Beitrag vom: 11. September 2024
Dringende Bitte um Rücksichtnahme!
Leider gehen bei der Marktverwaltung vermehrt Beschwerden ein, dass auf Geh- bzw. Geh- und Radwegen sowie Grünflächen regelmäßig Kraftfahrzeuge aller Art geparkt werden.
Aus diesem aktuellen Anlass wird darauf hingewiesen, dass das Parken auf Geh- bzw. Radwegen sowie Grünflächen innerhalb des Gemeindegebiets grundsätzlich nicht erlaubt ist. Mit diesem verkehrsregelwidrigen Parkverhalten auf Gehwegen, Radwegen bzw. kombinierten Geh- und Radwegen werden vor allem Kinder, Mütter mit Kinderwagen, ältere Personen, Menschen mit Handicap oder Radfahrer jeden Alters gezwungen auf die Fahrbahn auszuweichen. Ein Hinweis auf die Haftung eines „Falschparkers“ im Falle eines dadurch verursachten Unfalles sei an dieser Stelle ebenfalls erlaubt.
Wir bitten Sie daher, Ihre Kraftfahrzeuge auf den dafür vorgesehenen Plätzen bzw. Parkplätzen abzustellen.
Dabei liegt uns der Schutz unserer schwächeren Verkehrsteilnehmer am Herzen, die aus Gründen der Verkehrssicherheit auf die ungehinderte Benutzung „ihrer Verkehrsflächen“ angewiesen sind.
Wir bitten Sie daher eindringlich: Halten Sie sich an die Straßenverkehrsordnung, denken Sie beim Parken auch an das Wohl der anderen Verkehrsteilnehmer und – mit Blick auf den „Bußgeldkatalog“ – auch an Ihren Geldbeutel.