Beitrag vom: 29. März 2023
Informationen Bebauungs- und Grünordnungsplan
Nr 78 interkommunales Gewerbegebiet
„Unsbacher Berg“
Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 78 interkommunales Gewerbegebiet „Unsbacher Berg“ sowie die gemeinsame Planung zur Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Ergoldsbach durch Deckblatt Nr. 52 und Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Essenbach durch Deckblatt Nr. 25 – Aufstellungsbeschlüsse
Der Marktgemeinderat Ergoldsbach hat in seiner Sitzung vom 24.03.2023 beschlossen den Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 78 interkommunales Gewerbegebiet „Unsbacher Berg“ aufzustellen. Gleichzeitig sollen der Flächennutzungsplan des Marktes Ergoldsbach durch Deckblatt Nr. 52 und der Flächennutzungsplan des Marktes Essenbach durch Deckblatt Nr. 25 geändert werden. Der Planungsumgriff beinhaltet die Flurstücke Nr. 3568/2, 357/2, 3568/1 und 356/3, je Gemarkung Martinshaun, diese befinden sich auf dem Hoheitsgebiet beider Marktgemeinden.
Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungs- und Grünordnungsplans zur interkommunalen Zusammenarbeit zwischen dem Markt Ergoldsbach und den Markt Essenbach kann in der Verwaltungsgemeinschaft Ergoldsbach, Hauptstraße 29, 84061 Ergoldsbach, im 2. Stock, Zimmer Nr. 31 vom 29. März 2023 bis einschließlich 5. April 2023 während der Öffnungszeiten öffentlich eingesehen werden.
Hier finden Sie die zugehörigen Unterlagen:
Fragen zur Planung können jederzeit telefonisch unter 08703/808-34 (während den Geschäftszeiten) oder per E-Mail (heilmeier@essenbach.de) geklärt werden.