Beitrag vom: 4. Februar 2026
Hinterlassenschaften müssen unverzüglich beseitigt werden
In der Verwaltung gingen zuletzt vermehrt Beschwerden über nicht von den Hundebesitzern beseitigten Hundekot ein. Aus gegebenem Anlass weisen wir daher darauf hin, dass die Verschmutzung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze, Geh- und Radwege, Grün- und Seitenstreifen, Grünanlagen und insbesondere Kinderspielplätzen durch Hundekot verboten ist.
Bitte nehmen Sie Ihre Verantwortung ernst und räumen Sie die Hinterlassenschaften Ihres Hundes jeweils unverzüglich weg. Andernfalls riskieren Sie gegebenenfalls diesbezüglich ein Bußgeld.
Im Rathaus können zu den Öffnungszeiten kostenlose Hundekotbeutel zur ordnungsgemäßen Entsorgung abgeholt werden. Zudem stehen in unserem Gemeindegebiet ausreichend Hundekotbehälter inklusive -beuteln zur Verfügung.