Beitrag vom: 16. November 2021
Landratsamt Landshut informiert zu häufig gestellte Fragen zur Quarantänepflicht
Informationen für bereits Quarantänepflichtige
Senden Sie Ihr negatives Testergebnis an schnelltest@landkreis-landshut.de. Somit ist Ihre Quarantäne beendet. Die entsprechende Quarantänebescheinigung ist in Bearbeitung und wird in den kommenden Tagen per Mail oder Post an Sie übersandt. Dies kann bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen. Bitte sehen Sie innerhalb dieses Zeitraumes von Nachfragen diesbezüglich ab.
Informationen für positiv Getestete
Für positiv PCR-getestete Personen (Indexpersonen) gilt grundsätzlich:
Bei positivem Selbsttest gilt:
Bei positivem professionell durchgeführten Schnelltest (POC) gilt:
Informationen für Kontaktpersonen von Infizierten
Für alle engen Kontaktpersonen zu einem Infizierten gilt:
Enge Kontaktpersonen sind Personen, die engen Kontakt** zu einem bestätigten COVID-19-Fall in dessen ansteckendem Zeitraum (ab 2 Tagen vor positivem Test bzw. Symptombeginn des Infizierten) hatten.
**Vollständig geimpfte bzw. genesene Kontaktpersonen müssen keine Quarantäne einhalten, sofern sie symptomfrei sind.
Informationen vom Landratsamt Landshut, 12.11.2021 (Aktuelles – Landkreis Landshut (landkreis-landshut.de)
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