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Änderungen bei 50/50 Mobil

Beitrag vom: 7. September 2026

Achtung: Neue Gültigkeitsdauer!

Das Angebot 50/50 Mobil ermöglicht jungen Menschen, Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit Schwerbehinderung vergünstigte Fahrten mit teilnehmenden Taxi- und Mietwagenunternehmen. Seit 01.08.2026 gelten Änderungen bei der Gültigkeit der Wertschecks.

Wer kann 50/50 Mobil nutzen?

Das Angebot richtet sich an Personen mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde:

  • junge Menschen von 14 bis einschließlich 23 Jahren
  • Seniorinnen und Senioren ab 75 Jahren
  • Personen ab 14 Jahren mit Schwerbehindertenausweis

So funktionieren die Wertschecks:

Wertschecks im Wert von 5, 10 oder 20 Euro können zum halben Preis erworben werden. Ein Wertscheck über 20 Euro kostet z. B. nur 10 Euro. Pro Person können monatlich Wertschecks im Gesamtwert von maximal 60 Euro gekauft werden.

Die Bestellung ist online unter www.5050mobillandkreislandshut.de möglich. Nach Eingang der Überweisung werden die Wertschecks per Post versandt. Hierfür fallen zusätzlich Portokosten in Höhe von 1,80 Euro an.

Alternativ können die Wertschecks direkt beim Markt Essenbach abgeholt werden.

Einlösen der Wertschecks:

Die Wertschecks können bei teilnehmenden Taxi- und Mietwagenunternehmen in voller Höhe auf den Fahrpreis angerechnet werden. Beim Einlösen ist ein gültiger Personalausweis, Schülerausweis oder Schwerbehindertenausweis vorzulegen.

Ein Wechselgeld kann nicht ausgezahlt werden. Der Fahrpreis kann jedoch mit Bargeld ergänzt werden. Auch mehrere anspruchsberechtigte Fahrgäste können ihre Wertschecks für eine gemeinsame Fahrt zusammenlegen.

Wichtig: Neue Gültigkeitsdauer

Wertschecks, die seit 01.08.2026 erworben wurden, sind ab Ausstellungsdatum nur noch drei Monate gültig.

Bereits vor dem 01.08.2026 erworbene Wertschecks behalten ihre bisherige Gültigkeit.

Bei Wegfall der Anspruchsberechtigung – etwa durch Umzug oder wegen des Alters – ist eine Erstattung nicht möglich. Nicht mehr benötigte Wertschecks können jedoch kostenlos bei teilnehmenden Städten, Märkten und Gemeinden oder beim Kreisjugendamt Landshut zurückgegeben werden.