Beitrag vom: 13. Oktober 2023
Bekanntmachung über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen
Bekanntmachung des Beschlusses über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen
Mit dem Beschluss über die Einleitung vorbereitender Untersuchungen wird der erste nach dem Baugesetzbuch (§ 141 BauGB) erforderliche Schritt getan, um eine mögliche spätere Sanierungssatzung festzusetzen. Im Verlauf der vorbereitenden Untersuchungen wird vor allem geklärt werden, ob bei der vorliegenden Problemlage, die im Detail analysiert wird, die Anwendung einer Sanierungssatzung (§ 142 BauGB) tatsächlich erforderlich und zielführend ist oder ob hierfür auch andere Instrumente oder Satzungen nach dem Baugesetzbuch ggf. besser geeignet sind.
Die vollständige Bekanntmachung sowie den Lageplan des Untersuchungsgebietes finden sie hier: