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Windenergie – Fortschreibung des Regionalplans der Region Landshut (13)

Beitrag vom: 6. Mai 2025

Neufassung des Kapitels B VI Energie; Anpassung des Kapitels B I Natur und Landschaft; Beteiligungsverfahren

Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbands Landshut hat am 13.03.2025 beschlossen, ein Beteiligungsverfahren zur Neufassung des Regionalplankapitels B VI Energie sowie zur Änderung des Kapitels B I Natur und Landschaft einzuleiten. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit sind die Planunterlagen gemäß Art. 16 BayLplG ins Internet einzustellen und öffentlich auszulegen.

Die Auslegung findet vom 14.04.2025 bis zum 30.05.2025 statt. Schriftliche oder elektronische Äußerungen zur Fortschreibung des Regionalplans Landshut sind bis zum Ablauf der Auslegungsfrist gegenüber dem Regionalen Planungsverband Landshut, Postfach, 84023 Landshut, E-Mail: region@landshut.org möglich. Nach Ablauf dieser Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 9 Abs. 2 Satz 4 ROG). Einwendungen der Umwelt und Naturschutzvereinigungen sind nach Ablauf dieser Frist ebenfalls ausgeschlossen.

Die Unterlagen der laufenden Fortschreibung des Regionalplans Landshut liegen beim Regionalen Planungsverband Landshut (Gestütstr. 10,84028 Landshut) vormittags und an der Regierung von Niederbayern (Regierungsplatz 540, 84028 Landshut, Gartengebäude, Zimmer E 07 G) während der allgemeinen Besuchszeiten der Regierung zur Einsichtnahme aus.

Zusätzlich finden Sie diese auf der Homepage des Regionalen Planungsverbandes Landshut unter https://region.landshut.org/seite/554522/aktuelle-fortschreibungen.html .

Der Markt Essenbach wurde als öffentliche Stelle beteiligt und hat die nachfolgende Stellungnahme abgegeben:

Stellungnahme