Hinweise zum Abbrennen von Sonnwend-Feuern
Nach altem Brauch werden alljährlich in vielen Orten des Landkreises Sonnwendfeuer entzündet. Grundsätzlich hat das Landratsamt keine Einwendungen dagegen.
Folgendes sollte jedoch beachtet werden:
Das Feuer ist der zuständigen Gemeinde anzuzeigen; Polizei und Feuerwehr sind zu verständigen.
Als Brennstoff darf nur naturbelassenes trockenes Holz verwendet werden. Das Anzünden von Spanplatten, Möbeln, Reifen, Kunststoffen, Altölen oder sonstigen Reststoffen und Abfällen ist verboten.
Die Zugabe von Abbranntbeschleunigern (Treibstoffe o. ä.) ist unzulässig.
Die Feuerstelle ist durch Erwachsene ständig zu beaufsichtigen. Bei starkem Wind ist das Feuer zu löschen. Feuer und Glut müssen beim Verlassen der Feuerstelle erloschen sein.
Brandrückstände sowie Abfälle (Flaschen, Tüten, usw.) sind ordnungsgemäß zu beseitigen.
Es ist darauf zu achten, dass sich in der näheren Umgebung der vorgesehenen Abbrennorte keine Biotope befinden.
In Naturschutzgebieten sind Sonnwendfeuer grundsätzlich unzulässig. In Landschaftsschutzgebieten bedürfen sie der Erlaubnis des Landratsamtes.
Das Holz für die Sonnwendfeuer darf erst am Tag des Abbrennens aufgeschichtet werden, damit Tiere, die ihren Unterschlupf im Holz gesucht haben, nicht mitverbrannt werden. Die neu aufgeschichteten Haufen sind vor dem Entzünden nochmals auf das Vorhandensein von Tieren zu untersuchen.
Landratsamt Landshut, 06.06.2005
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