Beitrag vom: 4. September 2025
Bitte unbedingt beachten!
Leider gingen bei der Marktverwaltung wiederholt Beschwerden ein, dass vermehrt Wendehammer als dauerhafte Parkplätze umfunktioniert und die Wendemöglichkeit und das Befahren der anliegenden Grundstückszufahrten dadurch erheblich eingeschränkt werden.
Rechtlich gesehen ist das Parken auf Wendehammern grundsätzlich erlaubt, insoweit keine Grundstücks-Ein- und Ausfahrten blockiert werden und noch eine ausreichend große Wendemöglichkeit für Kraftfahrzeuge besteht. Die Straßenverkehrsordnung ist hierbei unbedingt einzuhalten.
Wir weisen darauf hin, dass bei Missachtung der gängigen Verkehrsregeln durchaus die Polizei eingeschaltet werden kann.
Wir bitten Sie daher dringend, Ihre Kraftfahrzeuge auf Privatgrund oder den dafür vorgesehenen Plätzen bzw. Parkplätzen abzustellen und das Wenden auf den Wendehammern zu ermöglichen.
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