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Infos zur Briefwahl – Bundestagswahl am 23.2.

Beitrag vom: 30. Januar 2025

Schriftliche oder Online-Beantragung wird empfohlen

Sie erhalten im Zeitraum vom 13. Januar 2025 bis 01. Februar 2025 Ihren Wahlbenachrichtigungsbrief. Eine Antragstellung für einen Wahlschein bzw. Briefwahlunterlagen kann persönlich, schriftlich oder online erfolgen, allerdings nicht telefonisch.

Wir empfehlen eine schriftliche oder Online-Beantragung, um Wartezeiten vor Ort zu vermeiden.

Für eine schriftliche Beantragung ist in der Regel die Rückseite des zugesandten Wahlbenachrichtigungsbriefes zu verwenden. Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag können Sie uns postalisch zukommen lassen oder in den Hausbriefkasten im Eingangsbereich des Rathauses einwerfen.

Online können Sie über unser Bürgerserviceportal oder durch das Scannen des QR-Codes auf der Wahlbenachrichtigung Ihren Antrag auf Briefwahlunterlagen stellen. Unser Bürgerserviceportal erreichen Sie unter

https://www.buergerservice-portal.de/bayern/essenbach/

oder über die Homepage des Marktes Essenbach unter

www.essenbach.de -> Rathaus -> Bürgerservice.

Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen nach der Antragstellung (voraussichtlich ab KW07) postalisch zugesandt. Sie können bei persönlicher Antragstellung auch an den jeweiligen Antragsteller oder an eine bevollmächtigte Person (die bei der Abholung schriftlich versichert, dass sie nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt) direkt ausgehändigt werden.

Achtung:

Aufgrund der aktuell noch nicht eingetroffenen Stimmzettel ist die persönliche Abholung ebenfalls erst ab 10. Februar (KW07) möglich!

Die Briefwahl mit Wahlschein kann bis spätestens Freitag, 21. Februar 2025, 15:00 Uhr beantragt werden, nur bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung auch noch bis zum Wahlsonntag, 23. Februar 2025, 15:00 Uhr. Bitte beachten Sie, dass die schriftliche und die Online-Beantragung nur bis spätestens Mittwoch, 19. Februar 2025, 12:00 Uhr erfolgen kann, da der rechtzeitige Postversand sichergestellt sein muss.

Jede/r Wahlberechtigte hat selbst die Verantwortung zu tragen, dass sein/ihr roter verschlossener Wahlbrief rechtzeitig (spätester Eingang: Wahlsonntag, 23. Februar 2025, 18:00 Uhr) bei der Gemeinde eintrifft. Falls Sie den Postweg wählen, beachten Sie bitte die Entleerungszeiten der Postbriefkästen und werfen Sie die Wahlbriefe nicht mehr am Samstag vor der Wahl in einen Briefkasten der Deutschen Post! Im Zweifel können Sie die Wahlbriefe bis zum Wahlsonntag 18:00 Uhr persönlich in den Hausbriefkasten des Rathauses (Hauptgebäude) einwerfen.