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Mitteilungen

Erlaubnispflicht Wattturniere

Beitrag vom: 1. September 2021

Erlaubnisantrag schriftlich an die Regierung von Niederbayern schicken

Sehr geehrte Damen und Herren,
im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des neuen AGGlüStV zum 01.07.2021 möchten wir darauf hinweisen, dass Wattturniere gem. Art. 13 Abs. 1 AGGlüStV i. V. m. § 28 Abs. 2 GlüStV 2021 künftig erlaubnispflichtig sind.

Erlaubnisbehörde ist die Regierung von Niederbayern (Art. 13 Abs. 3 AGGlüStV).

Der (formlose) Erlaubnisantrag ist schriftlich oder per E-Mail an die Regierung von Niederbayern zu richten und muss mindestens folgende Angaben enthalten:

  • Genaue Bezeichnung des Veranstalters des Wattturniers (Name, Anschrift, Rechtsform),
  • Benennung der vertretungsberechtigten Person des Veranstalters und der Person, die für die ordnungsgemäße Durchführung des Wattturniers verantwortlich ist,
  • Veranstaltungsort (Bezeichnung, Anschrift),
  • Angaben zum Spieleinsatz pro Spieler,
  • Auflistung der ausgelobten Geld- und Sachpreise (mit Wertangabe),
  • geplante Verwendung des Reinerlöses.

Wir bitten um Kenntnisnahme und ggf. entsprechende Unterrichtung der Kommunen in Ihrem Zuständigkeitsbereich.