Bekanntmachung der TenneT TSO GmbH
Vorbereitende archäologische Arbeiten für das Projekt SuedOstLink
Durchführung in der Gemeinde Essenbach vom 06.03.2023 bis 30.11.2023
Das Projekt SuedOstLink ist eine geplante Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitung. SuedOstLink wird nach den Maßgaben des BBPlG als Erdkabel geplant. Im festgelegten Trassenkorridor stellen Querungen von archäologisch relevanten Bodendenkmälern eine besondere Herausforderung dar. Bei den anstehenden vorbereitenden archäologischen Arbeiten wird erkundet, ob und in welchem Umfang sich in den bereits durch nicht invasive Maßnahmen identifizierten Verdachtsflächen Bodendenkmäler befinden. Dies ist notwendig, um weitere umfängliche archäologische Maßnahmen wie Ausgrabungen vor Baubeginn und baubegleitend planen zu können.
Vor dem Bau müssen alle betroffenen Bodendenkmäler archäologisch untersucht, geborgen und dokumentiert werden. Zu diesem Zweck wird TenneT im Zeitraum vom 06.03.2023 bis 31.07.2023 vorbereitende archäologische Arbeiten durchführen.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dieser Bekanntmachung:
SuedOstLink_oüB_Essenbach
Schöffenwahl 2023
Schöffenwahl 2023
Aufstellung einer Schöffen- und Jugendschöffenliste
Für die Jahre 2024 – 2028 werden wieder Schöffen und Jugendschöffen für die Schöffengerichte und Strafkammern bzw. für die Jugendschöffengerichte und Jugendkammern gewählt. Der Markt Essenbach muss hierfür eine Vorschlagsliste mit geeigneten Personen aufstellen.
Da es entscheidend darauf ankommt, für das Amt eines Schöffen Personen zu gewinnen, die für diese Tätigkeit ein besonderes Interesse haben, sollen Personen, die sich hierfür bewerben, bei gegebener Eignung nach Möglichkeit berücksichtigt werden.
Bewerben können sich:
- deutsche Staatsangehörige,
- zwischen dem 25. und 70. Lebensjahr (Stichtag 01.01.2024),
- die in der Gemeinde wohnen,
- gesundheitlich geeignet sind,
- die deutsche Sprache für das Amt ausreichend beherrschen und
- nicht in Vermögensverfall geraten sind.
Nachfolgende Personen sollen nicht zum Schöffen berufen werden:
- Beamte, die jederzeit einstweilig in den Warte- oder Ruhestand versetzt werden können
- Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare und Rechtsanwälte
- gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete des Strafvollzugs sowie hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer
- Religionsdiener und Mitglieder solcher religiösen Vereinigungen, die satzungsgemäß zum gemeinsamen Leben verpflichtet sind
- Personen, die gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben
- Personen, die wegen einer Tätigkeit als hauptamtliche oder inoffizielle Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR oder als diesen Mitarbeitern gleichgestellte Personen für das Ehrenrichteramt nicht geeignet sind.
Unfähig zu dem Amt eines Schöffen sind u. a.:
- Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind
- Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung.
Interessenten sollen sich umgehend schriftlich beim Markt Essenbach oder per E-Mail (abbara@essenbach.de) und ausschließlich unter Verwendung der speziellen Bewerbungsformulare für Schöffen und für Jugendschöffen bewerben. Die Formulare sind in der Marktverwaltung Essenbach, Rathausplatz 3, 84051 Essenbach, Zimmer 18 erhältlich oder können unten auf dieser Seite heruntergeladen werden.
Weitere Informationen zum Schöffenamt finden Sie auch unter
https://www.justiz.bayern.de/service/schoeffen
Beide Formulare sind postalisch beim Markt Essenbach oder per E-Mail (abbara@essenbach.de) abzugeben.
TenneT informiertBekanntmachung der TenneT TSO GmbH
Als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber in der Region plant die TenneT TSO GmbH den Bau der neuen 380-kV-Leitung von Raitersaich nach Altheim und damit den Ersatz der bestehenden Leitung.
Durch die Landesplanerische Beurteilung wurde das Raumordnungsverfahren im Juni 2022 abgeschlossen. Nun laufen die Vorbereitungen für das Genehmigungsverfahren, das sogenannte Planfeststellungsverfahren. Der geplante Ersatzneubau umfasst verschiedene Freileitungs- und Erdkabelabschnitte sowie UW-Standorte. Als Grundlage für die Planung und um später einen zügigen Bauverlauf zu gewährleisten, werden notwendige Vorarbeiten durchgeführt.
Hierzu gehören Kartierungsarbeiten, um für das Planfeststellungsverfahren wichtige Informationen zu gewinnen.
TenneT führt im Rahmen des Genehmigungsverfahrens Kartierungen als Vorarbeiten durch. Die Kartierungen finden dabei als ergänzende Kartierungen in Teilbereichen der geplanten Trassenführung statt.
Der zeitliche Ablauf der Kartierungen orientiert sich an den Lebenszyklen der Flora und Fauna und hängt auch von äußeren Umständen wie der Witterung ab. Dieser kann sich daher kurzfristig ändern.
Nähere allgemeine Informationen entnehmen Sie bitte dieser Bekanntmachung:
A070-OÜB-Kartierungen_AbsB-Süd+C
Detaillierte Angaben zur Betroffenheit können auch unter https://www.tennet.eu/de/unser-netz/onshoreprojekte-deutschland/juraleitung eingesehen werden.
Teilnehmer*in für Dialektumfrage gesuchtDas Institut für Germanistik der LMU München sucht Teilnehmer*innen für eine kurze Online-Umfrage zum Schwerpunkte „Dialekt“.
Bei Interesse finden Sie den Link zur Dialektumfrage hier: https://www.soscisurvey.de/dialektumfrage2022/
Workshop Kommunale JugendarbeitDie Kommunale Jugendarbeit im Landkreis Landshut bietet jungen Menschen ab 18 Jahren eine ganz besondere Workshopreihe an.
Die Teilnahme an den Workshops, die zum Teil auch online stattfinden, ist kostenlos und startet am 16.03.2023 um 19:00 Uhr mit einem Kennenlern-Treffen. Fürs Segeln entsteht ein kleiner Unkostenbeitrag. Anmeldung zur Teilnahme ist erforderlich bis 06.03.2023.
Infos und Anmeldung bei der Kreisjugendpflegerin Maria Kunschert unter maria.kunschert@landkreis-landshut.de
Anmeldetage für die Kindergärten
Anmeldetage für das Kindegartenjahr (September 2023 bis August 2024)
- Eine telefonische Terminvereinbarung vorab ist nicht erforderlich.
- Eltern, die einen Integrationsplatz für ihr Kind benötigen, werden darum gebeten, telefonisch einen gesonderten Termin zu vereinbaren. Alle Kindergärten im Gemeindegebiet sind Integrationskindergärten.
- Bitte bringen Sie Ihr/e Kind/er zur Anmeldung mit!
Hinweise:
- Die Anmeldefrist für die Kindergärten für das Kita-Jahr 2023/2024 beginnt am 09.02.2023 und endet am 03.03.2023.
- Den Anmeldebogen erhalten Sie persönlich bei den Anmeldetagen in der Einrichtung. Zudem stehen die Anmeldebögen ab dem 09.02.2023 auf der Homepage (Kindertageseinrichtung) des Marktes Essenbach zur Verfügung.
- Bitte reichen Sie den Anmeldebogen persönlich, per Post oder per E-Mail innerhalb der Frist bei der jeweiligen Kindertageseinrichtung ein.
Anmeldungen für den Kindergarten Altheim müssen bei persönlicher/postalischer Abgabe im Kindergarten Artlkofen abgegeben werden! - Die Anmeldung in mehreren Einrichtungen gleichzeitig ist nicht möglich! Um Doppelanmeldungen auszuschließen, erfolgt ein Datenabgleich zwischen den Einrichtungen.
- Ihr Anmeldewunsch ist unverbindlich, eine verbindliche Zusage zur Aufnahme des Kindes in die Kindertageseinrichtung entsteht erst mit Abschluss des Bildungs- und Betreuungsvertrages zwischen den Eltern/Personensorgeberechtigte(n) und dem Träger der Einrichtung. Sie werden schriftlich über die Vergabe der Plätze benachrichtigt. Dies erfolgt zeitlich nach dem Schuleinschreibungstermin.
Gemeindliche Kindertageseinrichtungen
- Kindergarten „St. Wolfgang“ Essenbach
Die Anmeldung findet am Donnerstag, 9. Februar und am Freitag, 10. Februar von 14:30 – 16:30 Uhr statt.
- Kindergarten Artlkofen
Die Anmeldung findet am Donnerstag, 9. Februar und am Freitag, 10. Februar von 9:00 – 12:00 Uhr und von 13:00 – 15:00 Uhr statt.
- Kindergarten „Pusteblume“ – Unterwattenbach
Die Anmeldung findet am Montag, 13. Februar und am Dienstag, 14. Februar von 09:00 – 12:00 Uhr und von 13:00 – 15:00 Uhr statt.
- Waldkindergarten „Die Waldfüchse“ – Mirskofen
Die Anmeldung findet am Dienstag, 14. Februar und am Mittwoch, 15. Februar von 14:30 – 16:00 Uhr statt.
Kirchliche Kindertageseinrichtung
- Kindergarten „St. Erhard“ – Oberahrain
Die Anmeldung findet am Donnerstag, 9. Februar 2023 von 9:00 – 11:00 Uhr und von 13:00 – 15:00 Uhr und am Freitag, 10. Februar 2023 von 9:00 bis 11:00 Uhr statt.
Neuer Kindergarten Altheim
- Kindergarten „Sonnenschein“ – Altheim
Die Anmeldung findet am Montag, 13. Februar und am Dienstag, 14. Februar von 09:00 – 12:00 Uhr und von 13:00 – 15:00 Uhr im Kindergarten Artlkofen statt.
Wichtige Informationen zur Anmeldung im neuen Kindergarten „Sonnenschein“ Altheim:
- Kinder, welche bereits im letzten Kindergartenjahr einen anderen Kindergarten besucht haben und zum September 2023 in den Kindergarten Altheim wechseln möchten, müssen in den Anmeldetagen neu angemeldet Die Kinder können den bisherigen Kindergarten dann ab September 2023 nicht mehr besuchen (auch nicht bei einem späteren Aufnahmezeitpunkt)!
- Da der Kindergarten Altheim voraussichtlich erst zum 01.12.2023 bezugsfertig wird, werden die Kinder übergangsweise von September – November 2023 im Modulbau auf dem Grundstück des Kindergartens Artlkofen betreut, sodass die Gruppen im Dezember gemeinsam umziehen können. Alternativ können Sie natürlich auch als Aufnahmedatum ein Datum ab dem 01.12.2023 angeben, damit Ihr/e Kind/er ab Dezember direkt in Altheim im Kindergarten starten kann/können.
- Im Kindergarten Altheim wird eine der Gruppen mit tiergestützter Pädagogik (Hund) angeboten. Sofern Sie Ihr/e Kind/er hierfür anmelden möchten, beachten Sie bitte, dass hierfür zusätzlich zum Anmeldebogen auch der Anmeldebogen für die tiergestützte Pädagogik abgegeben werden muss.
Anmeldetage für das Kinderkrippenjahr (September 2023 bis August 2024)
Die Anmeldung in der Kinderkrippe „Glückspilz“ (Ohu) wie auch in der Kinderkrippe „Regenbogen“ (Altheim) findet am Montag, 13. Februar und am Dienstag, 14. Februar von 7:00 bis 16:30 Uhr statt. Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Termin, damit auf Ihre individuellen Anliegen besser eingegangen werden kann.
Hinweise:
- Die Anmeldefrist für die Kinderkrippen für das Kita-Jahr 2023/2024 beginnt am 09.02.2023 und endet am 03.03.2023.
- Den Anmeldebogen erhalten Sie persönlich bei den Anmeldetagen in der Einrichtung. Zudem stehen die Anmeldebögen ab dem 09.02.2023 auf der Homepage (Kindertageseinrichtung) des Marktes Essenbach zur Verfügung.
- Bitte reichen Sie den Anmeldebogen persönlich, per Post oder per E-Mail innerhalb der Frist bei der jeweiligen Kindertageseinrichtung ein.
- Die Anmeldung in mehreren Einrichtungen gleichzeitig ist nicht möglich! Um Doppelanmeldungen auszuschließen, erfolgt ein Datenabgleich zwischen den Einrichtungen.
- Ihr Anmeldewunsch ist unverbindlich, eine verbindliche Zusage zur Aufnahme des Kindes in die Kindertageseinrichtung entsteht erst mit Abschluss des Bildungs- und Betreuungsvertrages zwischen den Eltern/Personensorgeberechtigte(n) und dem Träger der Einrichtung. Sie werden schriftlich über die Vergabe der Plätze benachrichtigt. Dies erfolgt zeitlich nach dem Schuleinschreibungstermin.
Kioskpächter gesucht
Die Marktgemeinde Essenbach sucht einen Kioskbetreiber für das Freibad Mirskofen, der während der Freibadsaison von Mitte Mai bis ca. Mitte September die Badegäste mit leckeren Speisen, Eis und Getränken erfreut. Mit dem Pachtvertrag sind keine Lieferverträge verbunden, d.h. der Pächter ist frei in der Wahl seiner Beschaffung.
Der Kiosk ist funktionsfähig ausgestattet. Notwendig ist die Beantragung einer Gaststättenerlaubnis und u.a. der Nachweis über Kenntnis der gesetzlichen und hygienerechtlichen Vorschriften. Die täglichen Öffnungszeiten des Kiosks sind an die Öffnungszeiten des Freibades gebunden.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Interesse von Herrn Schalk unter Tel. 0176 18703800. Eine Besichtigung ist nach Absprache möglich.
aktuelle StellenausschreibungenDer Markt Essenbach hat folgende Stellenausschreibungen veröffentlicht:
- Erzieher/in und Kinderpfleger/in für die gemeindlichen Kindergärten und -krippen
- Erzieher/in und Kinderpfleger/in für den neuerbauten Kindergarten Altheim
(Einstellungszeitraum zum neuen Kindergartenjahr) - Mitarbeiter (m/w/d) im Gemeinde-Bauhof
- Hausmeister (m/w/d) für die Betreuung gemeindlicher Objekte
Nähere Auskünfte unter Tel. 08703/808-63 oder unter Stellenangebote
Ackerflächen zu verpachten
Folgende gemeindliche Ackerflächen in der Gemarkung Ohu stehen zur Verpachtung an:
Flurnummer Fläche
- Fl. Nr. 254 zu 9.308 m²
- Fl. Nr. 112/Tfl. zu 6.769 m²
- Fl. Nr. 56/5 zu 10.213 m²
- Fl. Nr. 691 zu 3.114 m²
- Fl. Nr. 692/1 zu 4.793 m²
- Fl. Nr. 385/1 zu 3.630 m²
Pachtdauer: 1. Oktober 2023 bis 30. September 2024
Eine Verpachtung über den 30. September 2024 hinaus ist vorgesehen.
Pachtinteressenten bitten wir um Einreichung eines schriftlichen Pachtangebotes. Die Angebote müssen bis spätestens Dienstag, den 28. Februar 2023 beim Markt Essenbach, Rathausplatz 3, 84051 Essenbach, eingegangen sein. Alle Bewerbungen müssen außen als „Bewerbung Pachtgrundstücke“ gezeichnet sein.
Für Rückfragen steht Ihnen Frau Emel Heger unter Tel. 08703 808-53 (Dienstag bis Freitag, 8:00 bis 12:00 Uhr) zur Verfügung.