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Unterunsbach-West – Aufstellungsbeschluss

Beitrag vom: 21. August 2025

Bebauungs- und Grünordnungsplan „Unterunsbach-West“ und 28. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans – Aufstellungsbeschlüsse

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 08.07.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Unterunsbach-West“ sowie die 28. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans der Marktgemeinde Essenbach beschlossen. Es wird ein Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt.

Das Planungsgebiet soll die Grundstücke Fl. Nrn. 3228, 3228/1, 3228/2, 3228/3, 3228/4, 3309 Tfl., 3309/3 Tfl. und 3314 Tfl., jeweils Gemarkung Martinshaun in einem Ausmaß von ca. 1,24 ha umfassen. Der Geltungsbereich liegt am südwestlichen Ortsrand von Unterunsbach.

Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungs- und Grünordnungsplanes sowie der 28. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplan kann im Rathaus, Zimmer 16, Rathausplatz 3, 84051 Essenbach

vom 22.08.2025 bis einschließlich 08.09.2025 während folgender Zeiten

Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr und zusätzlich Dienstag von 13:00 bis 15:00 Uhr sowie Donnerstag von 13:00 bis 17:30 Uhr, öffentlich eingesehen werden.

Hier finden Sie die gesamte Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses sowie den zugehörigen Lageplan:

Fragen zur Planung können jederzeit unter Telefon 08703/808-34 (während der Geschäftszeiten) oder per E-Mail (heilmeier@essenbach.de) geklärt werden.