Stellenausschreibung – Auszubildender (m/w/d)

Der Markt Essenbach, mit rund 12.700 Einwohnern drittgrößte Gemeinde des Landkreises Landshut (Niederbayern), sucht zum 01. September 2027

einen Auszubildenden zum Verwaltungsfachangestellten (m/w/d)
Fachrichtung allgemeine innere Verwaltung  des Freistaates Bayern und Kommunalverwaltung.

Mindestvoraussetzung: Mittlere Reife oder ein vergleichbarer Bildungsabschluss

Bewerbungen mit aussagekräftigen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse usw.) bitte bis spätestens 31.08.2026 in einem verschlossenen Umschlag (außen als „Bewerbung Azubi“ gekennzeichnet) schriftlich an den Markt Essenbach, Rathausplatz 3, 84051 Essenbach oder auch per Email an bewerbungen@essenbach.de  oder auch direkt über das Bewerberportal.

 

Weitere Auskünfte erhalten Sie unter Tel. 08703/808-63 (Herr Fischer, Personalleiter)

Kommunalwahl 2026

Die vorläufigen Wahlergebnisse der Stichwahlen werden am 22.03.2026, ab 18 Uhr hier veröffentlicht:

 

 

Informationen zur Briefwahl

Alle Wahlberechtigten, die Ihre Briefwahlunterlagen zur Stichwahl bereits bei Antragstellung zur Kommunalwahl am 08.03.2026 beantragt hatten, erhalten ab Samstag, 14. März 2026 ihre neuen Briefwahlunterlagen.

Alle Wahlberechtigten, die bisher noch keine Briefwahlunterlagen für die Stichwahl beantragt haben, können diese persönlich, schriftlich oder online anfordern, allerdings nicht telefonisch.

Sofern Ihnen Ihre Wahlbenachrichtigung noch vorliegt, können Sie für die schriftliche Beantragung die Rückseite der Wahlbenachrichtigung verwenden.
Den ausgefüllten Antrag können Sie uns postalisch zukommen lassen oder in unseren Hausbriefkasten im Eingangsbereich des Rathauses einwerfen.

Online kann man den Antrag auf Briefwahlunterlagen über das Bürgerserviceportal stellen. Das Bürgerserviceportal ist unter https://www.buergerservice-portal.de/bayern/essenbach/ oder über die Homepage des Marktes Essenbach www.essenbach.de -> Rathaus -> Bürgerservice erreichbar.

Die Briefwahlunterlagen werden nach der Antragstellung ab Freitag, 13. März 2026, postalisch zugesandt.
Sie können bei persönlicher Antragstellung ebenfalls ab Freitag, 13. März 2026, auch an den jeweiligen Antragsteller oder an die bevollmächtigte Person (welche bei der Abholung schriftlich versichert, dass sie nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt) direkt ausgehändigt werden.

Briefwahl mit Wahlschein kann bis spätestens Freitag, 20. März 2026, 15 Uhr beantragt werden, nur bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung auch noch bis zum Wahlsonntag, 22. März 2026, 15 Uhr.

Bitte beachten: Die schriftliche und Online-Beantragung kann nur bis spätestens Montag, 16. März 2026, 13:00 Uhr erfolgen, da der rechtzeitige Postversand sichergestellt sein muss.

Jede/r Wahlberechtigte hat selbst die Verantwortung zu tragen, dass sein/ihr roter verschlossener Wahlbrief rechtzeitig (spätester Eingang: Wahlsonntag, 22. März 2026, 18:00 Uhr) bei der Gemeinde eintrifft. Wer den Postweg wählt, beachtet bitte die Entleerungszeiten der Postbriefkästen und wirft die Wahlbriefe nicht mehr am Samstag vor der Wahl in einen Briefkasten der Deutschen Post! Im Zweifel kann man die Wahlbriefe bis zum Wahlsonntag, 18:00 Uhr, in den Hausbriefkasten des Rathauses einwerfen.

 

Anmeldebögen Mittagsbetreuung Ahrain

Die Anmeldung für die Mittagsbetreuung in Ahrain ist ab sofort möglich.

Die Anmeldebögen finden Sie hier:

Mittagsbetreuung Grundschule Ahrain bis 13 Uhr Schuljahr 2026/2027

Mittagsbetreuung Grundschule Ahrain bis 15.30 Uhr Schuljahr 2026/2027

Achtung:

Bitte beachten Sie, dass sich kurzfristig zum 01. März 2026 aufgrund eines Beschlusses durch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus Änderungen hinsichtlich der Mindestanzahl der buchbaren Betreuungstage ergeben haben. Künftig kann die Betreuung auch in der kurzen Gruppe bis 13:00 Uhr aufgrund dessen nur ab mindestens zwei Tagen pro Woche gebucht werden.

Um Verständnis wird gebeten.

 

 

Kommunalwahl 2026

Probestimmzettel für die Marktgemeinderatswahl 2026 

November 2025Freihalten der Wendehammer

Leider gingen bei der Marktverwaltung wiederholt Beschwerden ein, dass vermehrt Wendehammer als dauerhafte Parkplätze umfunktioniert und die Wendemöglichkeit und das Befahren der anliegenden Grundstückszufahrten dadurch erheblich eingeschränkt werden.

Rechtlich gesehen ist das Parken auf Wendehammern grundsätzlich erlaubt, insoweit keine Grundstücks-Ein- und Ausfahrten blockiert werden und noch eine ausreichend große Wendemöglichkeit für Kraftfahrzeuge besteht. Die Straßenverkehrsordnung ist hierbei unbedingt einzuhalten.

Wir weisen darauf hin, dass bei Missachtung der gängigen Verkehrsregeln durchaus die Polizei eingeschaltet werden kann.

Wir bitten Sie daher dringend, Ihre Kraftfahrzeuge auf Privatgrund oder den dafür vorgesehenen Plätzen bzw. Parkplätzen abzustellen und das Wenden auf den Wendehammern zu ermöglichen.  

geänderte Planunterlagen

Neubau der 380-kV-Leitung Isar-Altheim;
Abschnitt 1 Umspannwerk Altheim – Schaltanlage Isar;
Erneute Auslegung geänderter Planunterlagen

 

Die Regierung von Niederbayern hat das Anhörungsverfahren zu den geänderten Planunterlagen zur 380-kV-Leitung Isar-Altheim; Abschnitt 1 Umspannwerk Altheim – Schaltanlage Isar eingeleitet.

Es wird folgendes von der Regierung von Niederbayern zu dem Vorhaben ausgeführt:

„Die TenneT TSO GmbH (Vorhabenträgerin) plant den Neubau des o. g. Vorhabens. Für dieses Vorhaben wurden die Planunterlagen im September / Oktober 2024 bereits öffentlich ausgelegt. Aufgrund der im Rahmen der öffentlichen Auslegung erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen änderte die Vorhabenträgerin teilweise die Planunterlagen. Um allen möglicherweise neu oder stärker Betroffenen die Gelegenheit zur Äußerung zu geben, ist nach Einschätzung der Regierung von Niederbayern eine erneute Auslegung der geänderten Planunterlagen durchzuführen. Bereits erhobene Einwendungen behalten weiterhin ihre Gültigkeit und werden im weiteren Verfahren umfassend berücksichtigt.

1. Vorhaben
Das Vorhaben umfasst den Neubau einer ca. 6,5 km langen 380-kV-Leitung zwischen der Schaltanlage Isar und dem Umspannwerk Altheim als Freileitung und Teilerdverkabelung. Gegenstand der vorliegenden Planungen ist Abschnitt 1 des Gesamtprojekts Isar – Altheim. Dieser beinhaltet den Neubau der 380-kV-Leitung Isar – Altheim als Freileitung und Teilerdverkabelung sowie zweier Kabelübergangsanlagen mit Blindleistungskompensation für die Abschnitte unter Erdverkabelung. In den Freileitungsabschnitten werden weiterhin 110-kV-Systeme der Bayernwerk Netz GmbH mitgeführt. Nach Fertigstellung und Inbetriebnahme der Neubauleitung werden diese Teile der 110-kV-Bestandstrassen rückgebaut.

Das Vorhaben ist unter Nr. 77 im Bundesbedarfsplan aufgeführt und mit der Kennzeichnung „F“ als Pilotprojekt für Erdkabel ausgewiesen. Gemäß § 43m Abs. 1 EnWG findet keine Umweltverträglichkeitsprüfung und keine Artenschutzprüfung nach § 44 Abs. 1 BNatSchG statt; stattdessen werden auf Grundlage vorhandener Daten gemäß § 43m Abs. 2 EnWG geeignete und verhältnismäßige Minderungsmaßnahmen festgesetzt.“

 

Die geänderten Planunterlagen sind in der Zeit vom 30.06.2025 bis 29.07.2025 unter dem folgenden Link abrufbar:

http://www.regierung.niederbayern.bayern.de/pfv-isar-altheim

 

Einwendungen können bis spätestens am 12.08.2025 erhoben werden. In der Bekanntmachung sind alle Informationen zur Auslegung und zur Erhebung von Einwendungen zu finden. Bitte beachten Sie die Informationen zur Erhebung von Einwendungen in der Bekanntmachung.

Bekanntmachung

Bekanntmachung

 

380-kV-Leitung Isar-Altheim;
Abschnitt 1 Umspannwerk Altheim – Schaltanlage Isar;
Erneute Auslegung geänderter Planunterlagen

Die Regierung von Niederbayern hat das Anhörungsverfahren zu den geänderten Planunterlagen zur 380-kV-Leitung Isar-Altheim; Abschnitt 1 Umspannwerk Altheim – Schaltanlage Isar eingeleitet.

Die geänderten Planunterlagen werden in der Zeit vom 30.06.2025 bis 29.07.2025 unter www.essenbach.de/aktuelles/380-kv-leitung-isar-altheim/ digital zugänglich gemacht.

In der Bekanntmachung finden Sie weitere Informationen zur Auslegung und zur Erhebung von Einwendungen.

Bekanntmachung

 

Folgendes führt die Regierung von Niederbayern zu dem Vorhaben und zur Planänderung aus:

„Die TenneT TSO GmbH (Vorhabenträgerin) plant den Neubau des o. g. Vorhabens. Für dieses Vorhaben wurden die Planunterlagen im September / Oktober 2024 bereits öffentlich ausgelegt. Aufgrund der im Rahmen der öffentlichen Auslegung erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen änderte die Vorhabenträgerin teilweise die Planunterlagen. Um allen möglicherweise neu oder stärker Betroffenen die Gelegenheit zur Äußerung zu geben, ist nach Einschätzung der Regierung von Niederbayern eine erneute Auslegung der geänderten Planunterlagen durchzuführen. Bereits erhobene Einwendungen behalten weiterhin ihre Gültigkeit und werden im weiteren Verfahren umfassend berücksichtigt.


1. Vorhaben
Das Vorhaben umfasst den Neubau einer ca. 6,5 km langen 380-kV-Leitung zwischen der Schaltanlage Isar und dem Umspannwerk Altheim als Freileitung und Teilerdverkabelung. Gegenstand der vorliegenden Planungen ist Abschnitt 1 des Gesamtprojekts Isar – Altheim. Dieser beinhaltet den Neubau der 380-kV-Leitung Isar – Altheim als Freileitung und Teilerdverkabelung sowie zweier Kabelübergangsanlagen mit Blindleistungskompensation für die Abschnitte unter Erdverkabelung. In den Freileitungsabschnitten werden weiterhin 110-kV-Systeme der Bayernwerk Netz GmbH mitgeführt. Nach Fertigstellung und Inbetriebnahme der Neubauleitung werden diese Teile der 110-kV-Bestandstrassen rückgebaut.

Das Vorhaben ist unter Nr. 77 im Bundesbedarfsplan aufgeführt und mit der Kennzeichnung „F“ als Pilotprojekt für Erdkabel ausgewiesen. Gemäß § 43m Abs. 1 EnWG findet keine Umweltverträglichkeitsprüfung und keine Artenschutzprüfung nach § 44 Abs. 1 BNatSchG statt; stattdessen werden auf Grundlage vorhandener Daten gemäß § 43m Abs. 2 EnWG geeignete und verhältnismäßige Minderungsmaßnahmen festgesetzt.“

Neuwahl des Seniorenbeirats

Alle Informationen zur Seniorenbeiratswahl finden Sie hier:

Plakat Seniorenbeiratswahl 2024