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Härtefallhilfen für nicht leitungsgeb. Energieträger

Beitrag vom: 12. Mai 2023

Antragsstellung ab 15.05. über StMAS Webseite möglich

Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger

Informationen

  • Im Jahr 2022 hat es zeitweise eine starke Erhöhung der Verbraucherpreise bei nicht leitungsgebundenen Energieträgern gegeben. Der Bund hat daraufhin im Dezember 2022 einen Härtefallfonds für Privathaushalte angekündigt, die mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen.
  • Der Bund stellt für die Härtefallregelung bis zu 1,8 Mrd. Euro zur Verfügung. Bund und Länder haben sich auf die Details dieser Härtefallregelung verständigt.
  • Zu den nicht leitungsgebundenen Energieträgern zählen Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz, Kohle und Koks.
  • Für die Umsetzung der Härtefallhilfe im Freistaat Bayern ist das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) zuständig.
  • Der Antragsstart ist für Montag, 15. Mai 2023 geplant. Anträge können dann auf der Webseite des Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
                                                                  https://www.stmas.bayern.de/energiekrise/index.php
    gestellt werden.
  • Es wird empfohlen VOR Antragsstellung den Härtefallhilfe-Rechner zu nutzen, um zu klären ob eine Antragsstellung erfolgreich ist. 

 

Es steht eine Hotline (Telefon und E-Mail) der KPMG bereit, die Sie über de-haertefallhilfe@kpmg-law.com und (089) 59976061122 erreichen.
Erreichbarkeit der Hotline: Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr (nicht an bayerischen Feiertagen).

Informationen: StMAS