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Öffentlichkeitsbeteiligung

Beitrag vom: 8. Januar 2024

Bebauungs- und Grünordnungsplans
„Gewerbegebiet Altheim, Am Bahnhof – Teilbereich X“

Bebauungs- und Grünordnungsplans „Gewerbegebiet Altheim, Am Bahnhof – Teilbereich X“–  Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Marktgemeinderat hat gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in seiner Sitzung vom 28.03.2023 beschlossen einen Bebauungs- und Grünordnungsplans mit der Bezeichnung „Gewerbegebiet Altheim, Am Bahnhof – Teilbereich X“ aufzustellen. In der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 19.12.2023 wurden die Stellungnahmen zum Vorentwurf vom 01.08.2023 abgewogen und der Entwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplans wurde zur Auslegung gebilligt.

Das Planungsgebiet liegt im südwestlichen Ortsteil von Altheim, südlich der A 92 (Auffahrt Landshut/ Essenbach) und östlich der B15 und ist im Norden und Osten von Gewerbeflächen umgeben. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von insgesamt ca. 18.900 m² = 1,89 ha und beinhaltet den nördlichen Teilbereich des ehemaligen landwirtschaftlichen Grundstücks Fl.-Nr. 574, Gemarkung Altheim (seit jüngster Vermessung Fl.-Nr. 574/6 und Fl.-Nr. 574/7, jeweils Gemarkung Altheim).

Der Entwurf des Grünordnungs- und Bebauungsplans „Gewerbegebiet Altheim, Am Bahnhof – Teilbereich X“ sowie die Begründung mit Umweltbericht, der geotechnische Untersuchungsbericht, das immissionsschutztechnische Gutachten, das Konzept zur Niederschlagswasserableitung, der Ausnahmeantrag nach § 78 Abs. 2 WHG und die wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen können im Rathaus der Marktverwaltung Essenbach, Rathausplatz 3, 84051 Essenbach, 1. Stock, Zimmer 16, vom 16. Januar 2024 bis einschließlich 19. Februar 2024, während der Öffnungszeiten öffentlich eingesehen werden.

Stellungnahmen können während dieser Frist abgegeben werden.

Hier finden Sie die vollständige Bekanntmachung und die zugehörigen Unterlagen.