Beitrag vom: 13. Juni 2024
Bodenrichtwerte sind im Rathaus einsehbar
Der Gutachterausschuss des Landratsamts Landshut hat die Bodenrichtwerte mit Stichtag 01. Januar 2024 ermittelt.
Die Richtwertaufstellung liegt im Zeitraum von
Montag, 17. Juni bis Freitag, 19. Juli 2024
im Rathaus des Marktes Essenbach, Rathausplatz 3, 84051 Essenbach, Bauverwaltung, 1. OG, Zimmer 16 während der üblichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus.
Die Bodenrichtwerte sind auch kostenfrei auf der Homepage des Landkreises Landshut veröffentlicht:
https://www.landkreis-landshut.de/themen/wirtschaft-und-kreisentwicklung/bodenrichtwerte/
Auf das Recht auch nach der Auslegungsfrist, von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses bei Landratsamt Landshut, Veldener Straße 15, 84036 Landshut, Auskunft über die Bodenrichtwerte zu erhalten, wird hingewiesen (§ 196 Abs. 3 Satz 2 BauGB). Schriftliche Bodenrichtwertauskünfte sind gebührenpflichtig und können an die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses gerne auch per E-Mail (poststelle@landkreis-landshut.de) gerichtet werden.