Beitrag vom: 17. Dezember 2024
Planfeststellungsverfahren – Betroffenheit von Grundstückseigentümern
Noch bis 02. Januar 2025 sind die Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren zum Neubau der 380-kV-Leitung Sittling – Altheim („Juraleitung“, Abschnitt C) auf der Homepage unter Aktuelles – Planfeststellungsverfahren – Juraleitung abrufbar.
Im Verfahren sind seitens des Vorhabensträgers Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen notwendig. Dies kann beispielsweise das Aufstellen von Nistkästen für bestimmte Vogelarten sein.
Im Rahmen der Durchsicht der Unterlagen wurde festgestellt, dass durch diese Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen eine Vielzahl von Grundstücken im Privatbesitz, beispielsweise in Wohnsiedlungen betroffen sind.
Dies soll als Hinweis zu sehen sein, damit private Betroffene dies entsprechend frühzeitig überprüfen können.
Die Betroffenheiten können im Rechtserwerberverzeichnis entsprechend überprüft werden, wo die Grundstücke mit Flurnummern aufgeführt sind.
Sollten zur Überprüfung die Eigentümerschlüsselnummern benötigt werden, können diese noch bis 20. Dezember 2024 in der Gemeindeverwaltung unter bauleitplanung@essenbach.de angefragt werden.
Bitte beachten Sie, dass das Rathaus in der Zeit vom 23. Dezember 2024 bis einschließlich 01. Januar 2025 geschlossen ist. Ab 02. Januar 2025 ist die Gemeindeverwaltung wieder erreichbar.
Einwendungen im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens können noch bis 16. Januar 2025 eingereicht werden. Die Hinweise zur Einreichung von Einwendungen finden Sie auf der Bekanntmachung.
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