Beitrag vom: 2. November 2023
Kinderreisepass entfällt aufgrund Gesetzesänderung
Der Kinderreisepass soll aufgrund einer Gesetzesänderung ab dem 1. Januar 2024 vollständig entfallen. Der Markt Essenbach weist darauf hin, dass ab diesem Datum ein Personalausweis oder Reisepass auch für Kinder und Jugendliche für eine Grenzüberschreitung erforderlich ist. Jedoch haben diese zurzeit eine längere Lieferzeit.
Welches dieser Dokumente benötigt wird ist beim auswärtigen Amt unter Reise- und Sicherheitshinweise für Ihr Reiseland – Auswärtiges Amt (auswaertiges-amt.de) einsehbar. Sollte die Geltungsdauer eines Kinderreisepasses noch über den 1. Januar 2024 hinausreichen, behalten sie ihre Gültigkeit bis zum regulären Ablaufdatum, voraussetzend das jeweilige Kind kann noch eindeutig identifiziert werden.
Termine im Einwohnermeldeamt können unter E-Mail: buergerbuero@essenbach.de vereinbart werden.
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