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Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht!

Beitrag vom: 21. November 2025

Informationen zur Kommunalwahl 2026

Für die bevorstehende Kommunalwahl am Sonntag, 8. März 2026, sucht der Markt Essenbach noch Wahlhelferinnen und Wahlhelfer.

Der Wahlhelfereinsatz erfolgt dabei bei der Urnenwahl im Schichtmodell. Die eine Hälfte des Wahlvorstands arbeitet zunächst vormittags, die andere Hälfte nachmittags. Zur Auszählung ab 18 Uhr ist dann die Anwesenheit aller Helferinnen und Helfer erforderlich.

Bei der Auszählung der Briefwahl ist die Anwesenheit des gesamten Wahlvorstandes, also aller Wahlhelferinnen und Wahlhelfer ab 15 Uhr erforderlich.

Bei der Kommunalwahl wird sich die Auszählung, aufgrund der umfangreichen Arbeiten, sehr wahrscheinlich auch noch auf den folgenden Montag, 9. März 2026 erstrecken.
Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer müssen insofern von ihren Arbeitgebern für diese Zeit gegen Lohnfortzahlung freigestellt werden. Entsprechende Lohnausfallkosten werden den Arbeitgebern von der Gemeinde auf Antrag erstattet. Angehörigen des öffentlichen Dienstes wird von ihrem Dienstherrn in der Regel zudem ein Freizeitausgleich gewährt. Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an Ihren Dienstherrn.

Im Falle einer Stichwahl ist Ihre Anwesenheit als Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer am Sonntag, 22. März 2026 erneut erforderlich.

Für die Mithilfe wird ein Erfrischungsgeld als Entschädigung ausbezahlt.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die im Gemeindegebiet wahlberechtigt sind, bitten wir darum, sich bis spätestens 20. Dezember 2025 unter Angabe ihres Berufes und des Arbeitgebers schriftlich per Post an Markt Essenbach, z. Hd. Frau Abbara, Rathausplatz 3, 84051 Essenbach, oder per E-Mail an abbara@essenbach.de zu melden.

Vielen Dank für Ihr Engagement!