Beitrag vom: 30. Januar 2026
Bitte Termine und Fristen beachten!
Alle Wahlberechtigten erhalten im Zeitraum von Montag, 26. Januar 2026, bis Sonntag, 15. Februar 2026, ihren Wahlbenachrichtigungsbrief. Eine Antragstellung für einen Wahlschein bzw. Briefwahlunterlagen kann persönlich, schriftlich oder online erfolgen, allerdings nicht telefonisch.
Um eine Wartezeit vor Ort zu verhindern, wird eine schriftliche oder Online-Beantragung empfohlen. Für eine schriftliche Beantragung ist in der Regel die Rückseite des zugesandten Wahlbenachrichtigungsbriefes zu verwenden. Den ausgefüllten Antrag können Sie uns postalisch zukommen lassen oder in unseren Hausbriefkasten im Eingangsbereich des Rathauses einwerfen.
Online kann man den Antrag auf Briefwahlunterlagen über das Bürgerserviceportal oder durch das Scannen des QR-Codes auf der Wahlbenachrichtigung stellen. Das Bürgerserviceportal ist unter https://www.buergerservice-portal.de/bayern/essenbach/ oder über die Homepage des Marktes Essenbach www.essenbach.de -> Rathaus -> Bürgerservice erreichbar.
Die Briefwahlunterlagen werden nach der Antragstellung ab Montag, 16. Februar 2026, postalisch zugesandt. Sie können bei persönlicher Antragstellung ebenfalls ab Montag, 16. Februar, auch an den jeweiligen Antragsteller oder an die bevollmächtigte Person (welche bei der Abholung schriftlich versichert, dass sie nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt) direkt ausgehändigt werden.
Briefwahl mit Wahlschein kann bis spätestens Freitag, 06. März 2026, 15 Uhr beantragt werden, nur bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung auch noch bis zum Wahlsonntag, 08. März 2026, 15 Uhr.
Bitte beachten: Die schriftliche und Online-Beantragung kann nur bis spätestens Montag, 02. März 2026, 13:00 Uhr erfolgen, da der rechtzeitige Postversand sichergestellt sein muss.
Jede/r Wahlberechtigte hat selbst die Verantwortung zu tragen, dass sein/ihr roter verschlossener Wahlbrief rechtzeitig (spätester Eingang: Wahlsonntag, 08. März 2026, 18:00 Uhr) bei der Gemeinde eintrifft. Wer den Postweg wählt, beachtet bitte die Entleerungszeiten der Postbriefkästen und wirft die Wahlbriefe nicht mehr am Samstag vor der Wahl in einen Briefkasten der Deutschen Post! Im Zweifel kann man die Wahlbriefe bis zum Wahlsonntag, 18:00 Uhr, in den Hausbriefkasten des Rathauses einwerfen.