. Stock, Zimmer 15 vom 17. Mai 2018 bis 19. Juni 2018, Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr und zusätzlich Dienstag von 13:00 bis 15:00 Uhr sowie Donnerstag von 13:00 bis 17:30 Uhr, öffentlich aus.
Stellungnahmen können während der genannten Frist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Die eingegangenen Stellungnahmen werden unter Nennung der Vor- und Nachnamen in der öffentlichen Marktgemeinderatsitzung behandelt. Wird dies aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht gewünscht, muss schriftlich widersprochen werden.
Änderung des Flächennutzungsplans durch Deckblatt Nr. 18
Der Marktgemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 16.01.2018 beschlossen für das oben genannte Gebiet einen Bebauungs- und Grünordnungsplan aufzustellen. Hierzu ist der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zu ändern. Der Vorentwurf wurde in der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 16.04.2018 zur Auslegung gebilligt.
Auf dem Grundstück mit der Fl. Nr. 1659 der Gemarkung Mirskofen ist ein Sondergebiet für Photovoltaik geplant. Die Änderung des Flächennutzungsplans wird aus Sicht der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung für diesen Bereich als erforderlich angesehen.
Der Vorentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans durch Deckblatt Nr. 18 mit Begründung liegt beim Markt Essenbach, Rathausplatz 3, 84051 Essenbach, Bauleitplanung, 1. Stock, Zimmer 15 vom 17. Mai 2018 bis 19. Juni 2018, Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr und zusätzlich Dienstag von 13:00 bis 15:00 Uhr sowie Donnerstag von 13:00 bis 17:30 Uhr, öffentlich aus.
Stellungnahmen können während der genannten Frist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben. Die eingegangenen Stellungnahmen werden unter Nennung der Vor- und Nachnamen in der öffentlichen Marktgemeinderatsitzung behandelt. Wird dies aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht gewünscht, muss schriftlich widersprochen werden.
Bebauungs- und Grünordnungsplan Gewerbegebiet „Beim Bahnhof Ahrain“
Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 25.09.2012 beschlossen in Ahrain einen Bebauungs- und Grünordnungsplan für ein eingeschränktes Gewerbegebiet aufzustellen. Im Parallelverfahren wird der Flächennutzungsplan geändert.
Der Marktgemeinderat des Marktes Essenbach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 05.12.2017 die eingegangenen Stellungnahmen abgewogen und beschlossen, dass Ergänzungen und Änderungen im Entwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Beim Bahnhof Ahrain“ vorzunehmen sind. Diese sind wie folgt:
Gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 2 BauGB können Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden.
Änderung des Flächennutzungsplans durch Deckblatt Nr. 10
Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 25.09.2012 beschlossen in Ahrain einen Bebauungs- und Grünordnungsplan für ein eingeschränktes Gewerbegebiet aufzustellen. Im Parallelverfahren wird der Flächennutzungsplan geändert.
Der Marktgemeinderat des Marktes Essenbach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 05.12.2017 die eingegangenen Stellungnahmen abgewogen und beschlossen, dass Ergänzungen und Änderungen im Entwurf des Flächennutzungsplanes vorzunehmen sind. Diese sind wie folgt:
Gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 2 BauGB können Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden.
Bebauungs- und Grünordnungsplan „Sondergebiet Straubinger Straße“, Essenbach
Der Marktgemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 18.07.2017 beschlossen für das oben genannte Gebiet einen Bebauungs- und Grünordnungsplan aufzustellen. Hierzu ist der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zu ändern. Der Vorentwurf wurde in der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 10.04.2018 zur Auslegung gebilligt.
Auf den Grundstücken mit den Fl. Nrn. 171 Tfl., 173, 174, 175, 176, 176/2 und 177 Gemarkung Essenbach ist ein sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Einzelhandel für Lebensmittel und Getränke im Segment Lebensmitteldiscounter, ein sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Einzelhandel für Lebensmittel und Getränke im Segment Vollsortimenter und Allgemeines Wohngebiet geplant. Die Ausweisung des Bebauungsplangebietes wird aus Sicht der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung für diesen Bereich als erforderlich angesehen.
Änderung des Flächennutzungsplans durch Deckblatt Nr. 13
Der Marktgemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 18.07.2017 beschlossen für das oben genannte Gebiet einen Bebauungs- und Grünordnungsplan aufzustellen. Hierzu ist der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zu ändern. Der Vorentwurf wurde in der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 10.04.2018 zur Auslegung gebilligt.
Auf den Grundstücken mit den Fl. Nrn. 171 Tfl., 173, 174, 175, 176, 176/2 und 177 Gemarkung Essenbach ist ein sonstiges Sondergebiet mit Zweckbestimmung Einzelhandel für Lebensmittel und Getränke im Segment Lebensmitteldiscounter, ein sonstiges Sondergebiet mit Zweckbestimmung Einzelhandel für Lebensmittel und Getränke im Segment Vollsortimenter und Allgemeines Wohngebiet geplant. Die Ausweisung des Bebauungsplangebietes wird aus Sicht der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung für diesen Bereich als erforderlich angesehen.
Bebauungs- und Grünordnungsplan „Westlich der Ziegelei“, Essenbach
Der Marktgemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 12.09.2017 beschlossen für das oben genannte Gebiet einen Bebauungs- und Grünordnungsplan aufzustellen. Hierzu ist der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zu ändern. Der Vorentwurf wurde in der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 20.03.2018 zur Auslegung gebilligt.
Auf den Grundstücken mit den Fl. Nrn. 1104 Tfl., 1114 Tfl., 1126/1 Tfl., 1523 Tfl., 1527 Tfl. und 1528 der Gemarkung Essenbach ist ein Allgemeines Wohngebiet (WA) geplant. Die Ausweisung des Wohnbaugebiets wird aus Sicht der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung für diesen Bereich als erforderlich angesehen.
Änderung des Flächennutzungsplans durch Deckblatt Nr. 14
Der Marktgemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 12.09.2017 beschlossen für das oben genannte Gebiet einen Bebauungs- und Grünordnungsplan aufzustellen. Hierzu ist der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zu ändern. Der Vorentwurf wurde in der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 20.03.2018 zur Auslegung gebilligt.
Auf den Grundstücken mit den Fl. Nrn. 1104 Tfl., 1114 Tfl., 1126/1 Tfl., 1523 Tfl., 1527 Tfl. und 1528 der Gemarkung Essenbach ist ein Allgemeines Wohngebiet (WA) geplant. Die Änderung des Flächennutzungsplans wird aus Sicht der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung für diesen Bereich als erforderlich angesehen.
Bebauungs- und Grünordnungsplan „Sondergebiet Photovoltaik östlich Unterahrain“
Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 30.05.2017 beschlossen den Bebauungs- und Grünordnungsplan „Sondergebiet Photovoltaik östlich Unterahrain“ aufzustellen.
Der Marktgemeinderat des Marktes Essenbach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.01.2018 die eingegangenen Stellungnahmen abgewogen und beschlossen, dass Ergänzungen und Änderungen im Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans durch Deckblatt Nr. 12 vorzunehmen sind.
Änderung des Flächennutzungsplans durch Deckblatt Nr. 12
Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 30.05.2017 beschlossen den Bebauungs- und Grünordnungsplan „Sondergebiet Photovoltaik östlich Unterahrain“ aufzustellen. Somit ist der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zu ändern.
Der Marktgemeinderat des Marktes Essenbach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.01.2018 die eingegangenen Stellungnahmen abgewogen und beschlossen, dass Ergänzungen und Änderungen im Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans durch Deckblatt Nr. 12 vorzunehmen sind.
Bebauungs- und Grünordnungsplans „Sondergebiet Photovoltaik nördlich Artlkofen“
Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 05.12.2017 beschlossen für das oben genannte Gebiet einen Bebauungs- und Grünordnungsplan aufzustellen.
Die öffentliche Bekanntmachung finden Sie hier:
Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 18
Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 16.01.2018 beschlossen für das oben genannte Gebiet den Flächennutzungsplan durch ein Parallelverfahren zum Bebauungs- und Grünordnungsplan zu ändern.
Zur Sicherung dieser Planungsziele sind die Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.
Die öffentliche Bekanntmachung finden Sie hier:
Bebauungs- und Grünordnungsplans „Obere Moosteile III“ Essenbach
Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 10.10.2017 beschlossen für das oben genannte Gebiet einen Bebauungs- und Grünordnungsplan aufzustellen.
Die öffentliche Bekanntmachung finden Sie hier:
Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 16
Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 10.10.2017 beschlossen für das oben genannte Gebiet einen Bebauungs- und Grünordnungsplan aufzustellen.
Zur Sicherung dieser Planungsziele sind die Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.
Die öffentliche Bekanntmachung finden Sie hier:
Bebauungs- und Grünordnungsplans „Sondergebiet Baustoffaufbereitung“, Unterahrain
Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 10.10.2017 beschlossen für das oben genannte Gebiet den Flächennutzungsplan durch ein Parallelverfahren zum Bebauungs- und Grünordnungsplan zu ändern.
Zur Sicherung dieser Planungsziele sind die Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.
Die öffentliche Bekanntmachung finden Sie hier:
Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 15
Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 10.10.2017 beschlossen für das oben genannte Gebiet den Flächennutzungsplan durch ein Parallelverfahren zum Bebauungs- und Grünordnungsplan zu ändern.
Zur Sicherung dieser Planungsziele sind die Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.
Die öffentliche Bekanntmachung finden Sie hier:
Bebauungs- und Grünordnungsplans „Westlich der Ziegelei“ Essenbach und Änderung des Flächennutzungsplans durch Deckblatt Nr. 14
Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 12.09.2017 beschlossen für das oben genannte Gebiet einen Bebauungs- und Grünordnungsplan aufzustellen.
Zur Sicherung dieser Planungsziele sind die Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.
Die öffentliche Bekanntmachung finden Sie hier: