Die Regierung von Niederbayern hat das Anhörungsverfahren für das Planfeststellungsverfahren zum Neubau der 380-kV-Leitung Sittling – Altheim („Juraleitung“, Abschnitt C) eingeleitet.
Das Vorhaben wird von der Regierung von Niederbayern wie folgt beschrieben:
„Die TenneT TSO GmbH (Vorhabenträgerin) plant den Neubau einer ca. 49 Kilometer langen 380-kV-Höchstspannungsleitung zwischen Sittling und dem Umspannwerk Altheim als Freileitung. Das Leitungsbauprojekt verläuft in der Gemeinde Kirchdorf, dem Markt Rohr i. NB, den Städten Abensberg und Neustadt a. d. Donau (allesamt Landkreis Kelheim) sowie der Gemeinde Hohenthann, dem Markt Essenbach und der Stadt Rottenburg a. d. Laaber (allesamt Landkreis Landshut). Auf Teilabschnitten der Freileitung sollen bestehende 110-kV-Leitungen mitgenommen werden. Ausschließlich vom Rückbau betroffen ist zusätzlich der Markt Ergoldsbach im Landkreis Landshut. Des Weiteren sind Flächen in der Stadt Landshut, dem Markt Ergolding sowie in den Gemeinden Biburg, Saal a. d. Donau und Wildenberg für Kompensationsmaßnahmen vorgesehen.
Gegenstand der vorliegenden Planungen ist Abschnitt C des Gesamtprojekts Höchstspannungsleitung Raitersaich – Ludersheim – Sittling – Altheim; Drehstrom Nennspannung 380 kV, sog. „Juraleitung“. Dieser beinhaltet den Neubau der 380-kV-Leitung und den Rückbau der bestehenden 220-kV-Leitung. Das Vorhaben ist unter Nr. 41 im Bundesbedarfsplan aufgeführt. Trotz Kennzeichnung als mögliches Erdkabelpilotprojekt soll der Ersatzneubau im Abschnitt C komplett als Freileitung realisiert werden.
Das Umspannwerk Rottenburg soll in einem selbstständigen bau- oder immissionsschutzrechtlichen Verfahren genehmigt werden.
Die zur Anbindung des Umspannwerks erforderlichen Änderungen an der Juraleitung (u. a. Mitnahme einer 110-kV-Leitung auf demselben Gestänge nebst Masterhöhungen) sollen indes zu einem späteren Zeitpunkt im Wege einer Planänderung ins Planfeststellungsverfahren integriert werden.“
Die Planfeststellungsunterlagen sind in der Zeit vom 02.12.2024 bis einschließlich 02.01.2025 auf der Internetseite des Marktes Essenbachs in der Rubrik Aktuelles im Bereich Planfeststellungsverfahren, Juraleitung abrufbar (s. unten).
Einwendungen können bis spätestens am 16.01.2025 erhoben werden. In der Bekanntmachung sind alle Informationen zur Auslegung und zur Erhebung von Einwendungen zu finden. Bitte beachten Sie die Informationen zur Erhebung von Einwendungen in der Bekanntmachung.
Planunterlagen: