Beitrag vom: 4. November 2025
für den Friedhof Oberahrain
Die alten Gebühren für den gemeindlichen Friedhof Oberahrain wurden zuletzt im Jahr 2014 angepasst, allerdings im Wesentlichen nur die Bestattungsgebühren des Dienstleisters. Die Grabbenutzungsgebühren galten dagegen unverändert schon seit 01.01.2002.
Eine längst überfällige Gebührenneukalkulation wurde nunmehr durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) durchgeführt und führt wie zu erwarten zu einer zwingend notwendigen Gebührenanpassung. Der Marktgemeinderat hat daher eine neue Gebührensatzung auf Basis der Kalkulation des BKPV beschlossen.
Bei der Gelegenheit war auch die Friedhofs-Benutzungssatzung aus dem Jahr 1980, zuletzt geändert im Jahr 1999, den aktuellen sachlichen und rechtlichen Gegebenheiten anzupassen. Auf Basis einer Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetags hat der Marktgemeinderat daher eine neue Friedhofs-Benutzungssatzung beschlossen.
Wichtigste Neuerung in der Friedhofssatzung ist die Aktualisierung der im Friedhof angebotenen Grabarten, insbesondere die Neuaufnahme der Urnenstelen- und der Baumgrabplätze. Die Ruhefristen für Einzel- und Familiengrabplätze wurden bei 18 Jahren belassen, bei Kindergrabplätzen von 10 auf 18 Jahre und für alle Urnengrabplätze auf 10 Jahre angepasst. Neu aufgenommen wurde auch ein Verbot von Grabsteinen, die unter ausbeuterischer Kinderarbeit im Sinne des Übereinkommens der Internationalen Arbeitsorganisation über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit hergestellt worden sind.
Beide Satzungen sind zum 01.11.2025 in Kraft getreten.
Sowohl die Friedhofs-Gebührensatzung wie auch die Friedhofs-Benutzungssatzung sind hier auf unserer Homepage veröffentlicht.