Beitrag vom: 28. Oktober 2025
Hinterlassenschaften müssen unverzüglich beseitigt werden!
In der Verwaltung gingen zuletzt vermehrt Beschwerden über nicht von den Hundebesitzern beseitigten Hundekot ein. Aus gegebenem Anlass weisen wir daher darauf hin, dass die Verschmutzung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze, Geh- und Radwege, Grün- und Seitenstreifen, Grünanlagen und insbesondere Kinderspielplätzen durch Hundekot verboten ist.
Besonders ärgerlich stellt sich derzeit die Situation im Außenbereich des Waldkindergartens in Mirskofen dar. Täglich sind hier im Spielbereich des Waldhauses neue Hinterlassenschaften zu finden, vor allem im direkten Umfeld des Sandkastens und des Sitzkreises. Vor Beginn eines jeden Kindergartentages muss hier der Hundekot durch das Personal des Waldkindergartens entfernt werden, damit die Kinder spielen können.
Bitte nehmen Sie Ihre Verantwortung ernst und räumen Sie die Hinterlassenschaften Ihres Hundes unverzüglich weg. Andernfalls riskieren Sie gegebenenfalls diesbezüglich ein Bußgeld.
Im Rathaus können zu den Öffnungszeiten kostenlose Hundekotbeutel zur ordnungsgemäßen Entsorgung abgeholt werden. Zudem stehen in unserem Gemeindegebiet ausreichend Hundekotbehälter inklusive -beuteln zur Verfügung.
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