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Mitteilungen

Kinder- und Jugendschutz

Beitrag vom: 8. Februar 2024

Die Vereine müssen Führungszeugnisse prüfen. Eine Vorlagepflicht gilt auch für Ehrenamtliche – Neuvorlage alle fünf Jahre notwendig!

Im Rahmen des Kinder- und Jugendschutzes müssen die Jugendämter mit Vereinen Vereinbarungen darüber abschließen, dass von ihren ehrenamtlich tätigen Mitgliedern ein erweitertes Führungszeugnis einzufordern ist, wenn diese Verantwortung für Kinder übernehmen sollen.

 

Hinweis auf Führungszeugnis für Ehrenamtliche in Vereinen – Landratsamt Landshut 08.02.2024