Beitrag vom: 29. November 2024
Hebesätze bleiben unverändert
Ab 1. Januar 2025 treten neue Berechnungsgrundlagen für die Grundsteuer in Kraft. Alle Grundstückseigentümer waren verpflichtet, eine Grundsteuererklärung beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Basierend auf den von den Finanzbehörden festgelegten Messbeträgen haben die Kommunen die entsprechenden Grundsteuerhebesätze für 2025 festgelegt.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass längst noch nicht alle Messbeträge für die Grundstücke in Essenbach vom Finanzamt übermittelt wurden. Zudem haben Stichproben ergeben, dass einige Messbeträge möglicherweise fehlerhaft sind.
Der Marktgemeinderat hat daher in seiner Sitzung am 22. Oktober 2024 beschlossen, den Hebesatz für die Grundsteuer A und B auf dem Vorjahresniveau von 250 Prozent zu belassen und in den kommenden Jahren erneut zu überprüfen. Die neuen Messbeträge können jedoch zu erheblichen Veränderungen führen. Wir bitten daher alle Eigentümer, die in den letzten Monaten vom Finanzamt erhaltenen Grundsteuermessbescheide (deren Werte automatisch an die Gemeinde übermittelt wurden) auf ihre Richtigkeit zu überprüfen (z. B. hinsichtlich Aktenzeichen, Flächen, Nutzung und Ermäßigungen der Grundsteuermesszahl).
Durch rechtzeitiges Handeln können fehlerhafte Grundsteuermessbescheide des Finanzamts, wo möglich am besten noch vor der Erstellung der Grundsteuerbescheide 2025 korrigiert werden. Bei festgestellten Fehlern müssen Sie aktiv werden! Innerhalb der Rechtsbehelfsfrist können Sie Einspruch beim Finanzamt einlegen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Rechtsbehelfsbelehrung in den jeweiligen Bescheiden.
Detaillierte Hinweise zur Vorgehensweise bei Auffälligkeiten Ihres Messbescheids gibt es auf der Webseite des Bayerischen Landesamts für Steuern unter www.grundsteuer.bayern.de.