Beitrag vom: 2. September 2021
Infektionsschutzmaßnahmenverordnung der Bayer. Staatsregierung
gültig ab 2. September 2021
Zum 2. September gelten neue Grundsätze. Den ausführlichen Bericht mit der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung finden Sie hier:
Pressemeldung Bayer. Staatskanzlei_3G-Grundsatz
Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung_Stand 01.09.2021
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