Jetzt geschlossen

08:00 Uhr - 12:00 Uhr
> Alle Öffnungszeiten

Markt Essenbach

Rathausplatz 3
84051 Essenbach

Tel.: 08703 808-0

rathaus@essenbach.de

Unsere Freibäder
> mehr Infos

Ahrain  -  Saisonstart 11. Mai

Mirskofen  -  Saisonstart 11. Mai

Schnellnavigation

Mitteilungen

Änderung des Flächennutzungsplanes

Beitrag vom: 19. März 2018

Änderung des Flächennutzungsplans durch Deckblatt Nr. 12

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 30.05.2017 beschlossen den Bebauungs- und Grünordnungsplan „Sondergebiet Photovoltaik östlich Unterahrain“ aufzustellen. Somit ist der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zu ändern.

 

Der Marktgemeinderat des Marktes Essenbach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.01.2018 die eingegangenen Stellungnahmen abgewogen und beschlossen, dass Ergänzungen und Änderungen im Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans durch Deckblatt Nr. 12 vorzunehmen sind.

 

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar: 

  • Zu den Themen Mensch, Boden, Wasser, Landschaft im Umweltbericht
  • Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung
  • Stellungnahme des Landesbund für Vogelschutz in Bayern e. V. – Artenschutz
  • Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Landshut – Bodenschutz

Weitere umweltbezogenen Informationen stehen dem Markt Essenbach nicht zur Verfügung.

  

Altlasten: 

Im rechtsgültigen Flächennutzungsplan sind innerhalb des Geltungsbereiches keine Altlasten dargestellt und dem Markt Essenbach auch nicht bekannt.

Der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans durch Deckblatt Nr. 12 mit Begründung und Umweltbericht liegt beim Markt Essenbach, Rathausplatz 3, 84051 Essenbach, Bauamt, 1. Stock, Zimmer 15 vom 19. März 2018 bis 20. April 2018 von Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr und zusätzlich Dienstag von 13:00 bis 15:00 Uhr sowie Donnerstag von 13:00 bis 17:30 Uhr, öffentlich aus.

Stellungnahmen können während der genannten Frist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben. Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Die eingegangenen Stellungnahmen werden unter Nennung der Vor- und Nachnamen in der öffentlichen Marktgemeinderatsitzung behandelt. Wird dies aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht gewünscht, muss schriftlich widersprochen werden.

 

Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt 12

Begründung und Umweltbericht