Beitrag vom: 18. November 2024
Bebauungs- und Grünordnungsplan „Müllerfeld, Deckblatt Nr. 2“ in Altheim
Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Müllerfeld“ im Ortsteil Altheim durch Deckblatt Nr. 2
bezeichnet als
Bebauungs- und Grünordnungsplan „Müllerfeld, Deckblatt Nr. 2“ in Altheim –
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Mit dem Bebauungs- und Grünordnungsplan „Müllerfeld, Deckblatt Nr. 2“ in Altheim wird der Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „Müllerfeld“ im Ortsteil Altheim für einen Teilbereich geändert. Der Vorentwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Müllerfeld, Deckblatt Nr. 2“ in Altheim wurde in der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung am 24.09.2024 zur Auslegung gebilligt.
Das Planungsgebiet soll die Grundstücke Fl. Nrn. 167/2, Tfl.167, Tfl. 168, Tfl. 173/1, Tfl. 173/3, jeweils Gemarkung Altheim im Ausmaß von ca. 7.247 m² (ca. 0,7 ha) beinhalten.
Der Geltungsbereich liegt am östlichen Ortsrand von Altheim, am Ende der Wolfgang-Zötl-Straße. Ein Teilbereich der Fläche ist derzeit durch den Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „Müllerfeld“ überplant. Im Flächennutzungs- und Landschaftsplan befinden sich die Gebäude derzeit auf einer Fläche für Landwirtschaft. Der Flächennutzungs- und Landschaftsplan wird im Parallelverfahren geändert.
Anlass für die Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Müllerfeld“ ist die Absicht in dem bestehenden Stallgebäude ein Kleingewerbe (Kaffeerösterei), 4 Lagereinheiten im Erdgeschoss sowie Büroräume im Obergeschoss umzusetzen. Zudem ist eine Hackschnitzelheizung/Hackschnitzellager geplant. Auch Wohnbebauung im Rahmen eines zusätzlichen Wohngebäudes soll ermöglicht werden.
Hier finden Sie die vollständige Bekanntmachung und die zugehörigen Unterlagen.
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