Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des Flächennutzungsplans des Marktes Essenbach durch Deckblatt Nr. 7 „Flächen für Windkraftenergieanlagen“
– erneute Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 24.10.2023 den 8. Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans des Marktes Essenbach durch Deckblatt Nr. 7 „Flächen für Windkraftenergieanlagen“ zur erneuten Auslegung gebilligt.

Die in der Änderung des Flächennutzungsplans dargestellten Konzentrationsflächen, aufgeteilt in zwei Teilbereiche bzw. zwei Deckblätter, stellen sich wie folgt dar:

Teilbereich 1 = Deckblatt 7.1

Diese Konzentrationsfläche mit einer Gesamtfläche von gesamt ca. 82,97 ha liegt vollständig im großflächig zusammenhängenden Waldgebiet ″Taxau″, verläuft zwischen der Gemeindegrenze nach Ergolding im Westen und dem Ortsteil Gaunkofen im Osten. Die geplante Konzentrationsfläche KF 2 des Marktes Ergolding grenzt unmittelbar an die Fläche 7.1 an, so dass hier eine interkommunale Windparkkonfiguration prinzipiell möglich wäre.

Teilbereich 2 = Deckblatt 7.2

Diese Konzentrationsfläche liegt nahezu vollständig im Waldgebiet ″Maßenholz″ zwischen Oberunsbach im Westen und Oberröhrenbach im Osten bis hin zur Grenze nach Norden, die Fläche beträgt ca. 166,66 ha.

Insgesamt ergeben die zwei Deckblätter eine Gesamtfläche von ca. 249,63 ha für Konzentrationsflächen für Windkraftenergieanlagen im Gemeindegebiet von Essenbach.

Der Entwurf mit der Begründung, den umweltrelevanten Informationen und wesentlichen umweltrelevanten Stellungnahmen kann im Rathaus der Marktverwaltung Essenbach, Rathausplatz 3, 84051 Essenbach, 1. Stock, Zimmer 16, vom 16. November 2023 bis einschließlich 30. November 2023 während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Stellungnahmen können während dieser Frist abgegeben werden.

 

Gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 2 BauGB können Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden. In den ausgelegten Unterlagen sind die geänderten oder ergänzten Teile kenntlichgemacht.


Insbesondere wurden folgende Änderungen bzw. Ergänzungen an den Planunterlagen vorgenommen:

 

Hier finden Sie die vollständige Bekanntmachung und die zugehörigen Unterlagen:

Fragen zur Planung können telefonisch während den Geschäftszeiten unter 08703/808-34 oder jederzeit per E-Mail (heilmeier@essenbach.de) geklärt werden.

Beginn der vorbereitenden Untersuchungen

Bekanntmachung des Beschlusses über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen

Mit dem Beschluss über die Einleitung vorbereitender Untersuchungen wird der erste nach dem Baugesetzbuch (§ 141 BauGB) erforderliche Schritt getan, um eine mögliche spätere Sanierungssatzung festzusetzen. Im Verlauf der vorbereitenden Untersuchungen wird vor allem geklärt werden, ob bei der vorliegenden Problemlage, die im Detail analysiert wird, die Anwendung einer Sanierungssatzung (§ 142 BauGB) tatsächlich erforderlich und zielführend ist oder ob hierfür auch andere Instrumente oder Satzungen nach dem Baugesetzbuch ggf. besser geeignet sind.

Die vollständige Bekanntmachung sowie den Lageplan des Untersuchungsgebietes finden sie hier:

Staatliches Bauamt informiert!

Teilverkehrsfreigabe der B 15neu – ab kommenden Montag, 25. September  

Meilenstein bei der Anbindung der B 15neu an die A 92: Am kommenden Montag, 25. September, wird die Grundwasserwanne Ohu teilweise freigegeben. Im Laufe des Tages sind die Fahrbeziehungen aus Fahrtrichtung Regensburg nach München und aus Fahrtrichtung Deggendorf nach Regensburg möglich. Die beiden anderen Fahrbeziehungen (von München nach Regensburg und von Regensburg nach Deggendorf) der Grundwasserwanne Ohu werden mit der Gesamtinbetriebnahme gegen Jahresende geöffnet.

 Seit Mitte August wurden die provisorischen Rampen an die LA 7 zurückgebaut und die Grundwasserwanne durch neue Rampen mit der A 92 verknüpft. Diese Arbeiten sind nun abgeschlossen. Allerdings dauern die Arbeiten an der erforderlichen Betriebstechnik, speziell der Pumpenanlage noch an. Aus Gründen der Sicherheit werden deshalb vorerst nur die beiden nördlich der Autobahn gelegenen Verbindungsrampen – eben die Fahrbeziehungen von Regensburg nach München und von Deggendorf nach Regensburg geöffnet. Diese Rampen sind aufgrund ihrer Lage in der Grundwasserwanne von den weiteren technisch notwendigen Arbeiten nicht betroffen und können somit zur frühzeitigen Verkehrsentlastung der Gemeinden an der bisher erforderlichen Umleitungsstrecke über die B15 bereits vorzeitig für den Verkehr freigegeben werden. Zusätzlich wird zur weiteren Entlastung des untergeordneten Straßennetzes die Verkehrsbeziehung von München nach Regensburg ebenfalls über die A92 auf die B15neu geführt.

Der Verkehr der A 92 aus München mit Ziel Fahrtrichtung Regensburg fährt deshalb bis zur A 92 Autobahnanschlussstelle Wörth, nimmt ab dort die Gegenrichtung und fährt dann am Kreuz Landshut auf die B 15neu in Richtung Regensburg auf.

Der Verkehr der B 15neu aus Regensburg mit Ziel Fahrtrichtung Deggendorf fährt weiterhin an der B 15neu Anschlussstelle Ergoldsbach ab und folgt der U12. Die Umleitung führt auf der B 15 über Siegensdorf, Oberunsbach und Essenbach bis zur A92 Anschlussstelle Landshut-Stadtmitte.

„Wir freuen uns sehr, dass wir zumindest zwei Fahrbeziehungen bereits jetzt für den Verkehr freigeben können. Das bringt bereits eine deutliche Entlastung für die Ortsdurchfahrt Essenbach, die in den vergangenen Wochen stark beansprucht war. Wir möchten uns an diese Stelle bei der Gemeinde und den Anwohnern für ihr absolut kooperatives und verständnisvolles Verhalten bedanken“, sagt Robert Bayerstorfer, Bereichsleiter Straßenbau des Staatlichen Bauamts Landshut: „Jetzt gilt’s für uns und die beteiligten Firmen, auch die beiden anderen Rampen so schnell wie möglich fertigzustellen.“

Der Bau der Grundwasserwanne Ohu erfolgt in enger Kooperation zwischen dem StBA Landshut und der der Autobahn GmbH. Nach Abschluss der Arbeiten ist es gegen Jahresende möglich, die B 15neu vom Dreieck Saalhaupt bis zum Kreuz Landshut durchgehend zu befahren und dort auf die A 92 aufzufahren.

 

Dokumente:

 

Foto und Bericht: Tobias Nagler/Staatliches Bauamt Landshut

öffentliche Bekanntmachung

Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 78 interkommunales Gewerbegebiet „Unsbacher Berg“– Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses

Der Marktgemeinderat Ergoldsbach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27.07.2023 den Satzungsbeschluss zu o.g. Bebauungs- und Grünordnungsplan gefasst. Die zugehörigen Verfahrensunterlagen können in der Verwaltungsgemeinschaft Ergoldsbach, Hauptstraße 29, 84061 Ergoldsbach, im 2. Stock, Zimmer Nr. 29 in der Zeit vom 11.09.2023 bis 26.09.2023 während der Öffnungszeiten öffentlich eingesehen werden.

Hier finden Sie die gesamte Bekanntmachung und die zugehörigen Unterlagen:

öffentliche Bekanntmachung

Gemeinsame Planung zur Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Ergoldsbach durch Deckblatt Nr. 52 und Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Essenbach durch Deckblatt Nr. 25 (interkommunales Gewerbegebiet „Unsbacher Berg“) – Bekanntmachung der Genehmigung

Der Marktgemeinderat Ergoldsbach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27.07.2023 den Feststellungsbeschluss zu o.g. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes gefasst. Mit Bescheid vom 09.08.2023 hat das Landratsamt Landshut die Genehmigung für die Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans erteilt. Die zugehörigen Verfahrensunterlagen können in der Verwaltungsgemeinschaft Ergoldsbach, Hauptstraße 29, 84061 Ergoldsbach, im 2. Stock, Zimmer Nr. 29 in der Zeit vom 08.09.2023 bis 25.09.2023 während der Öffnungszeiten öffentlich eingesehen werden.

Hier finden Sie die gesamte Bekanntmachung und die zugehörigen Unterlagen:

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Aufstellung des Bebauungs-und Grünordnungsplans „Sondergebiet Photovoltaik, nördlich Oberahrain“– Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Marktgemeinderat hat gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in seiner Sitzung vom 08.11.2022 beschlossen, den Bebauungs- und Grünordnungsplan „Sondergebiet Photovoltaik, nördlich Oberahrain“ aufzustellen. Der Vorentwurf wurde in der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung am 01.08.2023 zur Auslegung gebilligt.

Das Planungsgebiet liegt nördlich des Ortsteils Oberahrain auf den Flurnummern 2030, 2031, 2032, 2033, 2035, 2035/1 und 2035/2 der Gemarkung Essenbach zwischen der Bahnlinie (Landshut – Plattling) im Süden und der Autobahntrasse A92 im Norden. Die zu beplanende Gesamtfläche umfasst ca. 11,7 ha.

Der Vorentwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplans mit der Begründung, dem Umweltbericht und dem Blendgutachten kann im Rathaus der Marktverwaltung Essenbach, Rathausplatz 3, 84051 Essenbach, 1. Stock, Zimmer 16, vom 25. August 2023 bis einschließlich 26. September 2023 während der Öffnungszeiten öffentlich eingesehen werden.

Stellungnahmen können während dieser Frist abgegeben werden.

 

Hier finden Sie die gesamte Bekanntmachung und die zugehörigen Unterlagen:

 

Fragen zur Planung können telefonisch während den Geschäftszeiten unter 08703/808-34 und 08703/808-27 oder jederzeit per E-Mail (heilmeier@essenbach.de oder schumann@essenbach.de) geklärt werden.

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans des Marktes Essenbach durch Deckblatt Nr. 24 „Sondergebiet Photovoltaik, nördlich Oberahrain“– Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Marktgemeinderat hat gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in seiner Sitzung vom 08.11.2022 beschlossen, den Flächennutzungs- und Landschaftsplans des Marktes Essenbach durch Deckblatt Nr. 24 „Sondergebiet Photovoltaik, nördlich Oberahrain“ zu ändern. Der Vorentwurf des Deckblatts wurde in der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung am 01.08.2023 zur Auslegung gebilligt.

Das Planungsgebiet liegt nördlich des Ortsteils Oberahrain auf den Flurnummern 2030, 2031, 2032, 2033, 2035, 2035/1 und 2035/2 der Gemarkung Essenbach zwischen der Bahnlinie (Landshut – Plattling) im Süden und der Autobahntrasse A92 im Norden. Die zu beplanende Gesamtfläche umfasst ca. 11,7 ha.

Der Vorentwurf des Flächennutzungs- und Landschaftsplans mit der Begründung, dem Umweltbericht und dem Blendgutachten kann im Rathaus der Marktverwaltung Essenbach, Rathausplatz 3, 84051 Essenbach, 1. Stock, Zimmer 16, vom 25. August 2023 bis einschließlich 26. September 2023 während der Öffnungszeiten öffentlich eingesehen werden.

Stellungnahmen können während dieser Frist abgegeben werden.

Hier finden Sie die gesamte Bekanntmachung und die zugehörigen Unterlagen:

 

Fragen zur Planung können telefonisch während den Geschäftszeiten unter 08703/808-34 und 08703/808-27 oder jederzeit per E-Mail (heilmeier@essenbach.de oder schumann@essenbach.de) geklärt werden.

Gewerbegebiet Altheim, Am Bahnhof–Teilbereich X

Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Gewerbegebiet Altheim, Am Bahnhof – Teilbereich X“frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Marktgemeinderat hat gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in seiner Sitzung vom 28.03.2023 beschlossen einen Bebauungs- und Grünordnungsplans mit der Bezeichnung „Gewerbegebiet Altheim, Am Bahnhof – Teilbereich X“ aufzustellen. Der Vorentwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplans wurde in der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung am 01.08.2023 zur Auslegung gebilligt.

Das Planungsgebiet liegt im südwestlichen Ortsteil von Altheim, südlich der A 92 (Auffahrt Landshut/ Essenbach) und östlich der B15 und ist im Norden und Osten von Gewerbeflächen umgeben. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von insgesamt ca. 18.900 m² = 1,89 ha und beinhaltet den nördlichen Teilbereich des ehemaligen landwirtschaftlichen Grundstücks Fl.-Nr. 574, Gemarkung Altheim (seit jüngster Vermessung Fl.-Nr. 574/6 und Fl.-Nr. 574/7, jeweils Gemarkung Altheim).

Der Vorentwurf sowie die Begründung mit Umweltbericht und den Unterlagen zur Hochwasserproblematik können im Rathaus der Marktverwaltung Essenbach, Rathausplatz 3, 84051 Essenbach, 1. Stock, Zimmer 16, vom 16. August 2023 bis einschließlich 20. September 2023 während der Öffnungszeiten eingesehen werden.

Stellungnahmen können während dieser Frist abgegeben werden.

 

Hier finden Sie die vollständige Bekanntmachung und die zugehörigen Unterlagen:

 

Fragen zur Planung können telefonisch während den Geschäftszeiten unter 08703/808-34 oder jederzeit per E-Mail (heilmeier@essenbach.de) geklärt werden.

Flächen für Windkraftenergieanlagen

Änderung des Flächennutzungsplans des Marktes Essenbach durch Deckblatt Nr. 7 „Flächen für Windkraftenergieanlagen“– erneute Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Marktgemeinderat hat sich entschieden die Planungsarbeiten an dem o.g. Verfahren nach einer mehrjährigen Pause wieder aktiv aufzunehmen. Diesbezüglich hat er in seiner Sitzung vom 25.07.2023 den 7. Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans des Marktes Essenbach durch Deckblatt Nr. 7 „Flächen für Windkraftenergieanlagen“ zur erneuten Auslegung gebilligt.
Die in der Änderung des Flächennutzungsplans dargestellten Konzentrationsflächen, aufgeteilt in drei Teilbereiche und drei Deckblätter, stellen sich wie folgt dar:

Teilbereich 1 = Deckblatt 7.1
Diese Konzentrationsfläche mit einer Gesamtfläche von gesamt ca. 83,2 ha liegt vollständig im großflächig zusammenhängenden Waldgebiet ″Taxau″, verläuft zwischen der Gemeindegrenze nach Ergolding im Westen und dem Ortsteil Gaunkofen im Osten. Die geplante Konzentrationsfläche KF 2 des Marktes Ergolding grenzt unmittelbar an die Fläche 7.1 an, so dass hier eine interkommunale Windparkkonfiguration prinzipiell möglich wäre.

Teilbereich 2 = Deckblatt 7.2
Die Konzentrationsfläche 7.2 liegt gut zur Hälfte im Waldgebiet ″Gänsegraben″ nordöstlich Artlkofen und Mirskofen und westlich Unterunsbach und Oberunsbach mit einer Gesamtfläche von ca. 57 ha.

Teilbereich 3 = Deckblatt 7.3
Diese Konzentrationsfläche liegt nahezu vollständig im Waldgebiet ″Maßenholz″ zwischen Oberunsbach im Westen und Oberröhrenbach im Osten bis hin zur Grenze nach Norden, die Fläche beträgt ca. 166,5 ha.
Insgesamt ergeben die drei Deckblätter eine Gesamtfläche von ca. 307,23 ha für Konzentrationsflächen für Windkraftenergieanlagen im Gemeindegebiet von Essenbach.
Der Entwurf mit der Begründung, den umweltrelevanten Informationen und wesentlichen umweltrelevanten Stellungnahmen kann im Rathaus der Marktverwaltung Essenbach, Rathausplatz 3, 84051 Essenbach, 1. Stock, Zimmer 16, vom 14. August 2023 bis einschließlich 20. September 2023 während der Öffnungszeiten eingesehen werden.
Stellungnahmen können während dieser Frist abgegeben werden.

Hier finden Sie die vollständige Bekanntmachung und die zugehörigen Unterlagen:

Fragen zur Planung können telefonisch während den Geschäftszeiten unter 08703/808-34 oder jederzeit per E-Mail (heilmeier@essenbach.de) geklärt werden.

Tennet Projekt

Die Bekanntmachung zum Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Niederbayern für ein Energieleitungsvorhaben finden Sie hier:

2023_07_24_Bekanntmachung Markt Essenbach