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Mitteilungen

Bayernweiter Lärmaktionsplan

Beitrag vom: 3. Mai 2024

Zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung läuft!

Derzeit läuft die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zur bayernweiten Lärmaktionsplanung. Alle Bürgerinnen und Bürger sowie die Städte und Gemeinden in Bayern erhalten bis zum 13. Juni 2024 die Gelegenheit, sich zum Entwurf des Lärmaktionsplans zu äußern und somit erneut an der Ausgestaltung dieses Plans mitzuwirken.

Rückblick
In der ersten Mitwirkungsphase bis Ende September 2023 konnten sich alle, die sich durch Lärm von Hauptverkehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen und von Bundesautobahnen in Ballungsräumen gestört fühlten, per Fragebogen zu Lärmproblemen äußern. Während dieses Zeitraums haben insgesamt 588 bayerische Gemeinden und 8.194 Bürgerinnen und Bürger teilgenommen. Die Fragebögen wurden in einer zentralen Datenbank gesammelt und ausgewertet, die Ergebnisse sind in den jetzigen Entwurf des Lärmaktionsplans eingeflossen.

Zweite Phase
Der aktuelle Entwurf des Lärmaktionsplans kann auf der Website www.umgebungslaerm.bayern.de eingesehen werden. In der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung besteht nun die Möglichkeit, sich zum Entwurf und dem bisherigen Verfahren der bayernweiten Lärmaktionsplanung zu äußern. Hierfür müssen Teilnehmende bis spätestens 13. Juni 2024 einen Online-Fragebogen ausfüllen. Alternativ kann dieser postalisch angefordert werden unter: Regierung von Oberfranken, SG 50, PF 110165, 95420 Bayreuth.
Die Rückmeldungen aus den Fragebögen werden erfasst, gebündelt und ausgewertet. Die Ergebnisse werden zusammen mit dem finalen Lärmaktionsplan bis 18. Juli 2024 auf www.umgebungslaerm.bayern.de veröffentlicht.