Beitrag vom: 9. Juli 2020
Möglichkeit der Einreichung einer Stellungnahme
Höchstspannungsleitung Wolmirstedt – Isar (Vorhaben 5 BBPlG; „SuedOstLink“)
Abschnitt D3a (Pfatter – A 92 bei Isar) und D3b (Konverterbereich Isar)
Am 13.03.2020 bzw. 17.04.2020 hat TenneT TSO GmbH (Vorhabensträger) den Antrag auf Planfeststellungsbeschluss gem. § 19 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) für den SuedOstLink – Vorhaben 5, Abschnitt D3a (Pfatter – A 92 bei Isar) und D3b (Konverterbereich Isar) bei der Bundesnetzagentur gestellt.
Die Bundesnetzagentur führt nun die Antragskonferenz auf Grund der Corona-Pandemie im Rahmen eines schriftlichen Verfahrens gemäß § 5 Abs. 6 des Planungssicherungsgesetztes (PlanSiG) durch.
„Die Bundesnetzagentur gibt damit Gelegenheit zur elektronischen oder schriftlichen Stellungnahme insbesondere zu Gegenstand, Umfang und Methoden der Unterlagen nach § 16 des Gesetztes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sowie sonstigen für die Planfeststellung erheblichen Fragen. Sonstige für die Planfeststellung erhebliche Fragen sind z.B. die Natura 2000-Verträglichkeit, der Artenschutz oder private Belange.“
Die Bekanntmachung hierzu finden Sie unter diesem Link:
Informationen hierzu und die Antragsunterlagen finden Sie unter den folgenden Links:
Abschnitt D3a (Pfatter – A 92 bei Isar):
www.netzausbau.de/vorhaben5-d3a
Abschnitt D3b (Konverterbereich Isar):
www.netzausbau.de/vorhaben5-d3a
Die Stellungnahmen können bis 31.07.2020 schriftliche bzw. elektronisch bei der Bundesnetzagentur eingereicht werden.
Dies ist folgendermaßen möglich: (siehe Bekanntmachungstext)
und für den Abschnitt D3b (www.netzausbau.de/antragskonferenz-5-d3b )
Schriftlich an die Bundesnetzagentur, Referat 803, Postfach 8001, 53105 Bonn
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