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Gartenabfälle nicht in freier Natur entsorgen

Beitrag vom: 2. November 2021

Landkreis Landshut weist auf Gefahren durch Gartenabfälle hin

Gartenabfälle, die in der freien Natur abgelagert werden oder auch auf noch leeren Bauparzellen, sind mehr als ein Ärgernis: Sie verschandeln nicht nur die Natur, sondern verunreinigen durch austretendes Sickerwasser auch die Böden – und belasten damit das Grund- und Oberflächenwasser. Zudem breiten sich dank solcher gedankenloser Wegwerf-Aktionen oft Pflanzen aus fernen Vegetationsgebieten in der heimischen Natur aus.

„Rasen-, Strauch- und Baumschnitt, auf kleine oder größere Haufen gestapelt, finden sich an vielen Stellen in Wald und Flur, vor allem dort, wo es gut befahrbare Waldstraßen gibt“. Solche Entsorgungsaktionen seien freilich alles andere als Umwelt-Kavaliersdelikte. Die Abfallexperten des Landkreises Landshut appellieren daher an die Bürger, Gartenabfälle im eigenen Garten zu kompostieren oder, wenn das nicht geht, zu einer Altstoff-Sammelstelle zu bringen oder zu einer der Kompostier-Anlagen im Landkreis Landshut. Die Ablagerung von Grüngut in Wald und Flur sei vom Gesetzgeber aus gutem Grund als „Abfall-Ablagerung“ eingestuft worden – und damit als Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeld geahndet werden kann, so das Landratsamt Landshut.

Denn neben der für sich allein schon schwerwiegenden Gefahr der Verunreinigung von Böden, Grund- und Oberflächenwasser durch schädlichen Sickersaft habe diese Form der Abfall-„Entsorgung“ auch andere Nachteile – und schaffe nachhaltige Probleme. „Das Umfeld wird aufgedüngt.“ Die Folge: Dort, wo früher im Frühjahr Buschwindröschen und Schlüsselblumen blühten, breiten sich nun monotone BrennesselBestände aus. Nicht genug: „Zusätzlich sind durch solche Ablagerungen schon viele fremde Pflanzenarten eingeführt worden ins heimische Ökosystem – die Botaniker sprechen von „Neophyten“, fremde Pflanzenarten, die sich schnell unter den hiesigen klimatischen Bedingungen ausbreiten, verdrängen häufig heimische Arten und die heimische Pflanzenvielfalt. Negative Beispiele gebe es mittlerweile zuhauf: Springkraut und Riesenbärenklau, Beifuß-Ambrosie, Kanadische Goldrute oder Japanischer Staudenknöterich seien nur einige Beispiele für Pflanzen, die aus fremden Ländern stammen und von unachtsamen „Gartenfreunden“ auf die angestammte Pflanzen-, aber auch auf die von Pflanzen abhängige Tierwelt losgelassen worden sind. Einige von ihnen stellen ein massives Problem dar – nämlich als echte Konkurrenz zu heimischen Pflanzenarten, die sie in ihrer eigenen Heimat an den Rand drängen: Als „biologische Invasoren“ verdrängen sie die heimische Flora und gefährden damit die heute vielzitierte – und tatsächlich erheblich bedrohte – „Biodiversität“, die Vielfalt der Arten. 

Ein abschreckendes Beispiel bietet der Japanische Staudenknöterich, der wegen seiner Widerstandsfähigkeit und Schnellwüchsigkeit als Gartenpflanze beliebt ist und sich über Grüngut-Ablagerungen in vielen europäischen Ländern weit verbreitet hat – in Österreich sogar bis in Almen auf 1.500 Metern Höhe. Als Folge seiner außergewöhnlichen Wuchskraft und Robustheit hat sich der Import aus Fernost auch schon vielerorts im Landkreis Landshut festgesetzt. Und ein aus dem Himalaya stammender Vetter des Staudenknöterichs, das rot blühende Indische Springkraut, wuchert längst in Wäldern und hat zum Beispiel bei Solling (Stadt Vilsbiburg) die Ufer der Vils voll in Beschlag genommen – und breitet sich weiter rasant aus in den Fluss-Auen östlich von Vilsbiburg.

Es sei so einfach, das Grüngut im Landkreis Landshut verantwortungsvoll zu entsorgen: Man kann es in den Altstoff-Sammelstellen loswerden, von denen es in jeder der 35 Landkreisgemeinden eine gibt. „Grüngut kann bis zu einer Menge von einem halben Kubikmeter pro Tag kostenlos angeliefert werden, das ist eine stattliche Menge“. Für jeden weiteren halben Kubikmeter würden drei Euro an Gebühren erhoben. In den Sammelstellen würden maximal zwei Kubikmeter Grüngut pro Anlieferer und Tag angenommen.

Aber es gibt auch Entsorgungs-Anlagen, bei denen die Bürger aus Privatgärten soviel Grüngut anliefern können wie ihnen Transportmittel zur Verfügung stehen. „Keine Mengen-Begrenzungen bestehen bei der Kompostier-Anlage in der Reststoff-Deponie Spitzlberg (Marktgemeinde Ergolding) sowie bei den Kompostier-Anlagen von Vilsbiburg (Stadtteil Mühlen, bei der Kläranlage) und von Rottenburg (Stadtteil Pfifferling).“
Weitere Auskünfte erteilen Fachleute des Landratsamts am Telefon: 0871 408 -3118.