Jetzt geschlossen

08:00 Uhr - 12:00 Uhr
> Alle Öffnungszeiten

Markt Essenbach

Rathausplatz 3
84051 Essenbach

Tel.: 08703 808-0

rathaus@essenbach.de

Unsere Freibäder
> mehr Infos

Ahrain  -  Saisonstart 11. Mai

Mirskofen  -  Saisonstart 11. Mai

Schnellnavigation

Mitteilungen

Änderung des Flächennutzungsplanes

Beitrag vom: 16. Mai 2019

Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 16

Der Marktgemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 10.10.2017 beschlossen für das oben genannte Gebiet einen Bebauungs- und Grünordnungsplan aufzustellen. Hierzu ist der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zu ändern. Der Vorentwurf der Änderung des Flächennutzungsplans durch Deckblatt Nr. 16 wurde in der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 11.12.2018 zur Auslegung gebilligt.

 

Auf den Grundstücken mit den Fl. Nrn. 1945, 1947, 1948, 1949, 1950, 1952, 1952/1, 1952/3, 1952/7, 1954, und 1959, Gemarkung Essenbach (südöstlich der bestehenden Firma MIPA SE und nördlich der A92) ist ein Gewerbegebiet geplant. Die Ausweisung des Bebauungsplangebietes wird aus Sicht der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung für diesen Bereich als erforderlich angesehen.

 

Der Vorentwurf der Änderung des Flächennutzungsplans durch Deckblatt Nr. 16 mit Begründung und Umweltbericht liegt beim Markt Essenbach, Rathausplatz 3, 84051 Essenbach, Bauleitplanung, 1. Stock, Zimmer 15 (in der Zeit vom 15. Mai 2019 bis 31. Mai 2019 Zimmer 17) vom 13. Mai 2019 bis 14. Juni 2019, Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr und zusätzlich Dienstag von 13:00 bis 15:00 Uhr sowie Donnerstag von 13:00 bis 17:30 Uhr, öffentlich aus.

 

Stellungnahmen können während der genannten Frist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben. Die eingegangenen Stellungnahmen werden unter Nennung der Vor- und Nachnamen in der öffentlichen Marktgemeinderatsitzung behandelt. Wird dies aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht gewünscht, muss schriftlich widersprochen werden.

 

Weitere Informationen finden Sie hier.