Beitrag vom: 6. Februar 2023
Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung verlängert
Das Kabinett hat beschlossen, die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung noch einmal um weitere drei Monate, somit bis zum 30. April 2023 zu verlängern. Hierbei handelt es sich um eine letztmalige Verlängerung der Frist!
Ihre Grundsteuererklärung können Sie bis spätestens 30. April 2023 bequem und einfach über das Portal ELSTER – Ihr Online-Finanzamt abgeben.
Sämtliche Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie auf der Homepage der Grundsteuer Bayern (www.grundsteuer.bayern.de).