Beitrag vom: 23. September 2019
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vom 07. Oktober 2019 bis 06. November 2019
Der Marktgemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.02.2019 beschlossen den Bebauungs- und Grünordnungsplan „Mirskofen Süd – Teil III“, Mirskofen aufzustellen. Die Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB, der für die Einbeziehung von Außenbereichsflächen das Verfahren nach § 13 a BauGB ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB vorsieht.
Auf den Grundstücken mit den Fl. Nrn. 477, 477/10, 479/4, 479/5 und 478/5 Tfl., Gemarkung Mirskofen (südlich der Kreuzbaumstraße sowie des Ziegelstadels und östlich der Von-Fürstenberg-Straße in Mirskofen) ist ein Allgemeines Wohngebiet geplant. Die Ausweisung des Bebauungsplangebietes wird aus Sicht der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung für diesen Bereich als erforderlich angesehen.
Der Vorentwurf des Grünordnungs- und Bebauungsplans „Mirskofen Süd – Teil III“, Mirskofen mit der Begründung liegt beim Markt Essenbach, Rathausplatz 3, 84051 Essenbach, Bauleitplanung, 1. Stock, Zimmer 15, vom 07. Oktober 2019 bis 06. November 2019, Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr und zusätzlich Dienstag von 13:00 bis 15:00 Uhr sowie Donnerstag von 13:00 bis 17:30 Uhr, öffentlich aus.
Stellungnahmen können während der genannten Frist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans unberücksichtigt bleiben. Die eingegangenen Stellungnahmen werden unter Nennung der Vor- und Nachnamen in der öffentlichen Marktgemeinderatsitzung behandelt. Wird dies aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht gewünscht, muss schriftlich widersprochen werden.
Die Unterlagen finden Sie hier.