Verstärkung gesucht!

Weitere Informationen unter:

Jobportal – Markt Essenbach

Bachauskehr des Längenmühlbachs 2026

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

wir möchten Sie darüber informieren, dass vom 05.09.2026 bis zum 12.09.2026 die Bachauskehr 2026 des Längenmühlbachs stattfindet.

Die ÜZW Netz AG/REAG Regenerative Energien Altheim AG als Inhaber des Wasserrechts ist für den Unterhalt des Bachbettes bis Höhe der Wasserlinie zuständig.

Alle Anlieger entlang des Mühlbaches werden darauf hingewiesen, dass in diesem Zeitraum die Möglichkeit besteht, Baumschneidearbeiten auf den Grundstücken durchzuführen. Jegliche Veränderungen im Bereich der Uferböschung, z. B. durch das Entfernen oder Pflanzen von Bäumen und Sträuchern, dürfen erst nach Rücksprache mit den Fachstellen des Landratsamts Landshut, des Wasserwirtschaftsamts sowie der Unteren Naturschutzbehörde erfolgen.

Die ÜZW/REAG bittet die Anwohner darum, jegliche Maßnahmen, die den geregelten Ablauf des Mühlbaches sowie den Betrieb der Wasserkraftanlagen gefährden, zu unterlassen. Es ist verboten, Gras- und Baumschnitt in den Wasserlauf zu werfen.

Bei Nichtbeachtung wird dies bei der Polizei zur Anzeige gebracht und Schadensersatz gefordert. Für Auskünfte oder Fragen steht die ÜZW Netz AG unter der Tel. Nr. 08703 925513 jederzeit gerne zur Verfügung.

Kreativnachmittag für Seniorinnen und Senioren

Wer hat Lust in geselliger Runde zu stricken, zu sticken oder zu basteln?

Blutspendetermin des Bayerischen Roten Kreuzes

Am Montag, 21. September 2026, findet von 16:00 bis 20:30 Uhr wieder der Blutspendedienst des Bayerischen Roten Kreuzes in der ESKARA Essenbach statt.

Bitte reservieren Sie sich hier Ihren Wunschtermin und bringen Sie Ihren Personalausweis und Ihren Blutspendeausweis (sofern vorhanden) zum Termin mit. Für kürzere Wartezeiten und einen reibungslosen Ablauf ist die Online-Reservierung Ihres Termins notwendig.

Vielen Dank!

 

Stellenausschreibung – Auszubildender (m/w/d)

Der Markt Essenbach, mit rund 12.700 Einwohnern drittgrößte Gemeinde des Landkreises Landshut (Niederbayern), sucht zum 01. September 2027

einen Auszubildenden zum Verwaltungsfachangestellten (m/w/d)
Fachrichtung allgemeine innere Verwaltung  des Freistaates Bayern und Kommunalverwaltung.

Mindestvoraussetzung: Mittlere Reife oder ein vergleichbarer Bildungsabschluss

Bewerbungen mit aussagekräftigen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse usw.) bitte bis spätestens 31.08.2026 in einem verschlossenen Umschlag (außen als „Bewerbung Azubi“ gekennzeichnet) schriftlich an den Markt Essenbach, Rathausplatz 3, 84051 Essenbach oder auch per Email an bewerbungen@essenbach.de  oder auch direkt über das Bewerberportal.

 

Weitere Auskünfte erhalten Sie unter Tel. 08703/808-63 (Herr Fischer, Personalleiter)

Bürgerbüro: Nur mit Termin!

Für Ihren Besuch im Bürgerbüro ist weiterhin eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.

Um allen Bürgerinnen und Bürgern mit Termin einen reibungslosen Ablauf zu ermöglichen, bitten wir um Verständnis, dass Vorsprachen ohne Termin je nach Auslastung leider nicht immer berücksichtigt werden können.

Für kurzfristige Anliegen werden jeden Werktag um 8:00 Uhr zusätzliche Termine für den jeweiligen Tag freigeschaltet. Diese können bequem online unter www.essenbach.de/termine-ewo oder telefonisch vereinbart werden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Sonntagskaffee für Senioren

Die Mitglieder des Seniorenbeirats freuen sich auf zahlreiche Teilnehmer!

 

 

Schülerfahrkarten jetzt beantragen!

Wichtig: Schülerfahrkarte für Mittelschülerinnen und Mittelschüler (an Schulen außerhalb des Gebiets der Marktgemeinde) für das neue Schuljahr jetzt beantragen!

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

das neue Schuljahr wirft seine Schatten voraus! Damit der Schulweg nach den Sommerferien stressfrei und pünktlich starten kann, ist es jetzt an der Zeit, die Schülerfahrkarte zu beantragen oder zu verlängern.

Bitte beachten Sie unbedingt die Abgabefrist sowie die technischen Vorgaben für das Passbild, damit der Antrag ohne Verzögerungen bearbeitet werden kann.

Die wichtigsten Fakten auf einen Blick

Vorgaben für das Passfoto

Für die Ausstellung der Fahrkarte wird ein aktuelles Foto benötigt. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Bild die folgenden Kriterien erfüllt:

Was passiert, wenn die Frist verpasst wird?

Anträge, die nach dem 24.07.2026 eingehen, können voraussichtlich nicht mehr rechtzeitig zum ersten Schultag bearbeitet werden. Reichen Sie den Antrag daher bitte zeitnah ein!

Wo kann der Antrag abgegeben werden?

Sie können den ausgefüllten Antrag zusammen mit dem Passfoto auf zwei Wegen einreichen:

  1. Persönlich vor Ort im Gewerbeamt des Markt Essenbach

Ansprechpartnerin: Frau Andrea Neumeier

  1. Per E-Mail: Senden Sie den Antrag und das digitale Foto direkt an neumeier@essenbach.de.

Wir wünschen allen einen erfolgreichen Endspurt im aktuellen Schuljahr, eine schöne Ferienzeit und einen guten Start in das neue Schuljahr!

Einladung zur öffentlichen Infofahrt

Einladung zur öffentlichen Infofahrt des Amts für Ländliche Entwicklung Niederbayern

Wie entstehen lebenswerte Dörfer? Was bewegt Menschen dazu, ihre Heimat gemeinsam zu gestalten? Antworten darauf gibt eine öffentliche Infofahrt des Amts für Ländliche Entwicklung (ALE) Niederbayern,
bei der Bürgerinnen und Bürger Projekte entdecken können, die das Gesicht der Region nachhaltig verändert haben.

Im Rahmen seines 75-jährigen Jubiläums lädt das ALE Niederbayern alle interessierten Bürgerinnen und Bürger herzlich zur Infofahrt am Freitag, 9. Oktober 2026, ein.
Bei einer kostenlosen Busfahrt werden drei beispielhafte Projekte der Ländlichen Entwicklung präsentiert:

 

Landauer Grieswiesen (Isar-Renaturierung)

 

Niederhausen (Markt Reisbach)

 

und

Haunersdorf (Markt Simbach).

 

Neben spannenden Einblicken in Projekte der Ländlichen Entwicklung vor Ort besteht anschließend im Bürgerhaus Haunersdorf Gelegenheit zum gemütlichen Austausch. Für Kaffee und Kuchen sorgen die Landfrauen des Heimatvereins Haunersdorf.

Abfahrt: 09. Oktober 2026, 14:00 Uhr
Treffpunkt: Haupteingang des Amts für Ländliche Entwicklung Niederbayern,
Dr.-Schlögl-Platz 1, 94405 Landau a.d.Isar
Rückkehr: ca. 17:00 Uhr in Landau a.d.Isar

Eine Anmeldung ist erforderlich per E-Mail an: pressestelle@ale-nb.bayern.de oder telefonisch unter 09951 / 940-0. Bitte geben Sie Ihren Namen, Ihre E-Mail-Adresse, Telefonnummer sowie die gewünschte Anzahl der teilnehmenden Personen an. Die Teilnehmerzahl ist auf 80 Personen begrenzt.

 

Halbzeit im Mikrozensus

65 000 Bürgerinnen und Bürger in Bayern werden bis Jahresende noch befragt

Mikrozensus als kleine Volkszählung zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der
Bevölkerung

Auch in diesem Jahr findet in Bayern – wie im gesamten Bundesgebiet – der Mikrozensus statt. Mit der größten jährlichen Haushaltsbefragung Deutschlands werden wichtige Informationen zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung erhoben. Die Ergebnisse helfen dabei, politische Entscheidungen auf einer verlässlichen Datengrundlage zu treffen. In Bayern werden dafür rund 130 000 Bürgerinnen und Bürger befragt. Seit Jahresbeginn haben bereits etwa 65 000 Personen Auskunft gegeben und damit einen wichtigen Beitrag zur amtlichen Statistik geleistet. Bis zum Jahresende werden weitere rund 65 000 Personen vom Landesamt für Statistik angeschrieben. Wer ausgewählt wird, ist gesetzlich verpflichtet, an
der Befragung teilzunehmen.

Der Mikrozensus ist die größte jährliche Haushaltsbefragung in Deutschland. In der sogenannten „kleinen Volkszählung“ geben in Bayern jedes Jahr rund 130 000 Personen Auskunft zu ihren Arbeits- und Lebensbedingungen und tragen dazu bei, die wirtschaftliche und soziale Lage der Haushalte zu verstehen und die Lebensbedingungen der Bevölkerung zu verbessern. Nur durch verlässliche qualitativ hochwertige Daten können politische Entscheidungen zum Beispiel zur Bekämpfung von Armut, zur Förderung von Kinderbetreuung oder zur Unterstützung von Rentnerinnen und Rentnern faktenbasiert und zielgerichtet getroffen werden.

Durch die jährliche Datenerhebung lassen sich langfristige Entwicklungen beobachten

Fundierte Entscheidungen kann die Politik nur auf Basis verlässlicher und repräsentativer Ergebnisse treffen. Die Auswahl der Befragten erfolgt daher nach einem mathematisch-statistischen Zufallsverfahren. Weiter besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht. Dabei unterliegen die Einzelangaben der Befragten einer strengen Geheimhaltung, die keine Rückschlüsse auf personenbezogene Daten zulässt.