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Bekanntmachungen

380-kV-Leitung Isar-Altheim;
Abschnitt 1 Umspannwerk Altheim – Schaltanlage Isar;
Erneute Auslegung geänderter Planunterlagen

Die Regierung von Niederbayern hat das Anhörungsverfahren zu den geänderten Planunterlagen zur 380-kV-Leitung Isar-Altheim; Abschnitt 1 Umspannwerk Altheim – Schaltanlage Isar eingeleitet.

Die geänderten Planunterlagen werden in der Zeit vom 30.06.2025 bis 29.07.2025 unter www.essenbach.de/aktuelles/380-kv-leitung-isar-altheim/ digital zugänglich gemacht.

In der Bekanntmachung finden Sie weitere Informationen zur Auslegung und zur Erhebung von Einwendungen.

Bekanntmachung

 

Folgendes führt die Regierung von Niederbayern zu dem Vorhaben und zur Planänderung aus:

„Die TenneT TSO GmbH (Vorhabenträgerin) plant den Neubau des o. g. Vorhabens. Für dieses Vorhaben wurden die Planunterlagen im September / Oktober 2024 bereits öffentlich ausgelegt. Aufgrund der im Rahmen der öffentlichen Auslegung erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen änderte die Vorhabenträgerin teilweise die Planunterlagen. Um allen möglicherweise neu oder stärker Betroffenen die Gelegenheit zur Äußerung zu geben, ist nach Einschätzung der Regierung von Niederbayern eine erneute Auslegung der geänderten Planunterlagen durchzuführen. Bereits erhobene Einwendungen behalten weiterhin ihre Gültigkeit und werden im weiteren Verfahren umfassend berücksichtigt.


1. Vorhaben
Das Vorhaben umfasst den Neubau einer ca. 6,5 km langen 380-kV-Leitung zwischen der Schaltanlage Isar und dem Umspannwerk Altheim als Freileitung und Teilerdverkabelung. Gegenstand der vorliegenden Planungen ist Abschnitt 1 des Gesamtprojekts Isar – Altheim. Dieser beinhaltet den Neubau der 380-kV-Leitung Isar – Altheim als Freileitung und Teilerdverkabelung sowie zweier Kabelübergangsanlagen mit Blindleistungskompensation für die Abschnitte unter Erdverkabelung. In den Freileitungsabschnitten werden weiterhin 110-kV-Systeme der Bayernwerk Netz GmbH mitgeführt. Nach Fertigstellung und Inbetriebnahme der Neubauleitung werden diese Teile der 110-kV-Bestandstrassen rückgebaut.

Das Vorhaben ist unter Nr. 77 im Bundesbedarfsplan aufgeführt und mit der Kennzeichnung „F“ als Pilotprojekt für Erdkabel ausgewiesen. Gemäß § 43m Abs. 1 EnWG findet keine Umweltverträglichkeitsprüfung und keine Artenschutzprüfung nach § 44 Abs. 1 BNatSchG statt; stattdessen werden auf Grundlage vorhandener Daten gemäß § 43m Abs. 2 EnWG geeignete und verhältnismäßige Minderungsmaßnahmen festgesetzt.“



Juraleitung – Ankündigung von bodenkundlichen, geotechnischen und archäologischen Vorarbeiten

In der Zeit vom 03.02.2025 bis 14.04.2025 werden im Gebiet des Marktes Essenbachs bodenkundliche, geotechnische und archäologische Vorarbeiten für das Projekt „Juraleitung – 380-kV-Ersatzneubau Raitersaich – Altheim“ durchgeführt.

Alle Informationen finden Sie in der beigefügten Bekanntmachung.

Bekanntmachung



Juraleitung – Neubau der 380-kV Leitung Sittling – Altheim („Juraleitung“, Abschnitt C)

Einleitung des Anhörungsverfahrens und Auslegung der Planunterlagen

Die Regierung von Niederbayern hat das Anhörungsverfahren für das Planfeststellungsverfahren zum Neubau der 380-kV-Leitung Sittling – Altheim („Juraleitung“, Abschnitt C) eingeleitet.

Die Planfeststellungsunterlagen werden in der Zeit vom 02.12.2024 bis einschließlich 02.01.2025 auf der Internetseite des Marktes Essenbachs in der Rubrik Aktuelles im Bereich Planfeststellungsverfahren, Juraleitung zu finden sein.

In der Bekanntmachung finden Sie weiteren Informationen zur Auslegung und der Erhebung von Einwendungen.

Bekanntmachung

Das Vorhaben wird von der Regierung von Niederbayern wie folgt beschrieben:

Die TenneT TSO GmbH (Vorhabenträgerin) plant den Neubau einer ca. 49 km langen 380-kVHöchstspannungsleitung zwischen Sittling und dem Umspannwerk Altheim als Freileitung. Das Leitungsbauprojekt verläuft in der Gemeinde Kirchdorf, dem Markt Rohr i. NB, den Städten Abensberg und Neustadt a. d. Donau (allesamt Landkreis Kelheim) sowie der Gemeinde Hohenthann, dem Markt Essenbach und der Stadt Rottenburg a. d. Laaber (allesamt Landkreis Landshut). Auf Teilabschnitten der Freileitung sollen bestehende 110-kV-Leitungen mitgenommen werden. Ausschließlich vom Rückbau betroffen ist zusätzlich der Markt Ergoldsbach im Landkreis Landshut. Des Weiteren sind Flächen in der Stadt Landshut, dem Markt Ergolding sowie in den Gemeinden Biburg, Saal a. d. Donau und Wildenberg für Kompensationsmaßnahmen vorgesehen.

Gegenstand der vorliegenden Planungen ist Abschnitt C des Gesamtprojekts Höchstspannungsleitung Raitersaich – Ludersheim – Sittling – Altheim; Drehstrom Nennspannung 380 kV, sog. „Juraleitung“. Dieser beinhaltet den Neubau der 380-kV-Leitung und den Rückbau der bestehenden 220-kV-Leitung. Das Vorhaben ist unter Nr. 41 im Bundesbedarfsplan aufgeführt. Trotz Kennzeichnung als mögliches Erdkabelpilotprojekt soll der Ersatzneubau im Abschnitt C komplett als Freileitung realisiert werden.

Das Umspannwerk Rottenburg soll in einem selbstständigen bau- oder immissionsschutzrechtlichen Verfahren genehmigt werden.

Die zur Anbindung des Umspannwerks erforderlichen Änderungen an der Juraleitung (u. a. Mitnahme einer 110-kV-Leitung auf demselben Gestänge nebst Masterhöhungen) sollen indes zu einem späteren Zeitpunkt im Wege einer Planänderung ins Planfeststellungsverfahren integriert werden.“