Beitrag vom: 4. Juni 2020
Die Formulare sind ab sofort bzw. ab dem 15.06.2020 gültig!
Hier erhalten Sie die Erklärungen zur Berechtigung zu einer Kinderbetreuung im Ausnahmefall:
bereits gültige Formulare:
Erklärung Notbetreuung – alleinerziehend
Erklärung Notbetreuung – kritische Infrastruktur
Erklärung Notbetreuung – Vor- oder Abschlussschüler/innen
Erklärung zur Betreuung – Geschwisterkinder
Erklärung zur Betreuung – Vorschulkinder/Kindern mit (drohender) Behinderung
ab dem 15. Juni gültige Formulare:
Erklärung zur Betreuung – Kinder, die im Schuljahr 2021/22 schulpflichtig werden
Erklärung zur Betreuung – Krippenkinder, die am Übergang zum Kindergarten stehen
Bitte beachten Sie die Voraussetzungen, die zur Inanspruchnahme der Notbetreuung vorzuliegen haben.
Den ausgefüllten Antrag bitte per E-Mail an giftthaler@essenbach.de oder per Fax an 08703 808-38 senden.
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