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Öffentliche Bekanntmachung

Beitrag vom: 9. November 2023

Änderung des Flächennutzungsplans des Marktes Essenbach durch Deckblatt Nr. 7 „Flächen für Windkraftenergieanlagen“
– erneute Öffentlichkeitsbeteiligung

Änderung des Flächennutzungsplans des Marktes Essenbach durch Deckblatt Nr. 7 „Flächen für Windkraftenergieanlagen“
– erneute Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 24.10.2023 den 8. Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans des Marktes Essenbach durch Deckblatt Nr. 7 „Flächen für Windkraftenergieanlagen“ zur erneuten Auslegung gebilligt.

Die in der Änderung des Flächennutzungsplans dargestellten Konzentrationsflächen, aufgeteilt in zwei Teilbereiche bzw. zwei Deckblätter, stellen sich wie folgt dar:

Teilbereich 1 = Deckblatt 7.1

Diese Konzentrationsfläche mit einer Gesamtfläche von gesamt ca. 82,97 ha liegt vollständig im großflächig zusammenhängenden Waldgebiet ″Taxau″, verläuft zwischen der Gemeindegrenze nach Ergolding im Westen und dem Ortsteil Gaunkofen im Osten. Die geplante Konzentrationsfläche KF 2 des Marktes Ergolding grenzt unmittelbar an die Fläche 7.1 an, so dass hier eine interkommunale Windparkkonfiguration prinzipiell möglich wäre.

Teilbereich 2 = Deckblatt 7.2

Diese Konzentrationsfläche liegt nahezu vollständig im Waldgebiet ″Maßenholz″ zwischen Oberunsbach im Westen und Oberröhrenbach im Osten bis hin zur Grenze nach Norden, die Fläche beträgt ca. 166,66 ha.

Insgesamt ergeben die zwei Deckblätter eine Gesamtfläche von ca. 249,63 ha für Konzentrationsflächen für Windkraftenergieanlagen im Gemeindegebiet von Essenbach.

Der Entwurf mit der Begründung, den umweltrelevanten Informationen und wesentlichen umweltrelevanten Stellungnahmen kann im Rathaus der Marktverwaltung Essenbach, Rathausplatz 3, 84051 Essenbach, 1. Stock, Zimmer 16, vom 16. November 2023 bis einschließlich 30. November 2023 während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Stellungnahmen können während dieser Frist abgegeben werden.

 

Gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 2 BauGB können Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden. In den ausgelegten Unterlagen sind die geänderten oder ergänzten Teile kenntlichgemacht.


Insbesondere wurden folgende Änderungen bzw. Ergänzungen an den Planunterlagen vorgenommen:

  • Die bisherige KF 7.2 wird aus artenschutzrechtlichen Gründen komplett aus der Planung gestrichen.
  • Die beiden bisherigen KF 7.1 und 7.3 sind artenschutzrechtlich als „sensibel zu behandelnde Flächen“ einzustufen und werden daher in den Plänen mit einem Hinweis (mit Verweis auf den Umweltbericht) gekennzeichnet.
  • Die Nordspitze der KF 7.1 wird soweit zurückgenommen, dass mind. 1.000m Abstand zum kartierten Brutplatz des Wespenbussards eingehalten werden (Planung sah bisher nur ca. 970m Abstand vor).

 

Hier finden Sie die vollständige Bekanntmachung und die zugehörigen Unterlagen:

Fragen zur Planung können telefonisch während den Geschäftszeiten unter 08703/808-34 oder jederzeit per E-Mail (heilmeier@essenbach.de) geklärt werden.