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Neue Gebührensatzungen ab 1. September

Beitrag vom: 14. Mai 2024

Die Gemeinde muss mit den Gebührenanpassungen für die Kindertageseinrichtungen und die Mittagsbetreuungen den deutlich gestiegenen Kosten Rechnung tragen.

Drei Jahre nach der letzten Gebührenanpassung beschloss der Marktgemeinderat Essenbach in seiner Sitzung vom 23. April eine neue Gebührensatzung für die Kindertageseinrichtungen (Kindergärten, Kinderkrippen und Hort) sowie die Mittagsbetreuungen an den Schulen in Essenbach und Ahrain. Die neuen Gebühren gelten ab dem kommenden Schul-/Kindergartenjahr 2024/25 (ab 1. September 2024).
Aufgrund der erhöhten Kosten in allen Bereichen der Kinderbetreuung waren die bisherigen Beiträge leider nicht mehr ausreichend.
Der Markt Essenbach muss mit dieser Erhöhung insbesondere den aufgrund der Tariferhöhungen im Öffentlichen Dienst deutlich gestiegenen Personalkosten sowie den höheren Betriebskosten Rechnung tragen.
Darüber hinaus werden sich auch die Preise für das angebotene Mittagessen erhöhen, da auch in diesem Bereich die Personalkosten (Küchenpersonal) und die Essenskosten steigen.
Im Zuge des Erlasses der neuen Satzung wurde auch geprüft, ob in den Kindergärten in den Ferien ein Mittagessen realisierbar ist. Leider ist dies jedoch personell nicht umsetzbar und würde zudem für alle Kindergartenkinder eine erhöhte monatliche Essenspauschale bedeuten, auch wenn das Essen in den Ferien vom Großteil der Kinder nicht in Anspruch genommen wird.

In den Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen ist weiterhin unverändert das monatliche Spiel- und Materialgeld in Höhe von 5,00 Euro bereits enthalten. Das in den Krippen zusätzlich erhobene Frühstücks- bzw. Brotzeitgeld (12,00 Euro bzw. 6,00 Euro) bleibt unverändert.
Der Markt Essenbach weist außerdem darauf hin, dass die Eltern von Kindergartenkindern monatlich einen staatlichen Zuschuss vom Freistaat Bayern über 100 Euro erhalten, der den realen Elternbeitrag um diesen Betrag reduziert. Eltern von Krippenkindern können – abhängig vom Einkommen – vom Freistaat Bayern ebenfalls ein „Krippengeld“ in Höhe von bis zu 100 Euro erhalten, wodurch sich der Elternbeitrag ebenfalls real um monatlich diesen Betrag reduzieren kann.

Details zu den neuen Gebühren der einzelnen Einrichtungen können Sie der jeweiligen Satzung entnehmen.

Die neuen Satzungen finden Sie hier.