Beitrag vom: 25. November 2024
Einleitung des Anhörungsverfahrens und Auslegung der Planunterlagen
Die Regierung von Niederbayern hat das Anhörungsverfahren für das Planfeststellungsverfahren zum Neubau der 380-kV-Leitung Sittling – Altheim („Juraleitung“, Abschnitt C) eingeleitet.
Die Planfeststellungsunterlagen werden in der Zeit vom 02.12.2024 bis einschließlich 02.01.2025 auf der Internetseite des Marktes Essenbachs in der Rubrik Aktuelles im Bereich Planfeststellungsverfahren, Juraleitung zu finden sein.
In der Bekanntmachung finden Sie weiteren Informationen zur Auslegung und der Erhebung von Einwendungen.
Das Vorhaben wird von der Regierung von Niederbayern wie folgt beschrieben:
„Die TenneT TSO GmbH (Vorhabenträgerin) plant den Neubau einer ca. 49 km langen 380-kVHöchstspannungsleitung zwischen Sittling und dem Umspannwerk Altheim als Freileitung. Das Leitungsbauprojekt verläuft in der Gemeinde Kirchdorf, dem Markt Rohr i. NB, den Städten Abensberg und Neustadt a. d. Donau (allesamt Landkreis Kelheim) sowie der Gemeinde Hohenthann, dem Markt Essenbach und der Stadt Rottenburg a. d. Laaber (allesamt Landkreis Landshut). Auf Teilabschnitten der Freileitung sollen bestehende 110-kV-Leitungen mitgenommen werden. Ausschließlich vom Rückbau betroffen ist zusätzlich der Markt Ergoldsbach im Landkreis Landshut. Des Weiteren sind Flächen in der Stadt Landshut, dem Markt Ergolding sowie in den Gemeinden Biburg, Saal a. d. Donau und Wildenberg für Kompensationsmaßnahmen vorgesehen.
Gegenstand der vorliegenden Planungen ist Abschnitt C des Gesamtprojekts Höchstspannungsleitung Raitersaich – Ludersheim – Sittling – Altheim; Drehstrom Nennspannung 380 kV, sog. „Juraleitung“. Dieser beinhaltet den Neubau der 380-kV-Leitung und den Rückbau der bestehenden 220-kV-Leitung. Das Vorhaben ist unter Nr. 41 im Bundesbedarfsplan aufgeführt. Trotz Kennzeichnung als mögliches Erdkabelpilotprojekt soll der Ersatzneubau im Abschnitt C komplett als Freileitung realisiert werden.
Das Umspannwerk Rottenburg soll in einem selbstständigen bau- oder immissionsschutzrechtlichen Verfahren genehmigt werden.
Die zur Anbindung des Umspannwerks erforderlichen Änderungen an der Juraleitung (u. a. Mitnahme einer 110-kV-Leitung auf demselben Gestänge nebst Masterhöhungen) sollen indes zu einem späteren Zeitpunkt im Wege einer Planänderung ins Planfeststellungsverfahren integriert werden.“