Christkindlmarkt-Verkaufsstart eine Stunde früher

Achtung!

Allen Besuchern des Essenbacher Christkindlmarkts, die am Wochenende schon vor den ersten Auftritten (Samstag 14 Uhr, Sonntag 13 Uhr) an den Standln essen oder einkaufen wollen, bietet sich am Samstag, 14.12., bereits ab 13 Uhr, und am Sonntag, 15.12., schon um 12 Uhr natürlich dazu Gelegenheit.

Denn: Die Buden öffnen selbstverständlich wie jedes Jahr bereits jeweils eine Stunde vor den ersten Auftritten!

Wir wünschen gemütlich-adventliche Stunden auf unserem Christkindlmarkt!

Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans

Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans des Marktes Essenbach durch Deckblatt Nr. 23 (Sondergebiet Photovoltaik, am Bahnweg Altheim) – Bekanntmachung der Genehmigung

Der Marktgemeinderat Essenbach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 30.07.2024 den Feststellungsbeschluss zu o. g. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans gefasst. Mit Bescheid vom 28.11.2024 hat das Landratsamt Landshut die Genehmigung für die Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans des Marktes Essenbach durch Deckblatt Nr. 23 erteilt. Die zugehörigen Verfahrensunterlagen können beim Markt Essenbach, Rathausplatz 3, 84051 Essenbach, Zi. Nr. 16, während der üblichen Dienststunden öffentlich eingesehen werden.

Hier finden Sie die gesamte Bekanntmachung und die zugehörigen Unterlagen:

Weihnachtsstimmung auf dem Christkindlmarkt

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

 

bald ist es wieder so weit!

 

Am Freitag, 13. Dezember, um 16:00 Uhr eröffnet Erster Bürgermeister Dieter Neubauer den diesjährigen Essenbacher Christkindlmarkt.

Es erwartet Sie ein buntes Rahmenprogramm sowie eine Vielzahl unterschiedlicher Weihnachtsbuden.

Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt!

 

Wir freuen uns auf Ihren Besuch und wünschen Ihnen besinnliche Stunden auf unserem Christkindlmarkt!

Dezember 2024Juraleitung – Neubau der 380-kV Leitung Sittling – Altheim („Juraleitung“, Abschnitt C)

Die Regierung von Niederbayern hat das Anhörungsverfahren für das Planfeststellungsverfahren zum Neubau der 380-kV-Leitung Sittling – Altheim („Juraleitung“, Abschnitt C) eingeleitet.

Das Vorhaben wird von der Regierung von Niederbayern wie folgt beschrieben:

Die TenneT TSO GmbH (Vorhabenträgerin) plant den Neubau einer ca. 49 Kilometer langen 380-kV-Höchstspannungsleitung zwischen Sittling und dem Umspannwerk Altheim als Freileitung. Das Leitungsbauprojekt verläuft in der Gemeinde Kirchdorf, dem Markt Rohr i. NB, den Städten Abensberg und Neustadt a. d. Donau (allesamt Landkreis Kelheim) sowie der Gemeinde Hohenthann, dem Markt Essenbach und der Stadt Rottenburg a. d. Laaber (allesamt Landkreis Landshut). Auf Teilabschnitten der Freileitung sollen bestehende 110-kV-Leitungen mitgenommen werden. Ausschließlich vom Rückbau betroffen ist zusätzlich der Markt Ergoldsbach im Landkreis Landshut. Des Weiteren sind Flächen in der Stadt Landshut, dem Markt Ergolding sowie in den Gemeinden Biburg, Saal a. d. Donau und Wildenberg für Kompensationsmaßnahmen vorgesehen.

Gegenstand der vorliegenden Planungen ist Abschnitt C des Gesamtprojekts Höchstspannungsleitung Raitersaich – Ludersheim – Sittling – Altheim; Drehstrom Nennspannung 380 kV, sog. „Juraleitung“. Dieser beinhaltet den Neubau der 380-kV-Leitung und den Rückbau der bestehenden 220-kV-Leitung. Das Vorhaben ist unter Nr. 41 im Bundesbedarfsplan aufgeführt. Trotz Kennzeichnung als mögliches Erdkabelpilotprojekt soll der Ersatzneubau im Abschnitt C komplett als Freileitung realisiert werden.

Das Umspannwerk Rottenburg soll in einem selbstständigen bau- oder immissionsschutzrechtlichen Verfahren genehmigt werden.

Die zur Anbindung des Umspannwerks erforderlichen Änderungen an der Juraleitung (u. a. Mitnahme einer 110-kV-Leitung auf demselben Gestänge nebst Masterhöhungen) sollen indes zu einem späteren Zeitpunkt im Wege einer Planänderung ins Planfeststellungsverfahren integriert werden.“

Die Planfeststellungsunterlagen sind in der Zeit vom 02.12.2024 bis einschließlich 02.01.2025 hier auf der Internetseite des Marktes Essenbachs in der Rubrik Aktuelles im Bereich Planfeststellungsverfahren, Juraleitung abrufbar (s. unten).

Einwendungen können bis spätestens am 16.01.2025 erhoben werden. In der Bekanntmachung sind alle Informationen zur Auslegung und zur Erhebung von Einwendungen zu finden. Bitte beachten Sie die Informationen zur Erhebung von Einwendungen in der Bekanntmachung.

Planunterlagen:

Grundsteuer 2025

Ab 1. Januar 2025 treten neue Berechnungsgrundlagen für die Grundsteuer in Kraft. Alle Grundstückseigentümer waren verpflichtet, eine Grundsteuererklärung beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Basierend auf den von den Finanzbehörden festgelegten Messbeträgen haben die Kommunen die entsprechenden Grundsteuerhebesätze für 2025 festgelegt.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass längst noch nicht alle Messbeträge für die Grundstücke in Essenbach vom Finanzamt übermittelt wurden. Zudem haben Stichproben ergeben, dass einige Messbeträge möglicherweise fehlerhaft sind.
Der Marktgemeinderat hat daher in seiner Sitzung am 22. Oktober 2024 beschlossen, den Hebesatz für die Grundsteuer A und B auf dem Vorjahresniveau von 250 Prozent zu belassen und in den kommenden Jahren erneut zu überprüfen. Die neuen Messbeträge können jedoch zu erheblichen Veränderungen führen. Wir bitten daher alle Eigentümer, die in den letzten Monaten vom Finanzamt erhaltenen Grundsteuermessbescheide (deren Werte automatisch an die Gemeinde übermittelt wurden) auf ihre Richtigkeit zu überprüfen (z. B. hinsichtlich Aktenzeichen, Flächen, Nutzung und Ermäßigungen der Grundsteuermesszahl).
Durch rechtzeitiges Handeln können fehlerhafte Grundsteuermessbescheide des Finanzamts, wo möglich am besten noch vor der Erstellung der Grundsteuerbescheide 2025 korrigiert werden. Bei festgestellten Fehlern müssen Sie aktiv werden! Innerhalb der Rechtsbehelfsfrist können Sie Einspruch beim Finanzamt einlegen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Rechtsbehelfsbelehrung in den jeweiligen Bescheiden.

Detaillierte Hinweise zur Vorgehensweise bei Auffälligkeiten Ihres Messbescheids gibt es auf der Webseite des Bayerischen Landesamts für Steuern unter www.grundsteuer.bayern.de.

Vorgezogener Abgabeschluss

Aufgrund des Weihnachtsurlaubs der Druckerei muss der Abgabeschluss für Beiträge zur Januar-Ausgabe des Gemeindeinfos auf

Montag, 4. Dezember

vorverlegt werden.

Wir bitten um Verständnis, dass später eingehende Beiträge deshalb leider nicht mehr berücksichtigt werden können.

Aktuelle Stellenausschreibungen

Der Markt Essenbach sucht ab September 2025 eine Leitung für den Kindergarten in Essenbach sowie zum nächstmöglichen Zeitpunkt Verstärkung für die gemeindlichen Kindergärten.

Nähere Informationen finden Sie hier.

Bürgerbüro: Nur mit Termin!

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

bitte beachten Sie, dass der Zutritt zum Bürgerbüro, Standesamt, Gewerbeamt, Amt für Soziales und Asyl (Nebengebäude) grundsätzlich nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich ist!

Termine können unter E-Mail: buergerbuero@essenbach.de vereinbart werden.

Wir bitten um Ihr Verständnis!

 

Parksituation bei der ESKARA Ü-30-Party

Am kommenden Samstag, 30. November, können sich alle Feierlustigen wieder auf eine der legendären Ü30-Partys in der ESKARA freuen.

Aufgrund einer Baustelle besteht jedoch beim künftigen Landratsamt derzeit ortseinwärts eine halbseitige Straßensperrung. Eine entsprechende Umleitung ist beschildert.

Ortsauswärts kann man die Straße wie immer befahren. Auch der Geh- und Radweg sowie der große Parkplatz neben dem Landratsamt sind wie gewohnt benutzbar. 

Um Verständnis und Beachtung wird gebeten.