Beitrag vom: 18. November 2024
Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans durch Deckblatt Nr. 26 („Müllerfeld, Deckblatt Nr. 2“ in Altheim)
Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans durch Deckblatt Nr. 26 („Müllerfeld, Deckblatt Nr. 2“ in Altheim) –
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Vorentwurf der Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans durch Deckblatt Nr. 26 („Müllerfeld, Deckblatt Nr. 2“ in Altheim) wurde in der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung am 24.09.2024 zur Auslegung gebilligt.
Das Planungsgebiet soll die Grundstücke Fl. Nrn. 167/2, Tfl.167, Tfl. 168 jeweils Gemarkung Altheim im Ausmaß von ca. 6.252 m² (ca. 0,63 ha) beinhalten.
Der Geltungsbereich liegt am östlichen Ortsrand von Altheim, am Ende der Wolfgang-Zötl-Straße. Im Flächennutzungs- und Landschaftsplan befinden sich die Gebäude derzeit auf einer Fläche für Landwirtschaft.
Die Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplan wird im Parallelverfahren zur Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Müllerfeld“ im Ortsteil Altheim durchgeführt.
Anlass für die Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Müllerfeld“ durch den Bebauungs- und Grünordnungsplan „Müllerfeld, Deckblatt Nr. 2“ in Altheim ist die Absicht in dem bestehenden Stallgebäude ein Kleingewerbe (Kaffeerösterei), 4 Lagereinheiten im Erdgeschoss sowie Büroräume im Obergeschoss umzusetzen. Zudem ist eine Hackschnitzelheizung/Hackschnitzellager geplant. Auch Wohnbebauung im Rahmen eines zusätzlichen Wohngebäudes soll ermöglicht werden.
Hier finden Sie die vollständige Bekanntmachung und die zugehörigen Unterlagen.