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Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Beitrag vom: 17. August 2023

Aufstellung des Bebauungs-und Grünordnungsplans „Sondergebiet Photovoltaik, nördlich Oberahrain“– Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Aufstellung des Bebauungs-und Grünordnungsplans „Sondergebiet Photovoltaik, nördlich Oberahrain“– Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Marktgemeinderat hat gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in seiner Sitzung vom 08.11.2022 beschlossen, den Bebauungs- und Grünordnungsplan „Sondergebiet Photovoltaik, nördlich Oberahrain“ aufzustellen. Der Vorentwurf wurde in der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung am 01.08.2023 zur Auslegung gebilligt.

Das Planungsgebiet liegt nördlich des Ortsteils Oberahrain auf den Flurnummern 2030, 2031, 2032, 2033, 2035, 2035/1 und 2035/2 der Gemarkung Essenbach zwischen der Bahnlinie (Landshut – Plattling) im Süden und der Autobahntrasse A92 im Norden. Die zu beplanende Gesamtfläche umfasst ca. 11,7 ha.

Der Vorentwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplans mit der Begründung, dem Umweltbericht und dem Blendgutachten kann im Rathaus der Marktverwaltung Essenbach, Rathausplatz 3, 84051 Essenbach, 1. Stock, Zimmer 16, vom 25. August 2023 bis einschließlich 26. September 2023 während der Öffnungszeiten öffentlich eingesehen werden.

Stellungnahmen können während dieser Frist abgegeben werden.

 

Hier finden Sie die gesamte Bekanntmachung und die zugehörigen Unterlagen:

 

Fragen zur Planung können telefonisch während den Geschäftszeiten unter 08703/808-34 und 08703/808-27 oder jederzeit per E-Mail (heilmeier@essenbach.de oder schumann@essenbach.de) geklärt werden.