Beitrag vom: 17. August 2023
Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans des Marktes Essenbach durch Deckblatt Nr. 24 „Sondergebiet Photovoltaik, nördlich Oberahrain“– Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Marktgemeinderat hat gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in seiner Sitzung vom 08.11.2022 beschlossen, den Flächennutzungs- und Landschaftsplans des Marktes Essenbach durch Deckblatt Nr. 24 „Sondergebiet Photovoltaik, nördlich Oberahrain“ zu ändern. Der Vorentwurf des Deckblatts wurde in der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung am 01.08.2023 zur Auslegung gebilligt.
Das Planungsgebiet liegt nördlich des Ortsteils Oberahrain auf den Flurnummern 2030, 2031, 2032, 2033, 2035, 2035/1 und 2035/2 der Gemarkung Essenbach zwischen der Bahnlinie (Landshut – Plattling) im Süden und der Autobahntrasse A92 im Norden. Die zu beplanende Gesamtfläche umfasst ca. 11,7 ha.
Der Vorentwurf des Flächennutzungs- und Landschaftsplans mit der Begründung, dem Umweltbericht und dem Blendgutachten kann im Rathaus der Marktverwaltung Essenbach, Rathausplatz 3, 84051 Essenbach, 1. Stock, Zimmer 16, vom 25. August 2023 bis einschließlich 26. September 2023 während der Öffnungszeiten öffentlich eingesehen werden.
Stellungnahmen können während dieser Frist abgegeben werden.
Hier finden Sie die gesamte Bekanntmachung und die zugehörigen Unterlagen:
Fragen zur Planung können telefonisch während den Geschäftszeiten unter 08703/808-34 und 08703/808-27 oder jederzeit per E-Mail (heilmeier@essenbach.de oder schumann@essenbach.de) geklärt werden.