Beitrag vom: 20. März 2023
interkommunales Gewerbegebiet „Unsbacher Berg“ zwischen dem Markt Ergoldsbach und dem Markt Essenbach
Übertragung der Planungshoheit für die Bauleitplanung -Bebauungs- und Grünordnungsplan sowie die zugehörige Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans sowie die Aufgabe für die Planungen hinsichtlich der notwendigen naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen
Die, dem Landratsamt Landshut vom Markt Essenbach am 16.03.2023 und vom Markt Ergoldsbach am 17.03.2023 übermittelte, Zweckvereinbarung datiert auf den 15.03.2023 und 17.03.2023, welche u.a. die Übertragung der Planungshoheit mit dem Ziel der Planung und Erschließung des interkommunalen Gewerbegebiets „Unsbacher Berg“ zum Ziel hat, wurde am 17.03.2023 nach Art. 7 Abs. 1, Abs. 2 i.V.m. Art. 8 Abs. 1 i.V.m. Art. 12 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Art. 52 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 KommZG genehmigt.
Mit dem Wirksamwerden der Zweckvereinbarung gehen die jeweiligen Aufgaben samt Befugnisse auf den Markt Ergoldsbach über. Die Zweckvereinbarung bedurfte daher der rechtsaufsichtlichen Genehmigung nach Art. 12 Abs. 2 KommZG.
Die Zweckvereinbarung wurde gemäß Art. 13 Abs. 1 KommZG im Amtsblatt Nr. 11 des Landkreises Landshut am 17.03.2023 bekannt gemacht. Die Zweckvereinbarung wurde am Tag nach der amtlichen Bekanntmachung wirksam.
Das Amtsblatt, in welchem die Zweckvereinbarung und die dazugehörige Genehmigung veröffentlicht worden sind kann im Rathaus, Zimmer 16, Rathausplatz 3, 84051 Essenbach vom 21. März 2023 bis einschließlich 6. April 2023 während folgender Zeiten, Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr und zusätzlich Dienstag von 13:00 bis 15:00 Uhr sowie Donnerstag von 13:00 bis 17:30 Uhr, oder nach Terminvereinbarung öffentlich eingesehen werden.
Zusätzlich finden Sie das Amtsblatt auf der Internetseite des Landkreises Landshut unter https://www.landkreis-landshut.de/aktuelles/amtsblatt/.
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