Beitrag vom: 23. Juni 2025
380-kV-Leitung Isar-Altheim; Abschnitt 1 Umspannwerk Altheim – Schaltanlage Isar;
Erneute Auslegung geänderter Planunterlagen
Die Regierung von Niederbayern hat das Anhörungsverfahren zu den geänderten Planunterlagen zur 380-kV-Leitung Isar-Altheim; Abschnitt 1 Umspannwerk Altheim – Schaltanlage Isar eingeleitet.
Die geänderten Planunterlagen werden in der Zeit vom 30.06.2025 bis 29.07.2025 unter www.essenbach.de/aktuelles/380-kv-leitung-isar-altheim/ digital zugänglich gemacht.
In der Bekanntmachung finden Sie weitere Informationen zur Auslegung und zur Erhebung von Einwendungen.
Folgendes führt die Regierung von Niederbayern zu dem Vorhaben und zur Planänderung aus:
„Die TenneT TSO GmbH (Vorhabenträgerin) plant den Neubau des o. g. Vorhabens. Für dieses Vorhaben wurden die Planunterlagen im September / Oktober 2024 bereits öffentlich ausgelegt. Aufgrund der im Rahmen der öffentlichen Auslegung erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen änderte die Vorhabenträgerin teilweise die Planunterlagen. Um allen möglicherweise neu oder stärker Betroffenen die Gelegenheit zur Äußerung zu geben, ist nach Einschätzung der Regierung von Niederbayern eine erneute Auslegung der geänderten Planunterlagen durchzuführen. Bereits erhobene Einwendungen behalten weiterhin ihre Gültigkeit und werden im weiteren Verfahren umfassend berücksichtigt.
1. Vorhaben
Das Vorhaben umfasst den Neubau einer ca. 6,5 km langen 380-kV-Leitung zwischen der Schaltanlage Isar und dem Umspannwerk Altheim als Freileitung und Teilerdverkabelung. Gegenstand der vorliegenden Planungen ist Abschnitt 1 des Gesamtprojekts Isar – Altheim. Dieser beinhaltet den Neubau der 380-kV-Leitung Isar – Altheim als Freileitung und Teilerdverkabelung sowie zweier Kabelübergangsanlagen mit Blindleistungskompensation für die Abschnitte unter Erdverkabelung. In den Freileitungsabschnitten werden weiterhin 110-kV-Systeme der Bayernwerk Netz GmbH mitgeführt. Nach Fertigstellung und Inbetriebnahme der Neubauleitung werden diese Teile der 110-kV-Bestandstrassen rückgebaut.
Das Vorhaben ist unter Nr. 77 im Bundesbedarfsplan aufgeführt und mit der Kennzeichnung „F“ als Pilotprojekt für Erdkabel ausgewiesen. Gemäß § 43m Abs. 1 EnWG findet keine Umweltverträglichkeitsprüfung und keine Artenschutzprüfung nach § 44 Abs. 1 BNatSchG statt; stattdessen werden auf Grundlage vorhandener Daten gemäß § 43m Abs. 2 EnWG geeignete und verhältnismäßige Minderungsmaßnahmen festgesetzt.“