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Führerscheinpflichtumtausch

Beitrag vom: 30. April 2026

Kartenführerscheine müssen auch umgetauscht werden – Anträge für Pflichtumtausch nun auch online möglich

Alle Papierführerscheine der Geburtsjahrgänge 1953 und später haben mittlerweile ihre Gültigkeit verloren und müssten bei rechtzeitiger Antragstellung bereits umgetauscht sein. Lediglich die Geburtsjahrgänge vor 1953 können den Papierführerschein oder Kartenführerschein bis 2033 umtauschen.

Nun müssen die Kartenführerscheine, die 2002 bis 2004 ausgestellt worden sind, bis zum 19.01.2027 umgetauscht werden. Die Kartenführerscheine, die 1999 bis 2001 ausgestellt wurden, sind bereits nicht mehr gültig.

Die Führerscheinstelle am Landratsamt Landshut bittet deshalb alle Betroffenen, umgehend den Umtausch zu beantragen, damit die neuen Dokumente rechtzeitig ausgestellt werden können. Es wird darauf hingewiesen, dass bei hohem Antragsaufkommen Anträge, die erst zum Jahresende gestellt werden, ggf. nicht rechtzeitig bearbeitet werden können.

Die Anträge zum Umtausch und alle Informationen sind auf der Homepage des Landratsamtes zu finden: www.landkreis-landshut.de (Unterpunkt: Führerscheinstelle).

Mit dem unterschriebenen Antrag muss ein aktuelles biometrisches Passfoto (nicht älter als drei Monate) sowie eine Kopie des Personalausweises und des Führerscheins an die Führerscheinstelle geschickt werden. Der Pflichtumtausch des Führerscheins sowie der Antrag auf internationalen Führerschein, ist nun auch als Onlineantrag verfügbar.

Bei Fragen können Sie sich an fahrerlaubnis@landkreis-landshut.de oder Telefon 08703 9073-3316 wenden.
Die Antragsbearbeitung dauert, je nach Antragsaufkommen, zwei bis drei Monate. Die Lieferzeiten der Bundesdruckerei für den Führerschein kommen hinzu.