Vollzug des KommZG;
Zweckvereinbarung, zwischen dem Markt Ergoldsbach und dem Markt Essenbach über das interkommunale Gewerbegebiet „Unsbacher Berg“
Übertragung der Planungshoheit für die Bauleitplanung -Bebauungs- und Grünordnungsplan sowie die zugehörige Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans sowie die Aufgabe für die Planungen hinsichtlich der notwendigen naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen
Die, dem Landratsamt Landshut vom Markt Essenbach am 16.03.2023 und vom Markt Ergoldsbach am 17.03.2023 übermittelte, Zweckvereinbarung datiert auf den 15.03.2023 und 17.03.2023, welche u.a. die Übertragung der Planungshoheit mit dem Ziel der Planung und Erschließung des interkommunalen Gewerbegebiets „Unsbacher Berg“ zum Ziel hat, wurde am 17.03.2023 nach Art. 7 Abs. 1, Abs. 2 i.V.m. Art. 8 Abs. 1 i.V.m. Art. 12 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Art. 52 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 KommZG genehmigt.
Mit dem Wirksamwerden der Zweckvereinbarung gehen die jeweiligen Aufgaben samt Befugnisse auf den Markt Ergoldsbach über. Die Zweckvereinbarung bedurfte daher der rechtsaufsichtlichen Genehmigung nach Art. 12 Abs. 2 KommZG.
Die Zweckvereinbarung wurde gemäß Art. 13 Abs. 1 KommZG im Amtsblatt Nr. 11 des Landkreises Landshut am 17.03.2023 bekannt gemacht. Die Zweckvereinbarung wurde am Tag nach der amtlichen Bekanntmachung wirksam.
Das Amtsblatt, in welchem die Zweckvereinbarung und die dazugehörige Genehmigung veröffentlicht worden sind kann im Rathaus, Zimmer 16, Rathausplatz 3, 84051 Essenbach vom 21. März 2023 bis einschließlich 6. April 2023 während folgender Zeiten, Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr und zusätzlich Dienstag von 13:00 bis 15:00 Uhr sowie Donnerstag von 13:00 bis 17:30 Uhr, oder nach Terminvereinbarung öffentlich eingesehen werden.
Zusätzlich finden Sie das Amtsblatt auf der Internetseite des Landkreises Landshut unter https://www.landkreis-landshut.de/aktuelles/amtsblatt/.
Anlagen:
Schöffenwahl 2023
Schöffenwahl 2023
Aufstellung einer Schöffenliste
Für die Jahre 2024 – 2028 werden wieder Schöffen für die Schöffengerichte und Strafkammern gewählt. Der Markt Essenbach muss hierfür eine Vorschlagsliste mit geeigneten Personen aufstellen.
Da es entscheidend darauf ankommt, für das Amt eines Schöffen Personen zu gewinnen, die für diese Tätigkeit ein besonderes Interesse haben, sollen Personen, die sich hierfür bewerben, bei gegebener Eignung nach Möglichkeit berücksichtigt werden.
Bewerben können sich:
- deutsche Staatsangehörige,
- zwischen dem 25. und 70. Lebensjahr (Stichtag 01.01.2024),
- die in der Gemeinde wohnen,
- gesundheitlich geeignet sind,
- die deutsche Sprache für das Amt ausreichend beherrschen und
- nicht in Vermögensverfall geraten sind.
Nachfolgende Personen sollen nicht zum Schöffen berufen werden:
- Beamte, die jederzeit einstweilig in den Warte- oder Ruhestand versetzt werden können
- Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare und Rechtsanwälte
- gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete des Strafvollzugs sowie hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer
- Religionsdiener und Mitglieder solcher religiösen Vereinigungen, die satzungsgemäß zum gemeinsamen Leben verpflichtet sind
- Personen, die gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben
- Personen, die wegen einer Tätigkeit als hauptamtliche oder inoffizielle Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR oder als diesen Mitarbeitern gleichgestellte Personen für das Ehrenrichteramt nicht geeignet sind.
Unfähig zu dem Amt eines Schöffen sind u. a.:
- Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind
- Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung.
Interessenten sollen sich umgehend schriftlich beim Markt Essenbach oder per E-Mail (abbara@essenbach.de) und ausschließlich unter Verwendung der speziellen Bewerbungsformulare für Schöffen bewerben. Die Formulare sind in der Marktverwaltung Essenbach, Rathausplatz 3, 84051 Essenbach, Zimmer 18 erhältlich oder können unten auf dieser Seite heruntergeladen werden.
Weitere Informationen zum Schöffenamt finden Sie auch unter
https://www.justiz.bayern.de/service/schoeffen
Die Bewerbungsfrist endet am 31.03.2023!
TenneT informiert!
Ankündigung von Baugrunduntersuchungen für das Projekt Juraleitung im Gebiet des Marktes Essenbach ab 13.03.2023 bis 19.05.2023
Als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber in der Region plant die TenneT TSO GmbH den Bau der neuen 380-kV-Leitung von Raitersaich nach Altheim und damit den Ersatz der bestehenden Leitung. Durch die Landesplanerische Beurteilung wurde das Raumordnungsverfahren im Juni 2022 abgeschlossen. Nun laufen die Vorbereitungen für das Genehmigungsverfahren, das sogenannte Planfeststellungsverfahren. Der geplante Ersatzneubau umfasst verschiedene Freileitungs- und Erdkabelabschnitte sowie UW-Standorte. Als Grundlage für die weitere Planung und um später einen zügigen Bauverlauf zu gewährleisten, werden notwendige Vorarbeiten durchgeführt. Hierzu gehören Baugrunduntersuchungen, um für das Planfeststellungsverfahren wichtige Informationen zu gewinnen. Für die Arbeiten müssen private Grundstücke sowie landwirtschaftliche Wege betreten und befahren sowie vorübergehende Arbeits- und Abstellflächen eingerichtet werden.
Detaillierte Angaben zur Art und Umfang der geplanten Baugrunduntersuchungen sowie der Betroffenheit durch Bohrpunkte und Zuwegungen der einzelnen Grundstücke, können in der Verwaltung des Marktes Essenbach zu den regulären Öffnungszeiten oder über die Website der Juraleitung https://www.tennet.eu/de/de/projekte/juraleitung eingesehen werden.
Dokumente:
- Schreiben Ankündigung Baugrunduntersuchungen
Ankündigung-BGHU-Freileitung_Essenbach - Bekanntmachung Ankündigung bodenkundliche und geotechnische Vorarbeiten
A070_OÜB_Baugrundhauptuntersuchung_Markt-Essenbach
Amtl. Bekanntmachung
2023_02_16_Verfahrenshinweis Bundesnetzagentur
Hinweis: Geänderte Frist für Einwendungen zum Planfeststellungsverfahren SuedOstLink Vorhaben Nr. 5 und Nr. 5a, jeweils Abschnitt D 3 b (Konverterbereich ISAR)
Die Bundesnetzagentur hat durch eine amtliche Bekanntmachung in der Landshuter Zeitung am 15. Februar 2023 darauf hingewiesen, dass sich die Frist für die Einwendungen zum Planfeststellungsverfahren SuedOstLink Vorhaben Nr. 5 und 5a, jeweils Abschnitt 3 D b (Konverterbereich ISAR), geändert hat und nun wie folgt lautet:
Einwendungen können in einem Zeitraum vom 23.02.2023 bis zum 24.03.2023 bei der Bundesnetzagentur eingereicht werden.
Grund der erneuten Anhörung: Es wurden Unterlagen ergänzt, die in der Fassung der ursprünglichen Internetveröffentlichung vom 16. Januar 2023 nicht enthalten waren.
Jugendschöffenwahl 2023Jugendschöffen gesucht!
Übernehmen Sie ein sinnstiftendes Ehrenamt, das Ihnen breitgefächerte Einblicke in die Rechtsprechung bietet und Sie Teil davon werden lässt.
Als Jugendschöffe begleiten Sie Gerichtsverhandlungen und fällen gemeinsam mit Berufsrichtern ein Urteil über jugendliche Angeklagte.
Weitere Informationen: Jugendschöffen gesucht
Eine Bewerbung ist bis 14. April 2023 möglich.
Jugendschöffen gesucht | Landkreis Landshut (landkreis-landshut.de)
TenneT informiertBekanntmachung der TenneT TSO GmbH
Vorbereitende archäologische Arbeiten für das Projekt SuedOstLink
Durchführung in der Gemeinde Essenbach vom 06.03.2023 bis 30.11.2023
Das Projekt SuedOstLink ist eine geplante Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitung. SuedOstLink wird nach den Maßgaben des BBPlG als Erdkabel geplant. Im festgelegten Trassenkorridor stellen Querungen von archäologisch relevanten Bodendenkmälern eine besondere Herausforderung dar. Bei den anstehenden vorbereitenden archäologischen Arbeiten wird erkundet, ob und in welchem Umfang sich in den bereits durch nicht invasive Maßnahmen identifizierten Verdachtsflächen Bodendenkmäler befinden. Dies ist notwendig, um weitere umfängliche archäologische Maßnahmen wie Ausgrabungen vor Baubeginn und baubegleitend planen zu können.
Vor dem Bau müssen alle betroffenen Bodendenkmäler archäologisch untersucht, geborgen und dokumentiert werden. Zu diesem Zweck wird TenneT im Zeitraum vom 06.03.2023 bis 31.07.2023 vorbereitende archäologische Arbeiten durchführen.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dieser Bekanntmachung:
SuedOstLink_oüB_Essenbach
TenneT informiert
Bekanntmachung der TenneT TSO GmbH
Als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber in der Region plant die TenneT TSO GmbH den Bau der neuen 380-kV-Leitung von Raitersaich nach Altheim und damit den Ersatz der bestehenden Leitung.
Durch die Landesplanerische Beurteilung wurde das Raumordnungsverfahren im Juni 2022 abgeschlossen. Nun laufen die Vorbereitungen für das Genehmigungsverfahren, das sogenannte Planfeststellungsverfahren. Der geplante Ersatzneubau umfasst verschiedene Freileitungs- und Erdkabelabschnitte sowie UW-Standorte. Als Grundlage für die Planung und um später einen zügigen Bauverlauf zu gewährleisten, werden notwendige Vorarbeiten durchgeführt.
Hierzu gehören Kartierungsarbeiten, um für das Planfeststellungsverfahren wichtige Informationen zu gewinnen.
TenneT führt im Rahmen des Genehmigungsverfahrens Kartierungen als Vorarbeiten durch. Die Kartierungen finden dabei als ergänzende Kartierungen in Teilbereichen der geplanten Trassenführung statt.
Der zeitliche Ablauf der Kartierungen orientiert sich an den Lebenszyklen der Flora und Fauna und hängt auch von äußeren Umständen wie der Witterung ab. Dieser kann sich daher kurzfristig ändern.
Nähere allgemeine Informationen entnehmen Sie bitte dieser Bekanntmachung:
A070-OÜB-Kartierungen_AbsB-Süd+C
Detaillierte Angaben zur Betroffenheit können auch unter https://www.tennet.eu/de/unser-netz/onshoreprojekte-deutschland/juraleitung eingesehen werden.
Anpassung Beitrags und Gebührensatzung* INFORMATION *
Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
Anpassung der Beiträge und Gebühren zum 01.01.2023
Die derzeitigen Kanalherstellungsbeiträge und die Abwassergebühren für die Benutzung der gemeindlichen Entwässerungseinrichtung gelten gemäß der aktuellen Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) vom 04.12.2007 (in der geltenden Fassung) bereits unverändert seit dem 01.01.2011.
Diese müssen aufgrund der Kostenentwicklung und den abgaberechtlichen Voraussetzungen dringend neu kalkuliert werden.
Der Marktgemeinderat hat hierzu in seiner Sitzung vom 05.12.2022 beschlossen, die in der o. g. Beitrags- und Gebührensatzung festgesetzten Beiträge für die Herstellung (§ 6 BGS-EWS) und die Gebühren für die Benutzung der gemeindlichen Entwässerungseinrichtung (Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren, §§ 10 und 11 BGS-EWS) zum 01.01.2023 anzupassen.
Vorbehaltlich der noch durchzuführenden endgültigen Neukalkulation der Beitrags- und Gebührensätze wird die Anpassung voraussichtlich zu einer Erhöhung gegenüber den bislang noch geltenden Beitrags- und Gebührensätzen führen.
In welcher Höhe eine Anpassung konkret erforderlich wird, kann erst nach Abschluss der vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband in 2023 noch durchzuführenden Berechnungen festgestellt werden. Die Anpassungen müssen jedoch aus verwaltungsrechtlichen und verwaltungstechnischen Gründen zum 01.01.2023 erfolgen.
Die betroffenen Beitrags- und Gebührenzahler werden hiermit schon von der damit verbundenen rückwirkenden Erhöhung der Beitrags- und Gebührensätze zum 01.01.2023 entsprechend vorinformiert.
Vorabinformation über neue Kanalbeiträge und -gebühren zum 01.01.2023
Sondergebiet Photovoltaik, nördlich OberahrainBebauungs- und Grünordnungsplan „Sondergebiet Photovoltaik, nördlich Oberahrain“ sowie Änderung des Flächennutzungsplans durch Deckblatt Nr. 24 – Aufstellungsbeschluss
Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 08.11.2022 beschlossen den Bebauungs- und Grünordnungsplan „Sondergebiet Photovoltaik, am Bahnweg Altheim“ aufzustellen. Gleichzeitig soll der derzeit gültige Flächennutzungsplan durch Deckblatt Nr. 24 geändert werden.
Das Planungsgebiet liegt in Oberahrain auf den Flurnummern 2030, 2031, 2032, 2033, 2035, 2035/1 und 2035/2, je Gemarkung Essenbach südlich der A 92, nördlich der Bahnlinie und der Deggendorfer Straße in Oberahrain, östlich der LA 7 und westlich der Straße „Moosäcker“.
Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan sowie des Deckblatts Nr. 24 zum Flächennutzungsplan des Marktes Essenbach kann im Rathaus, Zimmer 16, Rathausplatz 3, 84051 Essenbach vom 16. November 2022 bis einschließlich 19. Dezember 2022 während folgender Zeiten Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr und zusätzlich Dienstag von 13:00 bis 15:00 Uhr sowie Donnerstag von 13:00 bis 17:30 Uhr, öffentlich eingesehen werden.
Hier finden Sie die gesamte Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses sowie den zugehörigen Lageplan:
Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss
Lageplan Geltungsbereich
Fragen zur Planung können jederzeit telefonisch unter 08703/808-34 (während den Geschäftszeiten) oder per E-Mail (heilmeier@essenbach.de) geklärt werden.
Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 13.09.2022 beschlossen den Bebauungs- und Grünordnungsplan „Sondergebiet Photovoltaik, am Bahnweg Altheim“ aufzustellen. Gleichzeitig soll der derzeit gültige Flächennutzungsplan durch Deckblatt Nr. 23 geändert werden.
Das Planungsgebiet liegt in Altheim auf den Flurnummern 9/3 (Teilfläche), 13/2 (Teilfläche) und 504/3 der Gemarkung Altheim nördlich der A 92, südlich der Dorfstraße, östlich des Bahnwegs und westlich der Zehnerstraße.
Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan sowie des Deckblatts Nr. 23 zum Flächennutzungsplan des Marktes Essenbach kann im Rathaus, Zimmer 16, Rathausplatz 3, 84051 Essenbach vom 16. September bis einschließlich 17. Oktober 2022 während folgender Zeiten Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr und zusätzlich Dienstag von 13:00 bis 15:00 Uhr sowie Donnerstag von 13:00 bis 17:30 Uhr, öffentlich eingesehen werden.
Hier finden Sie die gesamte Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses sowie den zugehörigen Lageplan:
Fragen zur Planung können jederzeit telefonisch unter 08703/808-34 (während den Geschäftszeiten) oder per E-Mail (heilmeier@essenbach.de) geklärt werden.