Beitrag vom: 21. August 2025
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans
durch Deckblatt Nr. 26 („Müllerfeld, Deckblatt Nr. 2“ in Altheim)
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 10.06.2025 den Entwurf der Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans durch Deckblatt Nr. 26 („Müllerfeld, Deckblatt Nr. 2“ in Altheim) zur Auslegung gebilligt.
Beschreibung und Lage des Geltungsbereiches:
Das Planungsgebiet soll die Grundstücke Fl. Nrn. 167/2, Tfl.167, Tfl. 168 jeweils Gemarkung Altheim im Ausmaß von ca. 6.252 m² (ca. 0,63 ha) beinhalten. Der Geltungsbereich liegt am östlichen Ortsrand von Altheim, am Ende der Wolfgang-Zötl-Straße. Im Flächennutzungs- und Landschaftsplan befinden sich die Gebäude derzeit auf einer Fläche für Landwirtschaft.
Den Entwurf der Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplan durch Deckblatt Nr. 26 mit der Begründung und dem Umweltbericht finden sie nachstehend vom 22. August 2025 bis einschließlich 25. September 2025 veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit die Auslegung der Unterlagen im Rathaus der Marktverwaltung Essenbach, Rathausplatz 3, 84051 Essenbach, 1. Stock, Zimmer 16. Während des o.g. Zeitraums sind die Unterlagen zu folgenden Zeiten bereitgestellt: Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und zusätzlich Dienstag von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr sowie Donnerstag von 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr.
Stellungnahmen sollen während dieser Frist elektronisch an bauleitplanung@essenbach.de , und bei Bedarf in Textform an Markt Essenbach, Bauleitplanung, Rathausplatz 3, 84051 Essenbach oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Hier finden Sie die vollständige Bekanntmachung und die zugehörigen Unterlagen:
Fragen zur Planung können telefonisch während den Geschäftszeiten unter 08703/808-27 oder jederzeit per E-Mail (bauleitplanung@essenbach.de ) geklärt werden.